Bilişim Suçları ve İnternet İletişim Hukuku – Buchcover

2025Murat Volkan DülgerBuch

Über das Buch

Dieses Werk ist in türkischer Sprache erschienen. Die Zusammenfassung auf dieser Seite ist eine Übersetzung; der Originaltitel steht in Klammern.

„Computerkriminalität und Recht der Internetkommunikation“ (Bilişim Suçları ve İnternet İletişim Hukuku) ist ein vielseitiges Buch, das Leser aller Stufen ansprechen soll, von Jurastudierenden im Bachelorstudium bis zu Wissenschaftlern. Es soll Juristen, die sich neu für das IT-Recht interessieren, und Studierenden, die an ihrer Fakultät die Vorlesung IT-Recht belegen, als grundlegende Informationsquelle dienen; die behandelten Themen werden deshalb unter allen Gesichtspunkten untersucht und erläutert. Insoweit hat das Buch den Charakter eines Grundlagen- und Lehrbuchs. Für Leser im postgradualen Studium und für diejenigen, die auf diesem Gebiet wissenschaftlich arbeiten oder forschen, werden die Themen vertieft behandelt, unter Einbeziehung der unterschiedlichen Auffassungen im Schrifttum und der Rechtsvergleichung.

Darüber hinaus gibt das Buch den Lesern mit seinem aktuellen und umfangreichen Literaturverzeichnis Orientierung. Es beantwortet Fragen, die sich in der Praxis stellen, und enthält zahlreiche aktuelle Gerichtsentscheidungen; damit ist es auch für Praktiker ein Nachschlagewerk. Seit der ersten Vorbereitung sind fast zwanzig Jahre vergangen, doch wurde das Buch mit jeder Auflage aktualisiert und erneuert. So ist es zu einer dynamischen Informationsquelle geworden, die dem Leser die Rechtsprobleme, die auf dem sich rasch entwickelnden Gebiet der Informationstechnologie auftreten können, auf dem neuesten Stand vermittelt. Damit kann das Buch Lesern aller Stufen, die sich für das IT-Recht und insbesondere für Computerkriminalität und das Recht der Internetkommunikation interessieren, ausreichende und fundierte Kenntnisse vermitteln.

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis der 11. Auflage (Mai 2025). Das Buch ist in türkischer Sprache erschienen; die folgenden Überschriften sind eine Übersetzung. Die Seitenzahlen beziehen sich auf das gedruckte Buch. Ein Klick auf ein Kapitel zeigt die Unterüberschriften.

  • Vorwort zur elften Auflage6
  • Vorwort zur zehnten Auflage7
  • Vorwort zur neunten Auflage9
  • Vorwort zur achten Auflage11
  • Vorwort zur siebten Auflage12
  • Vorwort zur sechsten Auflage14
  • Vorwort zur fünften Auflage16
  • Vorwort zur vierten Auflage19
  • Vorwort zur dritten Auflage22
  • Vorwort zur zweiten Auflage24
  • Vorwort zur ersten Auflage26
  • Abkürzungen51
  • Einleitung55
Erstes KapitelDEFINITION DES COMPUTERS, DER INFORMATIK, DER COMPUTERKRIMINALITÄT UND DER ZUGEHÖRIGEN BEGRIFFE SOWIE GESCHICHTE DES COMPUTERS UND DER COMPUTERKRIMINALITÄT38 Überschriften
  • I.TERMINUS UND BEGRIFF61
  • A.Computer62
  • 1.Der Terminus „Computer“62
  • 2.Definition des Computers63
  • a.Definition nach den Aufgaben und Funktionen des Computers64
  • b.Definition nach den physischen Eigenschaften sowie den Aufgaben und Funktionen des Computers65
  • c.Hauptbestandteile des Computers66
  • aa.Hauptprozessor67
  • bb.Nur-Lese-Speicher67
  • cc.Speicher mit wahlfreiem Zugriff67
  • dd.Periphere Ein- und Ausgabeeinheiten68
  • ee.Betriebssystem68
  • ff.Anwendungssoftware69
  • d.Arten von Computern69
  • e.Unterscheidungsmerkmale und vermittelnde Definition70
  • f.Bewertung und eigene Auffassung71
  • g.Arbeitslogik und Arbeitsweise des Computers72
  • B.Informatik und informationstechnisches System72
  • C.Computerkriminalität76
  • 1.Das Terminologieproblem76
  • 2.Inhalt des Begriffs der Computerkriminalität80
  • D.Daten83
  • E.Internet84
  • 1.Definition84
  • 2.Technischer Aufbau, Infrastruktur und Verwaltungsform des Internets87
  • a.Technischer Aufbau des Internets87
  • aa.Das TCP/IP-Protokoll88
  • bb.Das System des World Wide Web88
  • b.Infrastruktur des Internets88
  • c.Die Verwaltungsform des Internets im Allgemeinen89
  • II.GESCHICHTLICHE ENTWICKLUNG92
  • A.Geschichtliche Entwicklung des Computers92
  • 1.Erste Phase94
  • 2.Zweite Phase95
  • 3.Dritte Phase95
  • 4.Vierte Phase96
  • B.Geschichtliche Entwicklung des Internets97
  • C.Geschichtliche Entwicklung der Computerkriminalität100
Zweites KapitelBEGEHUNGSWEISEN DER COMPUTERKRIMINALITÄT, IHR VERHÄLTNIS ZUR KRIMINOLOGIE, ZUR WIRTSCHAFTSKRIMINALITÄT UND ZUM TERRORISMUS SOWIE COMPUTERKRIMINALITÄT IM RECHTSVERGLEICH120 Überschriften
  • I.BEGEHUNGSWEISEN DER COMPUTERKRIMINALITÄT109
  • A.Allgemeines109
  • B.Begehungsweisen110
  • 1.Trojanisches Pferd (Trojan Horse)110
  • 2.Salami-Technik111
  • 3.Überwindung der Systemsicherheit und Eindringen in das System (Hacking)112
  • a.Straftaten begehende Computerpiraten (Hacker)112
  • b.Ehemalige Computerpiraten, die die Systemsicherheit testen (Ethical Hacker)115
  • 4.Netzwerkwürmer (Network Worms)115
  • 5.Kaninchen (Rabbits)116
  • 6.Chamäleons (Chameleons)117
  • 7.Logische Bomben (Logic Bombs)117
  • 8.Computerviren118
  • 9.Unverlangt empfangene E-Mails (Spam)119
  • 10.Anbieten rechtswidriger Inhalte122
  • 11.Dienstverweigerungsangriffe (DoS) und verteilte Dienstverweigerungsangriffe (DDoS)123
  • 12.Köderangriffe (Phishing)123
  • 13.Angriffe zum Knacken von Passwörtern123
  • 14.Botnetz-Angriff124
  • 15.Mülltauchen (Scavenging)125
  • 16.Unrechtmäßiger Missbrauch des DNS125
  • 17.Umleitung von Webseiten126
  • 18.Scannen126
  • 19.Cybermobbing (Cyberbullying)127
  • 20.Erpressungssoftware (Ransomware)128
  • 21.Sonstige Methoden129
  • II.DAS VERHÄLTNIS DER COMPUTERKRIMINALITÄT ZUR KRIMINOLOGIE UND ZUR WIRTSCHAFTSKRIMINALITÄT129
  • A.Das Verhältnis der Computerkriminalität zur Kriminologie129
  • 1.Allgemeines129
  • 2.Allgemeine Merkmale der Computerstraftäter132
  • B.Das Verhältnis der Computerkriminalität zur Wirtschaftskriminalität134
  • 1.Wirtschaftsrecht135
  • 2.Weiße-Kragen-Kriminalität und Wirtschaftsstraftat137
  • a.Weiße-Kragen-Kriminalität137
  • b.Begriff und Definition der Wirtschaftsstraftat139
  • aa.Wirtschaftsstraftaten aus kriminologisch-soziologischer Sicht140
  • bb.Wirtschaftsstraftaten aus Sicht der Regeln des Strafverfahrens141
  • cc.Wirtschaftsstraftaten aus Sicht des durch den Straftatbestand geschützten Rechtsguts141
  • c.Bewertung und eigene Auffassung142
  • 3.Computerkriminalität als Wirtschaftskriminalität143
  • III.SOZIALE MEDIEN144
  • A.Allgemeines144
  • B.Definition145
  • C.Formen der sozialen Medien146
  • D.Unterschied der sozialen Medien zu den industriellen Medien147
  • E.Einfluss der sozialen Medien auf Unternehmen148
  • F.Aufbau sozialer Autorität149
  • G.Auswirkungen der sozialen Medien auf die Internetnutzung150
  • H.Mögliche historische / politische Auswirkungen der sozialen Medien153
  • I.Wirtschaftliche Auswirkungen des aus den sozialen Medien hervorgegangenen sozialen Marketings153
  • İ.Auswirkungen der sozialen Medien auf die Bildung155
  • J.Inhaberschaft an den Inhalten, aus denen die sozialen Medien bestehen156
  • K.Soziale Medien und die COVID-19-Pandemie156
  • L.Kritik an den sozialen Medien158
  • IV.DER EINFLUSS DER MASSENMEDIEN – INSBESONDERE DES INTERNETS – AUF DEN TERRORISMUS159
  • A.Terrorismus im Allgemeinen und Definition des Terrorismus159
  • B.Auswirkungen der Entwicklungen in der Technologie und in den Informationstechnologien auf den Terrorismus im Allgemeinen163
  • 1.Auswirkungen der technologischen Entwicklungen bei den Verkehrsmitteln auf den Terrorismus165
  • 2.Auswirkungen der Entwicklungen in der Waffentechnologie auf den Terrorismus166
  • 3.Auswirkungen der Entwicklungen in der Technologie der individuellen Kommunikationsmittel auf den Terrorismus167
  • 4.Auswirkungen der Entwicklungen bei den informationstechnischen Systemen auf den Terrorismus168
  • C.Auswirkungen der Entwicklungen bei den Massenmedien auf den Terrorismus173
  • 1.Das Verhältnis zwischen Massenmedien und Terrorismus im Allgemeinen173
  • 2.Die Berichterstattung der Massenmedien über Terrorakte175
  • a.Berichterstattung während der Tat178
  • b.Berichterstattung nach der Tat180
  • 3.Bewertung der Diskussionen über die Berichterstattung der Massenmedien über Terrorakte unter dem Gesichtspunkt der Meinungs- und Pressefreiheit180
  • a.Die Auffassung, dass die Beschränkung durch Gesetz erfolgen müsse181
  • b.Die Auffassung, dass die Beschränkung durch Selbstkontrolle erfolgen müsse182
  • D.Cyberterrorismus183
  • 1.Begriff und Definition183
  • 2.Unterschiede und Vorteile des Cyberterrors gegenüber dem herkömmlichen Terror186
  • 3.Risiko und Angriffsmethoden des Cyberterrors189
  • E.Cyberkrieg191
  • F.Hacktivismus und rechtliche Bewertung hacktivistischer Aktionen193
  • G.Bewertung und eigene Auffassung194
  • V.DIE INTERNATIONALE DIMENSION DER COMPUTERKRIMINALITÄT, REGELUNGEN ZUR COMPUTERKRIMINALITÄT IM INTERNATIONALEN RECHT UND IN AUSLÄNDISCHEN NATIONALEN RECHTSORDNUNGEN198
  • A.Die internationale Dimension der Computerkriminalität198
  • 1.Notwendigkeit internationaler Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Computerkriminalität198
  • 2.Gründe für den grenzüberschreitenden Charakter der Computerkriminalität199
  • 3.Das Verhältnis der Computerkriminalität zum internationalen Strafrecht201
  • 4.Bewertung und eigene Auffassung205
  • B.Computerkriminalität im internationalen Recht207
  • 1.Arbeiten des Europarats zur Computerkriminalität207
  • a.Europäisches Übereinkommen über Computerkriminalität208
  • b.Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen über Computerkriminalität betreffend die Kriminalisierung mittels Computersystemen begangener Handlungen rassistischer und fremdenfeindlicher Art212
  • 2.Rechtsgrundlagen der internationalen Rechtshilfe aus Sicht der Türkei213
  • a.Grundprinzipien der Rechtshilfe215
  • aa.Ersuchen werden nach den Rechtsvorschriften des ersuchten Staates erledigt215
  • bb.Grundsätzlich werden keine Kosten erhoben215
  • cc.Das Ersuchen und seine Anlagen werden in die Amtssprache des ersuchten Staates übersetzt215
  • b.Gründe für die Ablehnung eines Rechtshilfeersuchens215
  • aa.Der ersuchte Staat sieht das Ersuchen als auf politische oder fiskalische Straftaten bezogen an215
  • bb.Der ersuchte Staat hält die Erledigung des Ersuchens für unvereinbar mit seiner Souveränität, seiner öffentlichen Ordnung oder seinen sonstigen Interessen216
  • c.Voraussetzung der beiderseitigen Strafbarkeit216
  • 3.Rechtshilfe im Rahmen des Europäischen Übereinkommens über Computerkriminalität216
  • a.Die Rechtshilfe betreffende Artikel des Übereinkommens216
  • b.Rechtshilfeersuchen zur Erlangung von Verkehrsdaten / der IP-Nummer bei Computerkriminalität218
  • c.Probleme bei Computerkriminalität, die daraus entstehen, dass der Tatort oder der Aufenthaltsort des Beschuldigten unbekannt ist219
  • d.Fälle, in denen die Justizbehörden IP-Informationen und Verkehrsdaten unmittelbar erlangen können220
  • e.Internationale Rechtshilfeersuchen im Rahmen von 7/24 bei Computerkriminalität221
  • 4.Arbeiten der Europäischen Union zur Computerkriminalität222
  • 5.Arbeiten anderer supranationaler Organisationen zur Computerkriminalität223
  • C.Computerkriminalität in den nationalen Rechtsordnungen223
  • 1.Allgemeines223
  • 2.Computerkriminalität im US-amerikanischen Recht224
  • a.Gesetz über Computerbetrug und Computermissbrauch225
  • b.Gesetz über den Anstand in der Kommunikation226
  • c.Gesetz zur Verhinderung von Kinderpornografie226
  • d.Gesetz zum Schutz von Kindern vor Online-Veröffentlichungen227
  • e.Gesetz über die Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation228
  • f.Gesetz zur Verhinderung des Glücksspiels im Internet228
  • g.Gesetz über Identitätsdiebstahl229
  • h.Gesetz zur Bekämpfung des Terrorismus229
  • ı.Regelungen zur IT-Sicherheitsexpertise230
  • 3.Computerkriminalität im deutschen Recht232
  • 4.Computerkriminalität im englischen Recht233
  • 5.Computerkriminalität im französischen Recht234
  • 6.Computerkriminalität im italienischen Recht235
  • 7.Computerkriminalität in den Rechtsordnungen anderer Länder236
Drittes KapitelDIE IM TÜRKISCHEN STRAFGESETZBUCH GEREGELTEN COMPUTERSTRAFTATEN271 Überschriften
  • I.ENTSTEHUNG DES TCK, SEIN AUFBAU IM ALLGEMEINEN UND VERGLEICH DER STRAFTATBESTÄNDE241
  • A.Entstehung des TCK241
  • B.Aufbau des TCK im Allgemeinen242
  • C.Einteilung der im TCK geregelten Computerstraftaten248
  • II.DIE IM ABSCHNITT „STRAFTATEN IM BEREICH DER INFORMATIK“ GEREGELTEN STRAFTATBESTÄNDE249
  • A.Die Straftat des rechtswidrigen Zugangs zu einem informationstechnischen System oder des rechtswidrigen Verbleibens im System (Art. 243 Abs. 1–3)249
  • 1.Allgemeines249
  • 2.Durch den Straftatbestand geschütztes Rechtsgut253
  • a.Das Problem des Wandels des geschützten Rechtsguts253
  • b.Geschützte Rechtsgüter257
  • 3.Tatbestandsmäßigkeit260
  • a.Äußere (objektive) Tatbestandsmerkmale261
  • aa.Täter261
  • aaa.Der Täter im Allgemeinen261
  • bbb.Die Frage, ob juristische Personen Täter sein können263
  • aaaa.Verantwortlichkeit juristischer Personen im Hinblick auf den Grundsatz der Höchstpersönlichkeit der Strafe263
  • bbbb.Strafrechtliche Verantwortlichkeit juristischer Personen im Hinblick auf das Schuldprinzip265
  • cccc.Strafrechtliche Verantwortlichkeit juristischer Personen im Hinblick auf die Handlungslehre266
  • dddd.Bewertung und eigene Auffassung266
  • eeee.Die Stellung juristischer Personen im Hinblick auf die Computerkriminalität269
  • bb.Opfer270
  • cc.Tatobjekt271
  • dd.Tat (Handlung)271
  • ee.Ein gesonderter Erfolg ist für diese Straftat nicht erforderlich278
  • ff.Erfolgsqualifizierte Form der Straftat: Verlust oder Veränderung der im System enthaltenen Daten infolge der Tatbegehung (Art. 243 Abs. 3)279
  • gg.Qualifikationen der Straftat281
  • aaa.Allgemeines281
  • bbb.Begehung der Straftat in Bezug auf entgeltlich nutzbare Systeme (Art. 243 Abs. 2)283
  • ccc.Der Fall, dass die Tat des Täters sowohl die Qualifikation als auch die Erfolgsqualifikation verwirklicht (Art. 243 Abs. 2–3)288
  • ddd.Begehung der Straftat zu terroristischen Zwecken (Art. 4, 5 des Antiterrorgesetzes Nr. 3713 – TMK)289
  • b.Inneres (subjektives) Tatbestandsmerkmal290
  • 4.Das Merkmal der Rechtswidrigkeit294
  • a.Allgemeines294
  • b.Die Funktion der Aufnahme der Wendung „rechtswidrig“ in die Merkmale der Straftat296
  • aa.Die Auffassung von der besonderen Rechtswidrigkeit297
  • bb.Die Lehre von den gesamttatbewertenden Merkmalen und die differenzierende Lösung298
  • cc.Eigene Auffassung299
  • c.Einwilligung des Opfers303
  • d.Anwendung einer Gesetzesbestimmung304
  • e.Ist Notwehr möglich?304
  • f.Die Ausübung des Journalistenberufs begründet für das unbefugte Eindringen in ein System nicht den Rechtfertigungsgrund der Ausübung eines Rechts305
  • g.Überschreitung der Grenzen der Rechtfertigungsgründe307
  • 5.Schuld307
  • a.Allgemeines307
  • b.Gewalt und Drohung310
  • c.Ausführung eines rechtswidrigen verbindlichen Befehls311
  • 6.Besondere Erscheinungsformen der Straftat312
  • a.Versuch312
  • b.Beteiligung313
  • c.Konkurrenzen314
  • 7.Sanktion, Ermittlungsverfahren und gerichtliches Verfahren319
  • B.Die Straftat des Abfangens von Daten (Art. 243 Abs. 4)324
  • 1.Allgemeines324
  • 2.Durch den Straftatbestand geschütztes Rechtsgut326
  • 3.Tatbestandsmäßigkeit326
  • a.Äußere (objektive) Tatbestandsmerkmale326
  • aa.Täter326
  • bb.Opfer327
  • cc.Tatobjekt327
  • dd.Tat (Handlung)329
  • ee.Qualifikationen der Straftat330
  • b.Innere (subjektive) Tatbestandsmerkmale330
  • 4.Rechtswidrigkeit330
  • 5.Besondere Erscheinungsformen der Straftat332
  • a.Versuch332
  • b.Beteiligung332
  • c.Konkurrenzen332
  • 6.Sanktion, Ermittlungsverfahren und gerichtliches Verfahren333
  • C.Die Straftat der Behinderung oder Störung des Betriebs eines informationstechnischen Systems und die Straftat der Vernichtung oder Veränderung von Daten (Art. 244 Abs. 1–2)333
  • 1.Allgemeines333
  • 2.Durch die Straftatbestände geschützte Rechtsgüter335
  • 3.Tatbestandsmäßigkeit338
  • a.Äußere (objektive) Tatbestandsmerkmale338
  • aa.Täter338
  • bb.Opfer339
  • cc.Tatobjekt der Straftaten339
  • aaa.Allgemeines339
  • bbb.Die Frage, ob Subjekte und Objekte in Virtual-Reality-Spielen Tatobjekt sein können340
  • dd.Tat (Handlung)341
  • aaa.Die in Art. 244 Abs. 1 geregelten Handlungen342
  • aaaa.Behinderung des Betriebs eines informationstechnischen Systems342
  • bbbb.Störung des Betriebs eines informationstechnischen Systems343
  • bbb.Die in Art. 244 Abs. 2 geregelten Handlungen345
  • aaaa.Beschädigung von Daten345
  • bbbb.Vernichtung von Daten345
  • cccc.Veränderung von Daten347
  • dddd.Unzugänglichmachen von Daten347
  • eeee.Einbringen von Daten in ein informationstechnisches System350
  • ffff.Übermittlung der in einem informationstechnischen System vorhandenen Daten an einen anderen Ort351
  • ccc.Bewertung und eigene Auffassung352
  • ddd.Parallelität der im Straftatbestand enthaltenen Handlungen zum Europäischen Übereinkommen über Computerkriminalität (ASSS)353
  • eee.Unterschied zwischen den Handlungen in Art. 244 Abs. 1 und Abs. 2 und ihre Anwendung354
  • ee.Erfolg354
  • ff.Qualifikationen der Straftat355
  • aaa.Begehung der Straftat an einem informationstechnischen System einer Bank oder eines Kreditinstituts oder einer öffentlichen Behörde oder Einrichtung (Art. 244 Abs. 3)355
  • bbb.Begehung der Straftat zu terroristischen Zwecken (Art. 4, 5 des Antiterrorgesetzes Nr. 3713 – TMK)357
  • b.Innere (subjektive) Tatbestandsmerkmale357
  • 4.Das Merkmal der Rechtswidrigkeit357
  • 5.Besondere Erscheinungsformen der Straftat359
  • a.Versuch359
  • b.Beteiligung359
  • c.Konkurrenzen360
  • 6.Sanktion, Ermittlungsverfahren und gerichtliches Verfahren362
  • D.Die Straftat der Erlangung eines rechtswidrigen Vorteils mittels eines informationstechnischen Systems (Art. 244 Abs. 4)363
  • 1.Allgemeines363
  • 2.Durch den Straftatbestand geschütztes Rechtsgut365
  • 3.Tatbestandsmäßigkeit366
  • a.Äußere (objektive) Tatbestandsmerkmale366
  • aa.Täter366
  • bb.Opfer367
  • cc.Tatobjekt368
  • dd.Tat (Handlung)368
  • ee.Erfolg373
  • b.Innere (subjektive) Tatbestandsmerkmale375
  • 4.Das Merkmal der Rechtswidrigkeit377
  • 5.Besondere Erscheinungsformen der Straftat377
  • a.Versuch377
  • b.Beteiligung380
  • c.Konkurrenzen380
  • 6.Sanktion, Ermittlungsverfahren und gerichtliches Verfahren381
  • E.Die Straftaten des Missbrauchs von Bank- oder Kreditkarten (Art. 245)382
  • 1.Allgemeines382
  • 2.Durch den Straftatbestand geschütztes Rechtsgut384
  • 3.Tatbestandsmäßigkeit387
  • a.Äußere (objektive) Tatbestandsmerkmale387
  • aa.Täter387
  • bb.Opfer388
  • cc.Tatobjekt394
  • aaa.Bankkarte394
  • bbb.Kreditkarte395
  • ccc.Bankkarte, Kreditkarte und erlangter Vorteil als Tatobjekt395
  • ddd.Fremdheit der Bank- oder Kreditkarte396
  • dd.Tat (Handlung)397
  • aaa.Erlangung eines rechtswidrigen Vorteils mit einer fremden Bank- oder Kreditkarte (Art. 245 Abs. 1)398
  • aaaa.Es handelt sich um ein mehraktiges und verhaltensungebundenes Delikt398
  • bbbb.Die Handlungen des Sichverschaffens und des Innehabens399
  • cccc.Die Handlungen des Gebrauchens und des Gebrauchenlassens401
  • dddd.Vorteilserlangung mit einer dem Inhaber noch nicht ausgehändigten Karte401
  • eeee.Verwendung fremder Bank- oder Kreditkarten beim Einkauf403
  • ffff.Ausstellenlassen und Verwendung einer Zusatzkarte zu einer fremden Kreditkarte408
  • gggg.Einkauf mit der Karte in virtuellen Netzen409
  • hhhh.Verwendung der Karten über den in der Vereinbarung mit dem Inhaber festgelegten Betrag hinaus410
  • ıııı.Verwendung von Geldautomaten zur Erlangung eines unrechtmäßigen Vorteils411
  • iiii.Abhebung von Geld oder Gehalt vom Konto eines Verstorbenen unter Verwendung seiner Bankkarte412
  • jjjj.Verwendung einer fremden Bank- oder Kreditkarte durch Ausstellen eines Belastungsbelegs in einem Vertragsunternehmen413
  • bbb.Herstellung, Verkauf, Übertragung, Ankauf oder Annahme gefälschter Bank- oder Kreditkarten, die mit fremden Bankkonten verknüpft werden (Art. 245 Abs. 2)414
  • ccc.Vorteilserlangung durch Verwendung einer fälschlich hergestellten oder verfälschten Bank- oder Kreditkarte (Art. 245 Abs. 3)418
  • aaaa.Es handelt sich um ein verhaltensungebundenes Delikt418
  • bbbb.Vorteilserlangung mit einer Karte, die mittels unwahrer, gefälschter Unterlagen ausgestellt wurde419
  • cccc.Ausstellung fiktiver Verkaufsbelege mit gefälschten Karten424
  • dddd.Verwendung gefälschter Karten beim Einkauf426
  • eeee.Verwendung einer gefälschten Bank- oder Kreditkarte durch Ausstellen eines Belastungsbelegs in einem Vertragsunternehmen427
  • ee.Erfolg427
  • aaa.Der Erfolg bei den Straftaten in Art. 245 Abs. 1 – 3427
  • bbb.Der Erfolg bei der Straftat in Art. 245 Abs. 2429
  • b.Innere (subjektive) Tatbestandsmerkmale429
  • 4.Das Merkmal der Rechtswidrigkeit430
  • 5.Besondere Erscheinungsformen der Straftat432
  • a.Versuch432
  • b.Beteiligung439
  • c.Konkurrenzen443
  • aa.Allgemeines443
  • bb.Anwendung der Regel über die fortgesetzte Tat444
  • aaa.Anwendung der fortgesetzten Tat im Hinblick auf Art. 245 Abs. 1444
  • bbb.Anwendung der fortgesetzten Tat im Hinblick auf Art. 245 Abs. 2450
  • ccc.Anwendung der fortgesetzten Tat im Hinblick auf Art. 245 Abs. 3450
  • cc.Verschiedene Konkurrenzprobleme im Zusammenhang mit Art. 245452
  • aaa.Können die Straftat der Erlangung eines rechtswidrigen Vorteils mit einer fremden Bank- oder Kreditkarte (Art. 245 Abs. 1) und der Diebstahl (Art. 141) nebeneinander auf dieselbe Tat angewendet werden?452
  • aaaa.Die einschlägige Entscheidung des Großen Strafsenats des Kassationshofs (YCGK)452
  • bbbb.Bewertung und eigene Auffassung456
  • bbb.Wird die Bankkarte unter dem Vorwand der Hilfeleistung erlangt und das Geld vom Täter an sich genommen, liegt Diebstahl vor457
  • ccc.Das Verhältnis zwischen der Straftat der Erlangung eines rechtswidrigen Vorteils mit einer fremden Bank- oder Kreditkarte (Art. 245 Abs. 1) und dem Betrug (Art. 157)461
  • ddd.Das Verhältnis zwischen der Straftat der Erlangung eines rechtswidrigen Vorteils mit einer fremden Bank- oder Kreditkarte (Art. 245 Abs. 1) und dem qualifizierten Betrug (Art. 158 Abs. 1 Buchst. f)472
  • eee.Das Verhältnis zwischen der Straftat der Erlangung eines rechtswidrigen Vorteils mit einer fremden Bank- oder Kreditkarte (Art. 245 Abs. 1) und dem Vertrauensmissbrauch (Art. 155)475
  • fff.Das Verhältnis zwischen der Herstellung, dem Verkauf, der Übertragung, dem Ankauf oder der Annahme gefälschter, mit fremden Bankkonten verknüpfter Bank- oder Kreditkarten (Art. 245 Abs. 2) und der Urkundenfälschung (Art. 204–207)478
  • ggg.Das Verhältnis zwischen der Straftat der Erlangung eines rechtswidrigen Vorteils mit einer gefälschten Bank- oder Kreditkarte (Art. 245 Abs. 3) und dem qualifizierten Betrug (Art. 158 Abs. 1 Buchst. f)480
  • hhh.Gemeinsame Begehung der Taten nach Art. 245 Abs. 2 und Abs. 3482
  • ııı.Gemeinsame Begehung der Taten nach Art. 245 und nach Art. 135 und 136488
  • 6.Persönliche Strafausschließungsgründe und persönliche Strafaufhebungsgründe489
  • a.Die Beziehung zwischen Täter und Opfer490
  • b.Tätige Reue492
  • 7.Sanktion, Ermittlungsverfahren und gerichtliches Verfahren497
  • F.Die Straftat der Herstellung von und des Handels mit verbotenen Geräten und Programmen (Art. 245/A)500
  • 1.Allgemeines500
  • 2.Geschütztes Rechtsgut504
  • 3.Tatbestandsmäßigkeit504
  • a.Äußere (objektive) Tatbestandsmerkmale504
  • aa.Täter504
  • bb.Opfer504
  • cc.Tatobjekt504
  • dd.Tat (Handlung)505
  • b.Innere (subjektive) Tatbestandsmerkmale506
  • 4.Das Merkmal der Rechtswidrigkeit507
  • 5.Besondere Erscheinungsformen der Straftat507
  • a.Versuch507
  • b.Beteiligung508
  • c.Konkurrenzen508
  • 6.Sanktion, Ermittlungsverfahren und gerichtliches Verfahren508
  • III.COMPUTERSTRAFTATEN UNTER DEN STRAFTATEN GEGEN DAS VERMÖGEN509
  • A.Der unter Verwendung eines informationstechnischen Systems begangene Diebstahl (Art. 142 Abs. 2 Buchst. e)509
  • 1.Allgemeines509
  • 2.Geschütztes Rechtsgut512
  • 3.Tatbestandsmäßigkeit512
  • a.Äußere (objektive) Tatbestandsmerkmale512
  • aa.Täter512
  • bb.Opfer512
  • cc.Tatobjekt512
  • aaa.Daten als Tatobjekt512
  • bbb.Auffassungen zu der Frage, ob Daten die Qualifikation des Diebstahls begründen können, und die einschlägigen Entscheidungen des Kassationshofs513
  • aaaa.Die Auffassung, dass Daten Tatobjekt der Qualifikation des Diebstahls sein können, und Entscheidungen des Kassationshofs513
  • bbbb.Die Auffassung, dass Daten nicht Tatobjekt der Qualifikation des Diebstahls sein können, und Entscheidungen des Kassationshofs514
  • cccc.Die Entscheidung des YCGK, wonach Daten Tatobjekt der Qualifikation des Diebstahls sein können, und die Entscheidungen des Kassationshofs in diesem Sinne515
  • dddd.Bewertung und eigene Auffassung517
  • dd.Tat (Handlung)521
  • ee.Erfolg523
  • ff.Qualifikation der Straftat523
  • b.Innere (subjektive) Tatbestandsmerkmale523
  • 4.Das Merkmal der Rechtswidrigkeit523
  • 5.Besondere Erscheinungsformen der Straftat524
  • a.Versuch524
  • b.Beteiligung524
  • c.Konkurrenzen524
  • 6.Sanktion, Ermittlungsverfahren und gerichtliches Verfahren526
  • B.Der unter Verwendung eines informationstechnischen Systems begangene Betrug (Art. 158 Abs. 1 Buchst. f)526
  • 1.Informationstechnische Systeme als Qualifikation des Betrugs im Allgemeinen526
  • 2.Ist die Begehung des Betrugs über Internet-Einkaufsseiten eine Qualifikation?537
  • 3.Bewertung und eigene Auffassung539
  • 4.Persönliche Strafaufhebungs- oder Strafmilderungsgründe539
  • IV.SONSTIGE STRAFTATBESTÄNDE, DIE MITTELS INFORMATIONSTECHNISCHER SYSTEME VERWIRKLICHT WERDEN KÖNNEN540
  • A.Die Straftat der Behinderung der Kommunikation (Art. 124)540
  • B.Die Straftat der Beleidigung (Art. 125)541
  • C.Die Straftat der Nachstellung (Art. 123/A)545
  • 1.Einleitung545
  • a.Das Bedürfnis nach einer Regelung der Nachstellung545
  • b.Der Prozess des erstmaligen Auftretens der Handlungen, die Gegenstand der Straftat der Nachstellung sind549
  • c.Die Bedeutung einer normativen Regelung552
  • 2.Geschütztes Rechtsgut555
  • 3.Tatbestandsmäßigkeit556
  • a.Äußere (objektive) Tatbestandsmerkmale556
  • aa.Täter556
  • bb.Opfer556
  • cc.Tatobjekt556
  • dd.Tat (Handlung)557
  • aaa.Charakter der Handlung557
  • bbb.Beharrlichkeit558
  • ccc.Physisches Verfolgen560
  • ddd.Der Versuch, Kontakt zum Opfer herzustellen562
  • aaaa.Verwendung von Telekommunikations- und Kommunikationsmitteln563
  • bbbb.Verwendung informationstechnischer Systeme563
  • cccc.Einsatz dritter Personen564
  • ee.Erfolg565
  • aaa.Hervorrufen einer ernsthaften Beunruhigung beim Opfer565
  • bbb.Besorgnis des Opfers um die eigene Sicherheit oder die einer ihm nahestehenden Person567
  • ff.Qualifikation der Straftat568
  • aaa.Begehung der Straftat gegen ein Kind568
  • bbb.Begehung der Straftat gegen den gerichtlich getrennt lebenden oder den geschiedenen Ehegatten569
  • ccc.Der Fall, dass die Straftat das Opfer veranlasst, die Schule, den Arbeitsplatz oder die Wohnung zu wechseln oder die Schule oder die Arbeit aufzugeben570
  • ddd.Begehung der Straftat durch einen Täter, gegen den eine Wegweisung oder ein Verbot der Annäherung an Wohnung, Schule oder Arbeitsplatz angeordnet wurde570
  • eee.Fehlendes Qualifikationsmerkmal: Hassmotiv571
  • b.Inneres (subjektives) Tatbestandsmerkmal572
  • 4.Das Merkmal der Rechtswidrigkeit572
  • 5.Besondere Erscheinungsformen der Straftat572
  • a.Versuch572
  • b.Beteiligung573
  • c.Konkurrenzen574
  • 6.Sanktion, Ermittlungsverfahren und gerichtliches Verfahren575
  • D.Die Straftat der Verletzung der Vertraulichkeit der Kommunikation (Art. 132)578
  • E.Die Straftat des Abhörens oder Aufzeichnens von Gesprächen zwischen Personen (Art. 133)580
  • F.Die Straftat der Verletzung der Privatsphäre (Art. 134)582
  • G.Die Straftat der Obszönität (Art. 226)584
  • H.Bereitstellung von Ort und Gelegenheit zum Glücksspiel unter Verwendung informationstechnischer Systeme (Art. 228 Abs. 3)588
Viertes KapitelDIE IM GESETZ ÜBER GEISTES- UND KUNSTWERKE UND IM GESETZ ÜBER DIE ELEKTRONISCHE SIGNATUR GEREGELTEN COMPUTERSTRAFTATEN72 Überschriften
  • I.DIE IM GESETZ ÜBER GEISTES- UND KUNSTWERKE GEREGELTEN COMPUTERSTRAFTATEN591
  • A.Allgemeines591
  • B.Die Straftaten der Verletzung von Verwertungsrechten, Urheberpersönlichkeitsrechten und verwandten Schutzrechten (Art. 71)593
  • 1.Allgemeines593
  • 2.Durch den Straftatbestand geschütztes Rechtsgut594
  • 3.Tatbestandsmäßigkeit595
  • a.Äußere (objektive) Tatbestandsmerkmale595
  • aa.Täter595
  • bb.Opfer596
  • cc.Tatobjekt598
  • dd.Tat (Handlung)599
  • aaa.Handlungen, die die Straftat gegen die Urheberpersönlichkeitsrechte begründen599
  • aaaa.Öffentliche Wiedergabe und Veröffentlichung599
  • bbbb.Mitteilung des Inhalts eines noch nicht veröffentlichten Werkes601
  • cccc.Anbringen eines Namens auf dem Werk601
  • dddd.Verteilung, Verbreitung und Veröffentlichung des Werkes unter Anbringung des Namens eines bekannten Dritten601
  • eeee.Unterlassene Angabe der zitierten Quelle sowie falsche, unzureichende oder irreführende Quellenangabe601
  • ffff.Änderung des Werkes602
  • bbb.Handlungen gegen die Verwertungsrechte602
  • aaaa.Bearbeitung des Werkes602
  • bbbb.Vervielfältigung des Werkes602
  • cccc.Anbieten der vom Täter selbst hergestellten Vervielfältigungsstücke des Werkes zum Verkauf603
  • dddd.Verbreitung des Werkes durch Vermietung oder öffentlichen Verleih603
  • eeee.Einfuhr des Werkes604
  • ffff.Aufführung des Werkes604
  • gggg.Verbreitung und Veröffentlichung des Werkes über ein Datenübertragungsnetz604
  • hhhh.Ankauf des Werkes zu gewerblichen Zwecken605
  • ıııı.Besitz und Lagerung des Werkes zu anderen als persönlichen Zwecken605
  • ccc.Handlungen gegen die verwandten Schutzrechte605
  • ee.Erfolg606
  • b.Innere (subjektive) Tatbestandsmerkmale606
  • 4.Das Merkmal der Rechtswidrigkeit606
  • 5.Besondere Erscheinungsformen der Straftat608
  • a.Versuch608
  • b.Beteiligung608
  • c.Konkurrenzen609
  • 6.Tätige Reue610
  • 7.Sanktion, Ermittlungsverfahren und gerichtliches Verfahren611
  • C.Die Straftat der unbefugten Entfernung oder Änderung von Informationen, die bei der Zugänglichmachung des Werkes für die Öffentlichkeit erscheinen, sowie von Zahlen oder Codes, die diese Informationen darstellen (Art. 71 Abs. 2)613
  • D.Die Straftat der auf das Unwirksammachen von Schutzprogrammen gerichteten Vorbereitungshandlungen (Art. 72)614
  • II.DIE IM GESETZ ÜBER DIE ELEKTRONISCHE SIGNATUR GEREGELTEN COMPUTERSTRAFTATEN615
  • A.Die im EİK enthaltenen Straftaten (Art. 16–17)615
  • B.Durch den Straftatbestand geschütztes Rechtsgut618
  • C.Tatbestandsmäßigkeit619
  • 1.Äußere (objektive) Tatbestandsmerkmale619
  • a.Täter619
  • b.Opfer619
  • c.Tatobjekt620
  • d.Tat (Handlung)622
  • aa.Im Hinblick auf die Straftat der unbefugten Verwendung von Signaturerstellungsdaten (Art. 16 EİK)622
  • aaa.Allgemeines622
  • bbb.Erlangung der Daten oder der Signaturerstellungseinheit623
  • ccc.Weitergabe der Daten oder der Signaturerstellungseinheit623
  • ddd.Kopieren der Daten oder der Signaturerstellungseinheit624
  • eee.Nachbildung der Signaturerstellungseinheit624
  • fff.Unbefugte Erstellung einer elektronischen Signatur624
  • bb.Im Hinblick auf die Straftat der Fälschung elektronischer Zertifikate (Art. 17 EİK)625
  • aaa.Allgemeines625
  • bbb.Erstellung eines gefälschten elektronischen Zertifikats626
  • ccc.Nachahmung gültiger Zertifikate626
  • ddd.Verfälschung gültiger Zertifikate627
  • eee.Verwendung eines gefälschten Zertifikats627
  • e.Erfolg628
  • f.Qualifikation der Straftat628
  • 2.Innere (subjektive) Tatbestandsmerkmale628
  • D.Das Merkmal der Rechtswidrigkeit629
  • E.Besondere Erscheinungsformen der Straftat630
  • 1.Versuch630
  • 2.Beteiligung630
  • 3.Konkurrenzen630
  • F.Sanktion, Ermittlungsverfahren und gerichtliches Verfahren631
  • G.Ordnungswidrigkeiten nach dem EİK (Art. 18)631
Fünftes KapitelSTRAFPROZESSUALE ZWANGSMASSNAHMEN BEI COMPUTERKRIMINALITÄT, IT-FORENSIK UND ERFORDERLICHE MASSNAHMEN ZUR BEKÄMPFUNG DER COMPUTERKRIMINALITÄT90 Überschriften
  • I.ALLGEMEINES635
  • II.STRAFPROZESSUALE ZWANGSMASSNAHMEN GEGENÜBER INFORMATIONSTECHNISCHEN SYSTEMEN636
  • A.Durchsuchung, Anfertigung von Kopien und Beschlagnahme bei informationstechnischen Systemen636
  • 1.Gesetzliche Grundlage636
  • 2.Vorliegen eines auf konkrete Beweise gestützten dringenden Tatverdachts638
  • 3.Fehlen einer anderweitigen Möglichkeit der Beweiserlangung640
  • 4.Die Maßnahme der Durchsuchung und der Anfertigung von Kopien642
  • 5.Die Maßnahme der Beschlagnahme642
  • 6.Beschwerde gegen die Anordnung der Maßnahme645
  • 7.Art. 134 der türkischen Strafprozessordnung (CMK) ist eine Sonderregelung645
  • 8.Kritikpunkte in der Praxis und angewandte Vorgehensweise646
  • B.Gesetzgebungsbedingte Neuerungen und Defizite im Ermittlungsverfahren und im gerichtlichen Verfahren648
  • 1.Die Eingliederung des Übereinkommens über Computerkriminalität (ASSS) in unser innerstaatliches Recht648
  • 2.Die durch Art. 3 Abs. 4 des Gesetzes Nr. 5651 für das Ermittlungsverfahren eingeführte Änderung und die Rechtslage nach der Aufhebung des Absatzes 4 durch das Verfassungsgericht (AYM)649
  • 3.Die Ungewissheit darüber, was mit den nach Art. 134 CMK angefertigten Images nach Abschluss des Verfahrens zu geschehen hat, muss beseitigt werden650
  • 4.Die fehlende Nennung der Computerstraftaten in Art. 135 CMK führt zu lückenhaften Ermittlungen oder zur Erlangung rechtswidriger Beweise651
  • C.Die IP-Adresse allein weist den Täter nicht aus652
  • D.Ohne IP-Adresse lässt sich der Täter nicht ermitteln657
  • E.Für die vollständige und zutreffende Ermittlung des Täters ist der Zugriff auf NAT-IP- und Portdaten erforderlich658
  • F.Erforderliche Schritte im Ermittlungsverfahren und im gerichtlichen Verfahren661
  • III.IT-FORENSIK664
  • A.Einleitung664
  • B.Die Wissenschaft der Computerkriminalistik665
  • C.Der Begriff der IT-Forensik665
  • 1.Definition665
  • 2.Nutzen der IT-forensischen Methodik667
  • D.Digitale Beweismittel und ihre Arten668
  • 1.Was ist ein digitales (elektronisches) Beweismittel?668
  • 2.Voraussetzungen für die Verwertbarkeit digitaler Beweismittel671
  • 3.Medien, auf denen sich digitale Beweismittel befinden672
  • a.Hauptplatine673
  • b.Prozessor673
  • c.Speicher: RAM (Random Access Memory) – ROM (Read Only Memory) – Zwischenspeicher (Cache Memory)674
  • d.Hard Disk (Festplattenlaufwerk)675
  • e.Diskette und CD/DVD/Blu-ray676
  • f.Speicherkarten676
  • g.Digitale Speichereinheiten676
  • h.Mobiltelefone676
  • ı.Digitale Kameras und Fotoapparate677
  • i.MP3-Player/iPod677
  • j.Handheld-Computer (PDA, PALM, Pocket PC)677
  • k.Wechselspeicher (Flash Memory)677
  • l.Drucker, Faxgeräte, Kopiergeräte und sonstige Hardware678
  • 4.Leitfaden des Europarats zu elektronischen Beweismitteln678
  • E.Phasen der IT-Forensik680
  • 1.Tatort – Sammlung und Sicherung von Beweismitteln680
  • 2.Vor Beginn der Beweissammlung zu beachtende Punkte680
  • a.Erste Stufe680
  • b.Zweite Stufe681
  • 3.Was am Tatort zu unterlassen ist682
  • a.Fehler 1 – Einschalten des Computers682
  • b.Fehler 2 – Den Inhaber des Computers um Hilfe bitten682
  • c.Fehler 3 – Unterlassene Prüfung auf Computerviren682
  • d.Fehler 4 – Keinerlei Vorkehrungen beim Transport elektronischer Beweismittel682
  • 4.Live-Analyse682
  • 5.Verpackung – Transport – Aufbewahrung684
  • 6.Die verborgene Struktur elektronischer Beweismittel684
  • F.Die Herangehensweise des IT-Forensikers an elektronische Beweismittel685
  • 1.Allgemeines685
  • 2.Untersuchung685
  • a.Einrichtung des Schreibschutzes für den Datenträger685
  • b.Forensische Datensicherung (Image)686
  • c.Hashwert688
  • d.Ergebnis der Untersuchung689
  • 3.Auswertung (Bewertung/Analyse)690
  • a.Phasen der Computeranalyse690
  • b.Phasen der Mobiltelefonanalyse690
  • c.Phasen der Analyse von Netzwerkverkehrsdaten691
  • d.Phasen der Analyse von externen Festplatten, CDs/DVDs, Speicherkarten und Flash-Speichern692
  • e.Benutzergeschützte Dateien693
  • f.Anti–Forensics und Verschleierungsmethoden693
  • 4.Allgemeine Grundsätze, die die Fachleute zu beachten haben694
  • 5.Datenwiederherstellung694
  • 6.Merkmale und Erstellung des IT-forensischen Berichts694
  • IV.ERFORDERLICHE MASSNAHMEN ZUR BEKÄMPFUNG DER COMPUTERKRIMINALITÄT695
  • A.Von Personen und/oder Institutionen zu treffende Maßnahmen695
  • 1.Allgemeines695
  • 2.Gewährleistung und Prüfung der Systemsicherheit697
  • B.Von den Staaten zu treffende Maßnahmen699
  • 1.Einrichtung und Schulung von Einheiten zur Verfolgung von Computerstraftaten699
  • a.Allgemeine Erläuterungen699
  • b.Das Beispiel der USA699
  • c.Die Lage in unserem Land700
  • 2.Maßnahmen gegen das Phänomen des Cyberterrorismus702
  • 3.Die Kontrolle des virtuellen Raums durch die Staaten702
  • 4.Internationale Zusammenarbeit704
  • 5.Das Verhältnis zwischen organisierter Kriminalität und Computerkriminalität704
  • V.COMPUTERKRIMINALITÄT DE LEGE FERENDA708
  • A.Aus strafrechtlicher Sicht708
  • B.Aus strafprozessrechtlicher Sicht711
Sechstes KapitelINTERNETKOMMUNIKATIONSRECHT153 Überschriften
  • I.EINLEITUNG715
  • II.BEDEUTUNG UND GRENZEN DER GEDANKENFREIHEIT (MEINUNGSFREIHEIT) SOWIE IHR STELLENWERT FÜR DAS INTERNET717
  • A.Begriff718
  • B.Inhalt der Gedankenfreiheit (Meinungsfreiheit)721
  • C.Die Meinungsfreiheit in der EMRK722
  • 1.Entstehung der EMRK und ihre Aufnahme in die türkische Rechtsordnung722
  • 2.Bedeutung und Anwendung der Meinungsfreiheit724
  • a.Der Begriff der Meinungsfreiheit in der EMRK724
  • b.Art. 10 Abs. 1 EMRK: Inhalt der Meinungsfreiheit724
  • c.Art. 10 Abs. 2 EMRK: Fälle, in denen die Meinungsfreiheit eingeschränkt werden kann728
  • d.Art. 10 Abs. 2 EMRK: Grenzen der Einschränkung733
  • 3.Die Sicht des EGMR auf das Internet im Kontext der Meinungsfreiheit735
  • D.Würdigung und eigene Auffassung736
  • III.UNTERSCHEIDUNGEN BEI DER SPERRUNG DER INTERNETKOMMUNIKATION740
  • A.Die Unterscheidung zwischen der Sperrung des Zugangs zum Internet und der Sperrung der Internetkommunikation740
  • B.Die Unterscheidung zwischen technischer und rechtlicher Sperrbarkeit der Internetkommunikation742
  • 1.Umfang der Unterscheidung742
  • 2.Technische Sperrmethoden742
  • C.Die Unterscheidung der Sperrbarkeit der Internetkommunikation nach den Methoden „allgemeine Sperrung – besondere Sperrung“748
  • IV.DIE REGELUNGEN DES GESETZES NR. 5651 „ÜBER DIE REGELUNG DER IM INTERNET VERBREITETEN VERÖFFENTLICHUNGEN UND DIE BEKÄMPFUNG DER DURCH DIESE VERÖFFENTLICHUNGEN BEGANGENEN STRAFTATEN“749
  • A.Entstehungsgeschichte, Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes749
  • 1.Entstehungsgeschichte des Gesetzes749
  • 2.Zweck und Anwendungsbereich752
  • 3.Rechtsnatur der im Gesetz Nr. 5651 vorgesehenen Maßnahmen753
  • B.An der Verwaltung des Internets beteiligte Institutionen754
  • 1.Behörde für Informationstechnologien und Kommunikation754
  • 2.Rat für Internetentwicklung758
  • C.Begriffsbestimmungen758
  • D.Pflicht zur Information der Öffentlichkeit759
  • E.Pflicht zur Erhebung und Übermittlung von Verkehrsdaten764
  • F.Verantwortlichkeit der Internetakteure769
  • 1.Allgemeines769
  • 2.Das Beispiel Deutschlands769
  • 3.Die Regelung im Gesetz Nr. 5651771
  • a.Verantwortlichkeit und Pflichten der Inhaltsanbieter771
  • b.Verantwortlichkeit und Pflichten der Hostprovider780
  • i.Keine Verantwortlichkeit der Hostprovider für Inhalte780
  • ii.Verantwortlichkeit der Hostprovider für die Speicherung von Verkehrsdaten782
  • iii.Sanktionen bei Pflichtverstößen782
  • iv.Klassifizierung und Differenzierung der Hostprovider783
  • c.Verantwortlichkeit und Pflichten der Zugangsanbieter784
  • d.Verband der Zugangsanbieter787
  • e.Verantwortlichkeit und Pflichten der Anbieter gemeinschaftlicher Internetnutzung790
  • f.Würdigung und eigene Auffassung792
  • V.ALLGEMEINE SPERRUNG DES INTERNETZUGANGS (FILTERUNG)793
  • A.Das Internet ist ein Bereich, der rechtlichen Regelungen unterliegt795
  • B.Die Verwaltung des Internets797
  • C.Modelle zur Regulierung des virtuellen Raums800
  • 1.Regulierung auf nationaler Ebene801
  • 2.Regulierung durch internationale Übereinkommen801
  • 3.Regulierung durch internationale Organisationen802
  • 4.Selbstregulierung (Self–Regulation)802
  • 5.Eigene Auffassung zu den Regulierungsmodellen803
  • D.Das Internet als Massenkommunikationsmittel und die Sperrung seiner Kommunikation804
  • 1.Der Begriff der Massenkommunikation im Allgemeinen804
  • 2.Das Phänomen des Missbrauchs der Internetkommunikation805
  • 3.Überlegungen zur allgemeinen Sperrung der Internetkommunikation807
  • 4.Die Regulierung des virtuellen Raums durch die Staaten und die allgemeine Filterung808
  • E.Eine Verwaltungspraxis der allgemeinen Sperrung der Internetkommunikation – Die Befugnisse der Telekommunikationsbehörde im Internet und ihre Entscheidungen810
  • F.Die allgemeine Sperrung der Internetkommunikation nach dem Gesetz Nr. 5651 über die Regelung von Internetveröffentlichungen812
  • VI.BESONDERE SPERRUNG DES INTERNETZUGANGS (ZUGANGSSPERRE)818
  • A.Sperrung der Internetkommunikation durch gerichtliche Entscheidung818
  • 1.Fallbeispiel zur Sperrung der Internetkommunikation durch gerichtliche Entscheidung819
  • 2.Würdigung des Fallbeispiels zur Sperrung der Internetkommunikation durch gerichtliche Entscheidung821
  • 3.Das Urteil des EGMR, wonach das Gesetz Nr. 5651 Art. 10 EMRK verletzt823
  • 4.Die Entscheidung des Verfassungsgerichts, wonach die Sperrentscheidung des Präsidiums für Telekommunikation und Kommunikation (TİB) die Meinungsfreiheit verletzt828
  • a.Zur Zulässigkeit828
  • b.Zur Begründetheit829
  • c.Würdigung und eigene Auffassung834
  • 5.Die Entscheidung des Verfassungsgerichts vom 26/12/2019 über die Beschwerde der Wikimedia Foundation Inc. und anderer, veröffentlicht im Amtsblatt (Resmî Gazete) vom 20/01/2020835
  • a.Zur Zulässigkeit835
  • b.Zur Begründetheit837
  • c.Würdigung und eigene Auffassung839
  • 6.Die Entscheidung des Verfassungsgerichts vom 27/10/2021 über die Beschwerde der Keskin Kalem Yayıncılık ve Ticaret A.Ş. und anderer, veröffentlicht im Amtsblatt (Resmî Gazete) vom 07/01/2022840
  • a.Zur Zulässigkeit844
  • b.Zur Begründetheit844
  • c.Würdigung und eigene Auffassung857
  • B.Sperrung der Internetkommunikation durch Verwaltungspraxis – Das Beispiel der Sperrung der Kommunikation durch Entscheidung des Telekommunikationsausschusses858
  • 1.Fallbeispiel zur Sperrung der Internetkommunikation durch Verwaltungspraxis858
  • 2.Würdigung des Fallbeispiels zur Sperrung der Internetkommunikation durch Verwaltungspraxis860
  • C.Sperrung der Internetkommunikation durch eine „dem Privatrecht unterliegende juristische Person“ – Das Beispiel der Sperrung der Kommunikation durch Entscheidung des Türkischen Fußballverbands863
  • VII.WÜRDIGUNG DES GESETZES NR. 5651 IM HINBLICK AUF DIE BESONDERE SPERRUNG DER INTERNETKOMMUNIKATION (ENTFERNUNG VON INHALTEN UND/ODER ZUGANGSSPERRE)865
  • A.Straftatbestände, bei denen die Entfernung von Inhalten und/oder die Zugangssperre angeordnet werden kann865
  • 1.Allgemeines865
  • 2.Obszöne Veröffentlichungen869
  • 3.Bereitstellung von Ort und Gelegenheit zum Glücksspiel874
  • 4.Straftaten im Zusammenhang mit dem Gesetz über Fußball- und andere Sportwettkämpfe876
  • 5.Straftaten gegen Atatürk877
  • 6.Straftaten im Zusammenhang mit dem Gesetz über die aus den Einnahmen von Glücksspielen erhobenen Steuern, Fonds und Anteile878
  • 7.Zusatzartikel 4 FSEK878
  • B.Die Anordnung der Entfernung von Inhalten und/oder der Zugangssperre als Zwangsmaßnahme879
  • 1.Gesetzliche Grundlage879
  • 2.Zur Anordnung Befugte879
  • a.Richter und Staatsanwalt879
  • b.Die Befugnis des Präsidenten des TİB880
  • 3.Anzuwendendes Verfahren882
  • 4.Außerkrafttreten der Maßnahmenanordnung883
  • 5.Sanktion885
  • 6.Die Lage in der Praxis und eigene Auffassung885
  • C.Die Anordnung der Entfernung von Inhalten und/oder der Zugangssperre als Verwaltungsmaßnahme889
  • 1.Gesetzliche Grundlage889
  • 2.Zur Anordnung Befugte889
  • 3.Rechtsnatur der Zugangssperre als Verwaltungsmaßnahme891
  • 4.Anzuwendendes Verfahren899
  • 5.Sanktion900
  • D.Entschädigung wegen unrechtmäßiger Sperranordnung901
  • E.Entfernung von Inhalten und Zugangssperre bei Gefahr im Verzug (Art. 8/A)901
  • F.Entfernung rechtswidriger Inhalte aus der Veröffentlichung und Zugangssperre (Art. 9)903
  • G.Sperrung des Zugangs zu Inhalten aus Gründen des Schutzes des Privatlebens (Art. 9/A)908
  • H.Sachlich zuständiges Gericht909
  • VIII.DAS RECHTSREGIME DER ANBIETER SOZIALER NETZWERKE909
  • A.Die Notwendigkeit einer Regelung für Anbieter sozialer Netzwerke909
  • B.Das Rechtsregime der Anbieter sozialer Netzwerke nach dem Internetgesetz912
  • 1.Allgemeines912
  • 2.Pflicht zur Benennung eines Vertreters, dessen Eigenschaften und Verantwortlichkeiten912
  • 3.Verantwortlichkeit der Anbieter sozialer Netzwerke bei Anträgen nach Art. 9/A des Internetgesetzes914
  • 4.Pflicht, der Behörde Berichte über die Umsetzung von Anordnungen der Entfernung von Inhalten und/oder der Zugangssperre zu übermitteln914
  • 5.Pflicht zur Übermittlung von Informationen über bestimmte Straftaten an die für das Ermittlungsverfahren und das gerichtliche Verfahren zuständigen Stellen915
  • 6.Pflicht zur Speicherung der Daten in der Türkei916
  • 7.Pflicht, die erforderlichen Maßnahmen für das Angebot eines gesonderten, kindgerechten Dienstes zu treffen917
  • 8.Sanktionen gegen Anbieter sozialer Netzwerke im Zusammenhang mit Zugangssperre und Entfernung von Inhalten918
  • 9.Sanktion bei Nichtbefolgung der vom Präsidenten der BTK erlassenen Anordnung der Entfernung von Inhalten und/oder der Zugangssperre918
  • 10.Pflicht zur Einhaltung der Regelungen über Nutzerrechte920
  • 11.Schadensersatzhaftung für rechtswidrige Inhalte921
  • 12.Pflicht zur Einrichtung eines wirksamen Antragsmechanismus für die Entfernung von Hashtags und hervorgehobenen Inhalten im Melde- und Abhilfeverfahren921
  • 13.Meldung von Inhalten, die die Sicherheit von Leben und Eigentum von Personen gefährden, an die Polizei921
  • 14.Pflichten der Anbieter sozialer Netzwerke als Inhaltsanbieter und Hostprovider nach dem Internetgesetz922
  • 15.Auskunftsersuchen der BTK und ihre Befugnis zur Prüfung vor Ort922
  • 16.Pflicht zur Erstellung eines Krisenplans923
  • 17.Untergesetzliche Regelungen923
  • 18.Übergangsregelung924
  • C.Würdigung und eigene Auffassung925
  • IX.DAS RECHTSREGIME DER INTERNET-NACHRICHTENSEITEN927
  • A.Das Problem der Anwendbarkeit presserechtlicher Vorschriften auf Internetpublikationen927
  • B.Das Rechtsregime der Internet-Nachrichtenseiten nach dem Pressegesetz929
  • 1.Allgemeines929
  • 2.Definition929
  • 3.Freiheit und ihre Grenze930
  • 4.Pflicht, die Angaben auf der Website bereitzuhalten930
  • 5.Pflicht, Aktualisierungen von Nachrichten und Inhalten deutlich erkennbar auf der Website bereitzuhalten931
  • 6.Folgen der Einstufung von Internet-Nachrichtenseiten als periodische Veröffentlichungen932
  • a.Allgemeine Pflichten aus dem Pressegesetz932
  • b.Pflicht zur Abgabe einer Anmeldeerklärung und ihre Folgen933
  • c.Wegfall der Rechte in Bezug auf amtliche Bekanntmachungen und Anzeigen sowie auf den Presseausweis der Beschäftigten als Folge der Abgabe der Anmeldeerklärung934
  • 7.Pflicht, die auf der Internet-Nachrichtenseite veröffentlichten Inhalte unter Gewährleistung ihrer Richtigkeit und Integrität aufzubewahren937
  • 8.Recht auf Berichtigung und Gegendarstellung938
  • 9.Form der Berichterstattung über sexuelle Übergriffe, Tötungsdelikte und die Verleitung zum Suizid939
  • 10.Fristen und Verfahrensweise für das gerichtliche Verfahren und das Ermittlungsverfahren940
  • X.DAS RECHTSREGIME DER ANBIETER VON OVER-THE-TOP-DIENSTEN940
  • A.Definition und Begriff940
  • B.Rechte und Pflichten941
  • C.Sanktion944
  • XI.WÜRDIGUNG UND EIGENE AUFFASSUNG945
  • Literaturverzeichnis957
  • Verzeichnis der Gerichtsentscheidungen989
  • Sachverzeichnis999
  • Lebenslauf des Verfassers1007

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