29. März 2018Murat Volkan DülgerBeitrag

Einleitung

Dieses Werk ist in türkischer Sprache erschienen. Die Zusammenfassung auf dieser Seite ist eine Übersetzung; der Originaltitel steht in Klammern.

Mit dem technischen Fortschritt durchdringt das Internet unser Leben jeden Tag stärker. Es ist daher unausweichlich geworden, dass es parallel zu dieser Entwicklung auch Gegenstand rechtlicher Regelungen wird. Denn weil es in alle Lebensbereiche vorgedrungen ist und sich ständig verändert und weiterentwickelt, muss auch das Recht diesen Entwicklungen folgen. Die jüngste der rechtlichen Regelungen zum Internet ist das Gesetz, das im Plenum der Großen Nationalversammlung der Türkei verabschiedet wurde und anschließend mit der Veröffentlichung im Amtsblatt (Resmî Gazete) in Kraft trat. Das Gesetz unterstellt Sendungen, die über das Internet verbreitet werden, der Aufsicht des Obersten Rundfunk- und Fernsehrats (Radyo ve Televizyon Üst Kurulu, RTÜK) und gibt dem Rat die Befugnis, eine Zugangssperre zu beantragen.

Um den Entwurf zur Einführung der RTÜK-Aufsicht bewerten zu können, werde ich in diesem Beitrag zunächst ausführlich darlegen, wie mit der Entwicklung der Informationstechnologien das Internet und das Bedürfnis nach rechtlichen Regelungen für das Internet entstanden sind. Sodann werde ich das Gesetz Nr. 5651, das dieses Bedürfnis decken sollte, und seine einschlägigen Bestimmungen erläutern. Anschließend werde ich die Rechtmäßigkeit des Entwurfs zur Einführung der RTÜK-Aufsicht prüfen, insbesondere im Rahmen des Gesetzes Nr. 5651, und dabei meine Kritik und meine Bedenken zum Ausdruck bringen. Allerdings betrifft die Ergänzung des Gesetzes Nr. 6112 über die Gründung und die Sendedienste von Hörfunk und Fernsehen (Radyo ve Televizyonların Kuruluş ve Yayın Hizmetleri Hakkında Kanun) in Wirklichkeit unmittelbar das Recht der Internetkommunikation.

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