10. September 2018Murat Volkan DülgerBeitrag

Einleitung

Dieses Werk ist in türkischer Sprache erschienen. Die Zusammenfassung auf dieser Seite ist eine Übersetzung; der Originaltitel steht in Klammern.

„Wer selbst nicht auf dem Boden des Rechts steht, hat kein Recht, einem anderen Rechtsbruch vorzuwerfen.“ Das Internet ist zwar eine unbegrenzte Informationsquelle und ein Medium der Meinungsäußerung, aber kein rechtsfreier Raum. Die Rechtsregeln, die außerhalb der digitalen Welt gelten, gelten auch hier, soweit sie der Eigenart dieses Bereichs entsprechen. Dass die Durchsetzung gerichtlicher Entscheidungen auf Hindernisse und Schwierigkeiten stößt, die sich aus der Natur des Internets ergeben, bedeutet nicht, dass es in diesem Raum kein Recht gäbe. Heute wird sogar der rechtliche Status von KI-Entitäten diskutiert. Überall dort, wo intelligente Wesen existieren und zusammenleben, seien sie biologisch oder künstlich, wird es zwingend auch Recht geben.

Dazu sind in der Türkei und in ausländischen Rechtsordnungen zahlreiche rechtliche Regelungen erlassen und gerichtliche Entscheidungen gefällt worden, und im Ergebnis ist die Disziplin des „IT-Rechts“ entstanden. Technologische Neuerungen bringen zwar Schwierigkeiten bei der Rechtsanwendung mit sich, doch diese werden mit der Zeit gelöst, und auch das IT-Recht sucht nach Lösungen dafür. Das größte Problem der Rechtsanwendung liegt dagegen erkennbar im Faktor Mensch. Solange es nicht gelingt, zivilisierte, gebildete und empathiefähige Individuen, die das Recht und einander achten, und eine aus solchen Individuen bestehende Gesellschaft hervorzubringen, lässt sich das Recht nicht so anwenden, wie es sein sollte, und auch nicht ohne den Einsatz strafender Mittel.

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