Zusammenfassung
Dieses Werk ist in türkischer Sprache erschienen. Die Zusammenfassung auf dieser Seite ist eine Übersetzung; der Originaltitel steht in Klammern.
Der Terrorismus besteht seit sehr frühen Zeiten der Geschichte. Seine Intensität und seine schädlichen Auswirkungen haben insbesondere seit den 1960er-Jahren stetig zugenommen, und wegen des Anstiegs internationaler Terrorakte seit 1968 ist er im 20. Jahrhundert und im gegenwärtigen 21. Jahrhundert zu einem der meistbehandelten sozialen, politischen und rechtlichen Begriffe geworden. Das Wort Terror geht auf das lateinische „terrere“ zurück, das zittern, erschaudern bedeutet; es wird in vielen Bedeutungen, im Allgemeinen aber im Sinne des politischen Terrors verwendet. Politischer Terror lässt sich allgemein als gewaltsame Handlungen definieren, die darauf gerichtet sind, das in einem Land bestehende Regime zu stürzen oder in Bedrängnis zu bringen.
Volltext
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Murat Volkan Dülger
EINLEITUNG
Der Terrorismus, der seit sehr frühen Epochen der Geschichte existiert und dessen Intensität und schädliche Auswirkungen insbesondere seit den 1960er Jahren stetig zugenommen haben, ist wegen der Zunahme internationaler Terrorakte seit dem Jahr 1968 zu einem der sozialen, politischen und rechtlichen Begriffe geworden, mit denen man sich im 20. Jahrhundert und im gegenwärtigen 21. Jahrhundert am meisten befasst hat1. Der Terror, dessen Ursprung das lateinische Wort „terrere“ ist, das Zittern, Erschaudern bedeutet, wird zwar in vielerlei Bedeutungen, im Allgemeinen jedoch im Sinne des politischen Terrors verwendet2. Politischer Terror wiederum lässt sich allgemein als die Gesamtheit gewaltsamer Handlungen definieren, die darauf gerichtet sind, das in einem Land bestehende Regime zu stürzen oder in Bedrängnis zu bringen3.
Die zu diesem Begriff aus der Sicht der Politikwissenschaft, der Soziologie, des Strafrechts und der Kriminologie durchgeführten Untersuchungen zeigen nicht nur die sozioökonomischen Ursachen auf, die zur Entstehung des Terrorismus beitragen, sondern weisen auch auf das Vorhandensein von Ursachen hin, die dazu beitragen, dass sich der Terror im gesellschaftlichen Umfeld entwickelt und seine gesellschaftlichen Auswirkungen sich verstärken4.
Es zeigt sich, dass terroristische Handlungen in der Regel mit zwei unterschiedlichen Zielen verübt werden. Das eine ist das Ziel, das in dem Land, in dem die terroristische Handlung verübt wird, geltende Regime zu stürzen; das andere besteht darin, unter Einsatz der Methode des Terrors zu erreichen, dass die Regierung die von ihr in bestimmten Fragen verfolgte Politik ändert. Bei dem Versuch, diese beiden Ziele des Terrorismus zu erreichen, werden von den Terroristen zwei unterschiedliche Methoden angewandt. Diese Methoden lassen sich begrifflich als „unmittelbare Anwendung“ und „mittelbare Anwendung“ fassen. Während bei der unmittelbaren Anwendung des Terrors ein Terrorakt unmittelbar gegen das im Land bestehende Regime und gegen dessen Vollzugsorgane/Vertreter unternommen wird, wird bei der mittelbaren Anwendung des Terrors versucht, das angestrebte Ziel dadurch zu erreichen, dass durch das Legen von Bomben und das Begehen von Morden in der Bevölkerung Panik und Unsicherheit erzeugt werden5.
Mit dieser Arbeit gedenke ich meines lieben älteren Freundes, der in unserem Land die erste wissenschaftliche Arbeit und Dissertation zum Terrorismus verfasst hat, Rechtsanwalt Dr. M.
Şükrü Alpaslan, einmal mehr in Liebe und Sehnsucht.
Rechtsanwalt; Doktorand am Lehrstuhl für Öffentliches Recht des Instituts für Sozialwissenschaften der Universität Istanbul.
In der Tat zeigt sich, dass der Einsatz politischer Gewalt im Terrorismus im gesellschaftlichen Umfeld nur dann Dauerhaftigkeit erlangen und Wirksamkeit entfalten kann, wenn bestimmte erleichternde Faktoren dazu beitragen. Fragt man, welche unterstützenden Faktoren dies sein können, so kommen einem zunächst die Möglichkeiten und Erleichterungen in den Sinn, die die moderne Technologie bietet, und damit zusammenhängend die neuen Kommunikations-, Beschaffungs- und Propagandamittel, die die Massenkommunikationsmittel dem Terrorismus und den Terroristen – wenn auch ungewollt – verschafft haben.
In dieser Arbeit sollen daher in aller Kürze einige Feststellungen zu den Auswirkungen der Technologie und der Massenkommunikationsmittel, die sich in den letzten fünfzig Jahren mit atemberaubender Geschwindigkeit entwickelt haben, auf den Terrorismus getroffen und Lösungsvorschläge für die entstandenen Probleme unterbreitet werden. Obwohl dieses Thema eigentlich so umfangreich ist, dass es Gegenstand einer Dissertation sein könnte, besteht die Funktion, die hier erfüllt werden soll, darin, dazu beizutragen, dass bei den Einzelnen einige Fragezeichen zu diesem Thema entstehen.
I. Auswirkungen der technologischen Entwicklungen auf den Terrorismus
Im 20. Jahrhundert hat die Menschheit auf nahezu allen Gebieten der Wissenschaft und der Technologie große Erfolge erzielt und diese auf ihr tägliches Leben angewandt. Diese wissenschaftlichen Fortschritte und technologischen Entwicklungen, die darauf gerichtet sind, dass die Menschen unter besseren Bedingungen, bequemer und länger leben, haben sich seit Beginn des 20. Jahrhunderts mit zunehmender Geschwindigkeit fortgesetzt und setzen sich auch im 21. Jahrhundert in zunehmendem Maße fort.
Betrachtet man diese Entwicklungen auf dem Gebiet der Technologie im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf das menschliche Leben, so zeigt sich, dass insbesondere elektronische Geräte und informationstechnische Systeme in nahezu allen Bereichen eine sehr wichtige Rolle spielen. Die Bereiche, in denen ihr Einfluss im Alltag der heutigen modernen Gesellschaft am stärksten zu spüren ist, sind jedoch der Verkehr, die Kommunikation und der Finanzsektor.
Neben den Entwicklungen des technologischen Fortschritts, die das menschliche Leben positiv beeinflussen, zeigen sich auch einige negative Auswirkungen. So haben die beiden Weltkriege des 20. Jahrhunderts, in deren einem auch Kernwaffen eingesetzt wurden, zahlreiche regionale Kriege und eine Vielzahl lokaler Konflikte auch in der Waffentechnologie zu großen Entwicklungen geführt. So wurden bei den beiden Wüstenoperationen, die von Ländern unter Führung der Vereinigten Staaten von Amerika und Großbritanniens gegen den Irak unternommen wurden, die technologische Evolution der Waffen und der Missbrauch der Technologie in überaus deutlicher Weise – und zwar von den Medien, die sich der Segnungen der Technologie bedienten – in Live-Übertragung der ganzen Welt vorgeführt.
Diese Entwicklungen dauern angesichts der auf empfindlichen politischen Gleichgewichten beruhenden Weltlage weiterhin an. Insbesondere das Chaos, in das der Nahe Osten wegen und unter dem Vorwand der nuklearen, chemischen und biologischen Waffen hineingezogen worden ist, die eine bedeutende Stufe, die Wissenschaft und Technologie erreicht haben, und zugleich ein Beispiel für deren Missbrauch darstellen, bildet einerseits ein sehr anschauliches Beispiel für diese Lage und betrifft andererseits uns als in der näheren Umgebung lebende Gesellschaften sehr unmittelbar.
Ob positiv oder negativ – die Entwicklungen in der Wissenschaft und in der Technologie als deren Widerspiegelung verschaffen der Menschheit auf vielen Gebieten neue Möglichkeiten und Erleichterungen. Von diesen Möglichkeiten und Erleichterungen können ebenso wie Menschen, die ein normales Leben führen, auch diejenigen Gebrauch machen, die illegalen Aktivitäten nachgehen, Straftaten begehen und sich gegen die gesellschaftliche Ordnung auflehnen; sie setzen ihre der gesellschaftlichen Ordnung zuwiderlaufenden oder auf deren Störung gerichteten Handlungen unter Nutzung dieser Möglichkeiten und/oder Erleichterungen fort6.
Auch die Wissenschaftler, die auf diesem Gebiet forschen, weisen darauf hin, dass die oben genannten technologischen Entwicklungen einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung des Phänomens des Terrors im 20. Jahrhundert geleistet haben7. Während festgestellt wird, dass in diesem Jahrhundert insbesondere die transparenten, die Rechte und Freiheiten der Person achtenden und nach dem Rechtsstaatsprinzip regierten Demokratien stärker von Terrorakten betroffen sind8, wird zugleich ausgeführt, dass die sich entwickelnde Technologie, die Kommunikation und die modernen Verkehrsmittel den zur Gewalt neigenden Personen Mittel und Möglichkeiten verschaffen und dass diese unter Missbrauch dieser Lage ihre Gewalttaten leichter verwirklichen9.
Als Technologie bezeichnet man das, was durch die praktische Umsetzung der Ergebnisse des wissenschaftlichen Fortschritts gewonnen wird. Diese technologischen Fortschritte können sich in mehreren Bereichen gleichzeitig oder aufeinander folgend vollziehen. Als diejenigen dieser Entwicklungen, die das Phänomen des Terrorismus am stärksten beeinflussen, lassen sich die Entwicklungen bei den Verkehrsmitteln, den Waffen, den individuellen Kommunikationsmitteln, den Massenkommunikationsmitteln und den informationstechnischen Systemen nennen. Im Folgenden werden diese Begriffe kurz unter gesonderten Überschriften behandelt; die Massenkommunikationsmittel werden wegen ihrer Bedeutung in einem eigenen Abschnitt untersucht.
1. Auswirkungen der technologischen Entwicklungen bei den Verkehrsmitteln auf den Terrorismus
Es zeigt sich, dass die technologischen Fortschritte bei den Verkehrsmitteln die Entwicklung des Terrorismus in zweierlei Hinsicht beeinflusst haben. Zunächst haben die Verkehrsmittel, die erheblich an Geschwindigkeit gewonnen haben, die Entfernung zwischen Städten, Ländern und sogar Kontinenten verkürzt; dies hat – wie der gesamten Menschheit – auch den Terroristen eine große Bewegungsfreiheit verschafft und sich unmittelbar auf die Entstehung des Phänomens des „internationalen Terrorismus“10 ausgewirkt11. Die Terroristen, die sich diese Erleichterungen zunutze machen, können innerhalb des Landes, in dem sie ihre Gewalttaten verüben, in kurzer Zeit große Entfernungen zurücklegen; ebenso haben sie, indem sie von einem Land in ein anderes wechselten und dort ihre Taten verübten, bewirkt, dass der Terrorismus internationalen Charakter erlangt hat12. Auf diese Weise haben Personen, die terroristische Aktivitäten entfalten, nicht nur eine schnelle und große Entfernungen umfassende Mobilität, sondern auch die Möglichkeit erlangt, sehr leicht zu fliehen. Dies ist einer der wichtigen Faktoren dafür, dass hinter den heute verübten terroristischen Handlungen und politischen Morden in der Regel internationale Verbindungen und auf internationaler Ebene tätige Terrororganisationen zum Vorschein kommen.
Die Flugzeuge, die von den Entwicklungen bei den Verkehrsmitteln am stärksten positiv beeinflusst wurden, sind, indem sie Flugzeugentführungen durch verschiedene Terrororganisationen ausgesetzt waren, zugleich die vom Terrorismus am stärksten betroffenen Verkehrsmittel geworden13. Die als Luftpiraterie (aircraft hijacking) bezeichneten Flugzeugentführungen können verschiedene Gründe haben; als Beispiele lassen sich der Versuch einer Person, sich dem Strafverfahren in dem Land, in dem sie sich befindet, zu entziehen, die Flucht vor dem Wehrdienst, die Flucht vor gesellschaftlichem Druck und politischer Protest nennen. Insbesondere seit dem Jahr 1968 wird die Luftpiraterie jedoch von bewaffneten Personen aus politischen Gründen verübt14.
Nachdem die Luftpiraterie zugenommen hatte und zu einem ernsten Problem geworden war, wurden auf internationaler Ebene verschiedene Regelungen zu Flugzeugentführungen getroffen, und es wurde versucht zu erreichen, dass diese Handlungen in allen Ländern unter Strafe gestellt und die Luftpiraten vor Gericht gestellt werden, wo immer sie ergriffen werden15. Auf diese Weise wurde versucht, dem diesbezüglichen Verlangen der internationalen Gemeinschaft zu entsprechen, indem diese Straftaten nicht straflos gelassen werden, und diese Handlungen hörten auf, lediglich ein Problem des Landes zu sein, dem das entführte Flugzeug angehört oder in dem das Flugzeug entführt wurde; damit wurde auch versucht, eine internationale Strafverfolgung und Gerechtigkeit zu gewährleisten16. Als Beispiele für diese Regelungen lassen sich das „Abkommen über strafbare und bestimmte andere an Bord von Luftfahrzeugen begangene Handlungen (Tokioter Abkommen von 1963)17, das Übereinkommen zur Bekämpfung der widerrechtlichen Inbesitznahme von Luftfahrzeugen (Haager Übereinkommen von 1970)18 und das Übereinkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Zivilluftfahrt (Montrealer Übereinkommen von 1971)19 nennen20.
Darüber hinaus wurde bei dem terroristischen Anschlag auf die Zwillingstürme des World Trade Center in New York am 11. September 2001 neben anderen Errungenschaften der Technologie auch das extremste Beispiel für den Missbrauch von Verkehrsmitteln bei terroristischen Aktivitäten vorgeführt, indem Passagierflugzeuge als Erzeugnisse der Technologie gleichsam wie Bomben eingesetzt wurden. Dies wurde als neue Dimension des internationalen Terrorismus wahrgenommen und hat sogar zur Ergreifung mancher Maßnahmen geführt, die mit dem Rechtsstaatsprinzip nicht vereinbar sind.
2. Auswirkungen der Entwicklungen in der Waffentechnologie auf den Terrorismus
Auch bei der Herstellung und Verwendung von Waffen und Sprengstoffen wurde im 20. Jahrhundert eine sehr große Entwicklung erzielt. Parallel dazu hat bereits im Jahr 1890 ein englischer Polizeiexperte die Vorhersage getroffen, dass unter dem Einfluss der sich entwickelnden Waffen und Sprengstoffe Personen und Organisationen, die zur Gewalt neigen, in der Gesellschaft ein ernstes Problem darstellen würden21.
Neben anderen Faktoren sind Waffen dadurch leichter erhältlich geworden, dass mit der technologischen Entwicklung die Waffenherstellung mechanisiert wurde und die Waffen infolgedessen kleiner, leichter verfügbar und billiger wurden, dass die Produktion insbesondere in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) und in den westeuropäischen Ländern zunahm und die Waffen von dort aus auf alle Märkte der Welt verteilt wurden. Infolgedessen haben die Terroristen entweder sehr hoch entwickelte, wirksame und leistungsstarke Waffen neuester Bauart erlangt oder aber einfache Waffen und Munition in großer Menge in ihren Besitz gebracht22. Es gibt auf der Welt kein anderes Land, in dem strenge Regelungen über die Waffenherstellung und den Besitz von Schusswaffen in solchem Maße fehlen und die Waffenindustrie so hoch entwickelt ist wie in den USA23. Daher konnten US-amerikanische Hersteller, die Bürger dieses Landes und sogar ins Land kommende Ausländer in der Zeit vor dem 11. September ohne Weiteres Waffenhandel treiben. Nach den terroristischen Anschlägen auf das World Trade Center in New York wurde jedoch mit neuen, in den USA erlassenen Gesetzen wie dem „Patriot Act“ versucht, zumindest den von Einzelpersonen betriebenen Waffenhandel und Waffenversand unter Kontrolle zu bringen. Eben diese und ähnliche Erleichterungen haben im Hinblick auf die von den Terroristen verwendeten Waffen eine „technologische Eskalation“ bewirkt und auch zur Zunahme terroristischer Aktivitäten beigetragen24.
Abgesehen von dem gefährlichen Umfeld, das die sich stetig weiterentwickelnden Waffen schaffen, besteht stets auch die Gefahr, dass die während der beiden Weltkriege und in der Zeit des Kalten Krieges entwickelten chemischen, biologischen und nuklearen Waffen in die Hände von Terroristen gelangen. Eine der größten Gefahren besteht heute darin, dass eine Kernwaffe in die Hände von Terroristen gelangt; dies war sogar Gegenstand zahlreicher Horrorfilme25. Es ist darauf hingewiesen worden, dass eine der interessantesten und erschreckendsten Entwicklungen auf diesem Gebiet mit dem Anschlag zutage getreten ist, bei dem eine extrem religiöse Organisation namens Aum Shinrikyo am 20. März 1995 in einer Tokioter U-Bahn-Station Nervengas einsetzte, und es ist ausgeführt worden, dass diese Tat im Ergebnis die Möglichkeit aufgezeigt hat, dass Massenvernichtungswaffen auch in die Hände anderer Organisationen gelangen können26.
3. Auswirkungen der technologischen Entwicklungen bei den individuellen Kommunikationsmitteln auf den Terrorismus
Neben den Waffen und Sprengstoffen, die kleiner geworden sind, ohne an Wirkungskraft einzubüßen, haben auch Satellitentelefone, Mobiltelefone und Funkgeräte, die ebenfalls sehr klein hergestellt werden und jederzeit die Verbindung mit jedem Ort ermöglichen, die Kommunikationsmöglichkeiten der Terroristen erweitert. Für eine terroristische Aktion ist die Sicherstellung der Kommunikation von lebenswichtiger Bedeutung; auf diese Weise werden Aktionen geplant, die durch nachrichtendienstliche Aufklärung gewonnenen Informationen ausgetauscht, Zeit und Ort der Aktion an die Gruppen übermittelt und sogar die Durchführung gleichzeitiger Aktionen ermöglicht. Eine weitere negative Seite des Umstands, dass die individuelle Kommunikation derart einfach geworden ist, besteht darin, dass die für den internationalen Terrorismus unerlässliche Kommunikation sehr leicht und billig hergestellt werden kann. So kann der Anführer einer illegalen Organisation, der sich in seinem geheimen Unterschlupf in den Bergen aufhält, seinen weit entfernten Kämpfern die erforderlichen Informationen und Befehle erteilen und sogar terroristische Aktivitäten unmittelbar leiten.
Darüber hinaus kann mit Hilfe der individuellen Kommunikationsmittel und der dazu entwickelten Ausrüstung in den Funkverkehr der Sicherheitskräfte eingedrungen werden, und es können deren Einsatzzeiten und Einsatzmethoden in Erfahrung gebracht werden. Diese individuellen Kommunikationsmöglichkeiten erschweren es in hohem Maße, die Terroristen zu ergreifen und rasch vor Gericht zu stellen; dadurch ermutigt, wenden sich Einzelne leichter der Gewalt zu und lassen sich leichter zu ihr verleiten.
4. Auswirkungen der Entwicklungen bei den informationstechnischen Systemen auf den Terrorismus
Informationstechnische Systeme und Datenübertragungsnetze sind in den letzten zwanzig Jahren mit stetig wachsender Intensität in das menschliche Leben eingedrungen und zur Lebensader der entwickelten Gesellschaften für die Erzeugung und Übermittlung von Informationen geworden. Bedenkt man, dass der Besitz von Informationen heute die größte Macht bedeutet, so tritt ihre Bedeutung noch deutlicher hervor. Wie bei allen neuen technologischen Erfindungen sind mit der Verbreitung der informationstechnischen Systeme und Datenübertragungsnetze auch das Auftreten und die stetige Zunahme von Missbräuchen als unvermeidliches Phänomen zutage getreten27. So sind einerseits neue, als „Computerkriminalität“ bezeichnete Deliktstypen entstanden, andererseits sah man sich damit konfrontiert, dass auch seit jeher bestehende Deliktstypen wie terroristische Aktivitäten unter intensivem Einsatz dieser neuen Technologie begangen werden.
Mit der genannten großen Entwicklung, die sich in den letzten Jahren im Bereich der Informationstechnik vollzogen hat, ist man einer neuen Art von Straftat begegnet, die mit der Globalisierung der Informationstechnologie und ihrer Bereitstellung für breite Massen entstanden ist und als virtueller (Cyber-)Terrorismus bezeichnet wird. Es ist sehr leicht geworden, über das aus miteinander verbundenen Netzen bestehende Internet durch einen Angriff auf informationstechnische Systeme – etwa mit einem wirksamen Computervirus – den normalen Ablauf des gesellschaftlichen Lebens zu stören und die Verteidigungssysteme des Staates zu schädigen28.
Während in der Kommunikationsrevolution, die der informationstechnischen Revolution vorausging, die Entwicklungen auf dem Gebiet der Kommunikationstechnologie die Macht von Gruppen oder Personen zentralisiert hatten, ist im heutigen Informationszeitalter eine zentrale Kontrolle unmöglich geworden. Dies ist im Sinne der Demokratisierung und Befreiung des Einzelnen und der Gesellschaft zwar eine durchaus positive Entwicklung, doch ermöglichen die grenzenlose Freiheit und die Freiheit eines jeden, auf jede gewünschte Information zuzugreifen, auch, dass manche böswilligen Personen an Informationen gelangen, die dem Einzelnen und der Gesellschaft schaden können29. So ist es beispielsweise möglich, auf die informationstechnischen Systeme von Kernenergieanlagen, der Rüstungsindustrie sowie von Einrichtungen, in denen öffentliche Dienstleistungen wie Verkehr, Gesundheit, Wasser, Heizung und Strom erbracht werden, ebenso in guter Absicht wie zu bösen Zwecken zuzugreifen. Dies wird als „Demokratisierung der Gewalt“ bezeichnet30.
Der virtuelle Terrorismus wird definiert als das Bestreben, zur Erreichung eines bestimmten politischen und sozialen Ziels unter Einsatz informationstechnischer Systeme Einzelnen, Sachen und der gesellschaftlichen Lebensordnung Schaden zuzufügen und dadurch die Gesellschaft und die Regierenden einzuschüchtern und unter Druck zu halten31.
Als Beispiele für Handlungen, die terroristische Organisationen mittels des virtuellen Terrorismus verüben können, die der Gesellschaft sehr großen Schaden zufügen können und gegen die dringend Vorkehrungen getroffen werden müssen, werden genannt: das Abschalten sämtlicher Verkehrsampeln einer beliebigen Stadt, die Lahmlegung der Telefonleitungen, das Abstellen von Strom und Erdgas, die Außerbetriebsetzung informationstechnischer Systeme, die Störung des Funktionierens der Verkehrs- und Wassersysteme, der Zusammenbruch des Banken- und Finanzsektors sowie die Behinderung der Arbeit von Notdiensten, Polizei, Krankenhäusern und Feuerwehren32.
In den Ende der 1990er Jahre angestellten Zukunftsprognosen wurde ausgeführt, die größte Sorge im Hinblick auf die Zukunft der internationalen Gemeinschaft gehe dahin, dass die Entwicklungen bei den informationstechnischen Systemen und damit in der Informationsübertragungs- und Kommunikationstechnologie dem Terrorismus eine neue Dimension verleihen könnten; ferner bilde die komplexe und integrierte Struktur der mit informationstechnischen Systemen errichteten Informations- und Kommunikationssysteme des öffentlichen und des privaten Sektors, die für das Funktionieren der modernen Gesellschaftsordnung erforderlich sind, ein sehr günstiges Umfeld für Terroristen, die tätig werden könnten, um dieser Struktur Schaden zuzufügen33.
In der heutigen Zeit, in der sich die Technologie weiterentwickelt und nahezu alle öffentlichen Tätigkeiten von der Infrastruktur informationstechnischer Systeme abhängig geworden sind, müssen die Staaten Zeit und Mittel darauf verwenden, zu erforschen, wie sie – anstelle von Auseinandersetzungen mit physischem Kontakt – Angriffe auf mit informationstechnischen Systemen errichtete Infrastrukturen, bei denen die Täter unbekannt (anonym)34 bleiben können, verhindern und ihnen begegnen können. In einem Beispiel, das auf das Ausmaß der Gefahr in diesem Bereich hinweist, heißt es: „… ein Befehl, der über das Datennetz an den Steuerungsrechner eines Kraftwerks gesendet werden kann, kann vielleicht ebenso schädlich sein wie ein Koffer voller Sprengstoff, und es ist auch sehr schwer, die Person, die dies tut, zu identifizieren und zu ergreifen … mit einem Computer, der von jedem beliebigen Ort der Welt aus benutzt werden kann, und einer über eine einfache Telefonleitung hergestellten Internetverbindung können große Schäden verursacht werden …“35.
Es wird ausgeführt, dass das Internet insbesondere für die Organisation, Unterstützung und Ausbildung, die für die terroristischen Anschläge erforderlich waren, durch die am 11. September 2001 das als Zwillingstürme bezeichnete World Trade Center in der Stadt New York in den USA zerstört wurde, sehr weitreichende und unkontrollierbare Möglichkeiten bot36. Nach dieser Tat und nach der Erklärung von Vertretern der US-Behörden, dass die Terroristen zur Vorbereitung dieser Tat über das Internet miteinander in Verbindung getreten seien, wurden in vielen Ländern Arbeiten zur Ergreifung von Maßnahmen gegen den virtuellen Terrorismus aufgenommen37. Für die USA wird ausgeführt, dass die Anschläge vom 11. September nicht nur den Tod von annähernd dreitausend Menschen zur Folge hatten, sondern darüber hinaus zu tiefgreifenden Änderungen im materiellen Strafrecht und in den Arbeitsmethoden der Sicherheitsbehörden sowie zu einer Ausweitung kriminalrechtlicher Maßnahmen geführt haben38.
Es ist bekannt, dass terroristische Organisationen das Internet nutzen, um die Vertraulichkeit ihrer Kommunikation zu gewährleisten, ihre Propaganda zu betreiben und ihre finanziellen Mittel zu vermehren. Remzi Yusuf, der Planer der Tat, bei der die Zwillingstürme zerstört und zahlreiche unschuldige Menschen getötet wurden, hat gestanden, geplant zu haben, die verschlüsselten Dateien der American Airlines unter Verwendung seines Laptops zu vernichten. Darüber hinaus können terroristische Organisationen, die informationstechnische Systeme für ihre eigenen Interessen nutzen, über das Internet über ihre Gelder verfügen39. Denn terroristische oder mafiaartige Organisationen bedürfen der Finanzierung, um fortbestehen und ihre Aktionen fortsetzen zu können; eben diese Finanzierung wird durch Transaktionen im Wege des virtuellen Bankverkehrs sichergestellt, und sogar die von diesen kriminellen Organisationen erlangten Gelder werden mit denselben Methoden gewaschen und legalisiert40.
Ausgehend von diesen oben wiedergegebenen Sorgen haben einige Staaten im Jahr 1996 in Paris auf der Außenministerkonferenz zum Thema Terrorismus beschlossen, zwischenstaatlich zusammenzuarbeiten, um die Straftaten wirksam bekämpfen zu können, die Terroristen bei Angriffen unter Nutzung elektronischer oder kabelgebundener Kommunikationssysteme oder von Network-Systemen (Datennetzen) und des virtuellen Raums begehen41.
Im April 1997 gab sodann Europol (das Europäische Polizeiamt) eine Mitteilung heraus, in der den Polizeibehörden der europäischen Staaten empfohlen wurde, insbesondere die Bereiche des Internets mit illegalen Informationen einer Prüfung zu unterziehen, auf diesem Gebiet Informationen auszutauschen, die innerstaatlichen Rechtsordnungen miteinander zu harmonisieren, hierzu Forschung zu betreiben und erforderlichenfalls unbedingt zusammenzuarbeiten42.
Im Internet lassen sich auch Informationen finden, die insbesondere zur Gewaltanwendung neigende Personen beeinflussen und potenziellen Terroristen Aufschluss und Anleitung geben können. In einer Untersuchung wurde festgestellt, dass im Internet Taktiken, Karten, Fotografien und geheime Kommunikationscodes zu finden sind, die bei terroristischen Anschlägen verwendet werden können, und dass darüber hinaus Anleitungen und Formeln aufzufinden sind, die zeigen, wie Bomben und andere Sprengstoffe hergestellt und verwendet werden43. So wird ausgeführt, dass die Terroristen bei den Vorbereitungen im Vorfeld der Anschläge vom 11. September über das Internet miteinander kommunizierten, ja sogar mit Flugsimulatoren auf ihren Personalcomputern übten und ihnen dies beim Steuern der Flugzeuge, die sie wie Bomben einsetzten, zugutekam.
Den vorerst letzten Stand der Maßnahmen gegen mittels des Internets begangene Straftaten und, damit zusammenhängend, gegen die Begehung von Straftaten durch terroristische Organisationen mittels des Internets bildet das Europäische Übereinkommen über Computerkriminalität. Dieses Übereinkommen wurde am 23. November 2001 in der ungarischen Hauptstadt Budapest zur Unterzeichnung aufgelegt und ist bis heute von insgesamt dreiundvierzig Staaten unterzeichnet worden, davon achtunddreißig Mitgliedstaaten des Europarats und fünf Nichtmitgliedstaaten (USA, Japan, Südafrika, Kanada und Montenegro)44. Mit der Unterzeichnung dieses Textes ist das erste internationale Übereinkommen über Straftaten entstanden, die mittels des Internets und anderer Computernetze begangen werden. Eine weitere wichtige Seite dieses Übereinkommens besteht darin, dass fünf Staaten – von denen drei im Bereich der Informationstechnik sehr weit entwickelt sind –, obwohl sie nicht Mitglieder des Europarats sind, dieses Übereinkommen unterzeichnet und ihren Willen erklärt haben, dass es auch für ihre eigenen Rechtsordnungen gelten soll. Damit ist auch im Hinblick auf die Verwirklichung der internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Computerkriminalität, die das Ziel des Übereinkommens ist, ein wichtiger Schritt getan45.
Der Zweck des Europäischen Übereinkommens über Computerkriminalität ist von dessen Verfassern wie folgt angegeben worden:
„Dieses Übereinkommen sieht Regelungen vor, um neben der Verhütung schädigender Handlungen gegen die Vertraulichkeit, Unversehrtheit und Verfügbarkeit informationstechnischer Systeme, Netze und Daten auch den Missbrauch dieser Systeme, Netze und Daten zu verhüten, indem – wie im Übereinkommen beschrieben – die Einstufung dieser Handlungen als Straftaten sichergestellt und die zur wirksamen Bekämpfung dieser Straftaten erforderlichen Befugnisse vorgesehen werden, um die Aufdeckung, Untersuchung und strafrechtliche Verfolgung dieser Handlungen sowohl auf nationaler als auch auf supranationaler Ebene zu erleichtern und eine rasche und zuverlässige internationale Zusammenarbeit zu verwirklichen.46“
Wie ersichtlich, wird es, wenn das Europäische Übereinkommen über Computerkriminalität sein Ziel erreicht, möglich sein, gegen diejenigen, die unter Nutzung informationstechnischer Systeme und Netze terroristische Aktivitäten entfalten, zu ermitteln, sie vor Gericht zu stellen und zu bestrafen, wo immer sie sich befinden.
II. Auswirkungen der Entwicklungen bei den Massenkommunikationsmitteln auf den Terrorismus
1. Das Verhältnis zwischen Massenkommunikationsmitteln und Terrorismus im Allgemeinen
Begrifflich umfasst der „Massennachrichtenverkehr“ oder die „Massenkommunikation“ jede Art von Verbreitung, die mittels der als Massenkommunikationsmittel bezeichneten Medien Radio, Fernsehen, Kinofilm, Videoband und Internet erfolgt. Das gemeinsame Merkmal dieser Mittel besteht darin, dass sie Nachrichten, Gedanken und Gefühle als Schrift, Bild, Bewegtbild und/oder Ton vervielfältigen und so an anonyme Massen übermitteln. Ein weiteres wichtiges Merkmal besteht darin, dass sie die Funktion haben, die Gesellschaft aufzuklären, zu bilden und zu unterhalten47. Auch die Massenkommunikation ist – wie die zwischenmenschliche Kommunikation – ein auf Mitteilung beruhender Vorgang; während dieser Vorgang bei der persönlichen Kommunikation jedoch auf der individuellen Ebene verbleibt, erlangt er bei der Massenkommunikation einen öffentlichen Charakter. Der wichtigste Unterschied zwischen der Massenkommunikation und der persönlichen Kommunikation besteht daher darin, dass Erstere öffentlichen Charakter hat und sehr breite Bevölkerungsschichten erreicht48.
Dass eines der Ziele des Terrorismus darin besteht, „die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit zu erregen“, ist heute eine weithin anerkannte Auffassung. Diese Aufmerksamkeit wird am leichtesten durch die Nutzung der Massenkommunikationsmittel erregt. In der Lehre wird der „Bombenanschlag“ als die am weitesten verbreitete Form terroristischer Aktion sogar als „Medienereignis“ (media events) bezeichnet49; denn derartige Ereignisse werden unverzüglich Gegenstand von Live-Fernsehnachrichten, erscheinen auf den Titelseiten der Zeitungen an erster Stelle und bilden gleichsam das Thema Nummer eins der Tagesordnung des Landes, in dem die Tat verübt wurde.
In der Tat haben die technologischen Entwicklungen den Massenkommunikationsmitteln die Eigenschaft verliehen, „… auf das soziale Leben und auf die Einstellungen und Verhaltensweisen der Menschen am stärksten einzuwirken …“50, und von Mitteln, die in diesem Maße auf die Gesellschaft einwirken, haben auch die Terroristen Gebrauch gemacht, die das Ziel verfolgen, „… durch psychologischen Druck auf die Bevölkerung einzuwirken …“. Von manchen Autoren wird diese Nutzung als „parasitäres Verhältnis“ bezeichnet51.
Dass Einzelne Gewalttaten fürchten und von ihnen beeinflusst werden, ist nur möglich, wenn die Gewalttaten bis in die kleinsten Einzelheiten gesehen, gelesen und zur Kenntnis genommen werden. Eben deshalb gehört es zu dem, was die Terroristen zur Erreichung ihrer Ziele am dringendsten benötigen, dass Taten, die beim einzelnen Menschen und in der Gesellschaft insgesamt eine psychologische Wirkung und Furcht erzeugen, in der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden und dass zu diesem Zweck Taten verübt werden, deren Bekanntmachung in der Öffentlichkeit wahrscheinlich ist. Als beste Beispiele hierfür lassen sich die Anschläge vom 11. September auf die USA und die in unserem Land am 23. November 2003 gleichzeitig verübten terroristischen Anschläge auf das Gebäude der Generaldirektion der HSBC Bank, auf das Generalkonsulat des Vereinigten Königreichs in Istanbul und auf eine Synagoge in Şişli nennen. Die Heftigkeit dieser Ereignisse und der durch sie angerichtete Schaden waren so groß, dass sie sowohl in den Ländern, in denen die Taten verübt wurden, als auch in den internationalen Medien die Tagesordnung beherrschten und lange Zeit bestimmten.
Abgesehen von den Organen, die Terrorakte und Terroristen bewusst unterstützen und deren Gedanken und Forderungen zu verbreiten suchen, tragen die Massenkommunikationsmittel, die im Rahmen des „Grundsatzes der Aufklärung der Öffentlichkeit“ handeln und dabei Terrorakte mit allen Einzelheiten und in größtmöglichem Umfang wiedergeben, wenn auch ungewollt, zur Verbreitung der Furcht bei, deren Entstehung in der Gesellschaft von den Terroristen gewünscht wird. Über die Verbreitung von Furcht und Besorgnis hinaus machen manche Autoren die Presseorgane auch dafür verantwortlich, dazu beizutragen, dass terroristische Taktiken, Aktionen und Parolen von anderen Terrorgruppen oder von Personen mit der Neigung, Terroristen zu werden, übernommen werden52.
Hier ist nachdrücklich zu betonen, dass mit den vorstehenden Ausführungen nicht gemeint ist, irgendeine philosophische oder politische Auffassung als terroristische Handlung einzustufen und Gesinnungsdelikte zu schaffen; gemeint sind vielmehr von Terroristen verübte Handlungen, die konkret die aus strafrechtlicher Sicht erforderlichen Strukturmerkmale der Straftat aufweisen und daher als Straftat zu qualifizieren sind.
2. Die Berichterstattung der Massenkommunikationsmittel über Terrorakte
In der Regel neigt die Presse entsprechend dem großen Verlangen, von Ereignissen zu erfahren, die in der Gesellschaft Aufsehen erregen, dazu, Ereignissen von „sensationellem“ Charakter mehr Raum zu geben. Zumal auf einem Medienmarkt, der heute von dem sogenannten „Rating“ bestimmt wird und dem kommerzielle Erwägungen zugrunde liegen, ist dies als überaus natürlich anzusehen.
Untersucht man die bei Terrorakten ausgewählten Ziele, so zeigt sich, dass diese sowohl für den Einzelnen als auch für die Massenkommunikationsmittel dramatische Züge aufweisen. Unter dem Begriff des dramatischen Zuges ist das Bestreben zu verstehen, in der Gesellschaft in gewissem Maße Aufregung und Furcht zu erzeugen.
Die Terroristen wollen mit den von ihnen verübten Taten in den Print- und Bildmedien erscheinen und versuchen auf diese Weise, sowohl ihre Gedanken, Parolen und Namen bekannt zu machen als auch in der Gesellschaft Furcht und Druck zu erzeugen53. Um Beispiele zu nennen: Es ist festzuhalten, dass die Tötung der israelischen Sportler bei den Olympischen Spielen 1972 in München, die Tötung der puerto-ricanischen Passagiere bei dem Überfall auf den Flughafen Lod und ebenso die Tötung zahlreicher Menschen bei den am 11. September 2001 in New York und am 23. November 2003 in Istanbul verübten Taten keinerlei politischen Wert hatten, sondern lediglich „Medienereignisse“ waren, die darauf abzielten, unter Ausnutzung der breiten Berichterstattung der Presse über derartige Vorfälle die größtmögliche psychologische Wirkung zu erzielen54.
Es gibt auch Stimmen, die den Grund dafür, dass die Terroristen von Flugzeugentführungen, nachdem diese eine Zeit lang stark zugenommen hatten, allmählich Abstand nahmen, darin sehen, dass sich Gesellschaft und Presse an diese Vorfälle gewöhnt hatten55. Die Flugzeugentführungen bei den Taten vom 11. September unterscheiden sich jedoch hiervon. Bei den oben genannten Flugzeugentführungen soll die Flugzeugentführung als solche zur Nachricht in den Medien gemacht werden, wodurch es den Terroristen möglich wird, ihre Namen, Ansichten oder Forderungen zu Gehör zu bringen. Bei den Anschlägen vom 11. September hingegen wurde die Entführung der Flugzeuge als bloßes Mittel zur Verwirklichung einer größeren Tat eingesetzt. In strafrechtlichen Begriffen ausgedrückt, übernimmt die Flugzeugentführung in diesem Fall im Verhältnis zu den Straftaten der Tötung von Menschen und der Sachbeschädigung, die dadurch verwirklicht wurden, dass das Flugzeug in den Turm gesteuert wurde, die Rolle eines Durchgangsdelikts.
Angesichts dieser Folgen der Berichterstattung der Massenkommunikationsmittel über Terrorakte haben Diskussionen darüber begonnen, ob diese Berichterstattung erforderlich ist und, falls insoweit eine Beschränkung vorgenommen werden soll, nach welcher Methode dies zu geschehen hat; hierzu ist eine Vielzahl von Auffassungen vertreten worden. Das in der Lehre besonders hervorgehobene und diskutierte Thema betrifft die Art und Weise, in der die Massenkommunikationsmittel über Terrorakte berichten. Diese lässt sich unter zwei Hauptüberschriften untersuchen: „Berichterstattung während der andauernden Tat“ und „Berichterstattung nach der Tat“.
a. Die Berichterstattung der Massenkommunikationsmittel über Terrorakte während der Tat
Die wirksamsten Massenkommunikationsmittel während eines andauernden gesellschaftlichen Ereignisses oder Terrorakts sind Fernsehen, Radio und Internetjournalismus. Diese Mittel können das Ereignis unverzüglich „live“ übertragen; dass Fernsehen und Internetjournalismus zudem auch das Auge ansprechen, erhöht ihre Wirksamkeit noch weiter. Dank Satellitenverbindungen können diese Mittel binnen einer Sekunde ein riesiges Publikum von Millionen von Menschen aus allen Teilen der Welt erfassen. Betrachtet man den Terrorakt als ein Theaterstück, so lässt sich ohne Weiteres sagen, dass ein größeres Publikum nicht zu finden ist56.
Der Einzelne, der den Terrorakt in der Live-Übertragung verfolgt, fühlt sich inmitten eines Entsetzen und Furcht erregenden Ereignisses, interessiert sich für die Täter und ihre Geschichten und versucht bei jedem neuen Ereignis, die von den Terroristen verwendeten Parolen kennenzulernen und zu verstehen. Dies zeigt, dass die Terroristen ihre Ziele erreichen können und dass den Massenkommunikationsmitteln dabei, wenn auch ungewollt, eine wichtige Rolle zukommt57.
Es wird darauf hingewiesen, dass insbesondere die visuellen Massenkommunikationsmittel während eines andauernden Terrorakts über die Aufklärung der Öffentlichkeit hinaus auch den Terroristen behilflich sein können. Diese Hilfe ist selbstverständlich nicht als wissentliche und gewollte Zusammenarbeit zu verstehen. Gemeint ist hier, dass die in der Berichterstattung während der andauernden Tat gegebenen Informationen in manchen Fällen auch dem Terroristen nützen können. So übermittelt etwa eine Fernsehsendung, die Bilder vom Tatort zeigt, den Terroristen auch die in der Gegend getroffenen Vorkehrungen, die Arbeitsweise der Polizei, die Haltung der Amtsträger zu der Tat und ihre Bemühungen um eine Lösung. Bei einer Aktion, die im März 1977 in der US-Hauptstadt Washington stattfand, erfuhren die Täter, die drei verschiedene Gebäude einschließlich des Gebäudes des Gouverneursamts besetzt hatten und die darin befindlichen Personen als Geiseln hielten, durch die live ausgestrahlten Radio- und Fernsehsendungen von der Anwesenheit von Personen, die im fünften Stock des Gebäudes des Gouverneursamts eingeschlossen waren, von deren Aufenthalt dort die Täter aber nichts gewusst hatten. Von den Versuchen, die eingeschlossenen Personen zu retten, wurde Abstand genommen, weil die Täter sofort über die Lage unterrichtet waren.
Ebenso nahmen bei den Olympischen Spielen 1972 in München die Täter arabischer Herkunft, die das olympische Dorf bewaffnet überfallen und die israelischen Sportler als Geiseln genommen hatten, zunächst Verhandlungen mit den deutschen Behörden über ihre Forderungen auf. Währenddessen wurden jedoch Presse und Bevölkerung nicht aus der Umgebung des olympischen Dorfes entfernt; vielmehr wurde jede Bewegung am Tatort live im Fernsehen übertragen. Als es an einem Punkt der Verhandlungen zu keiner Einigung kam, beschloss die deutsche Polizei, einen Zugriff durchzuführen; die Polizisten, die mit der Waffe in der Hand auf die Dächer stiegen oder rings um das Gebäude, in dem sich die Geiseln befanden, in Stellung gingen, wurden jedoch so, wie sie waren, live im Fernsehen der ganzen Welt gezeigt. Da aber auch die Terroristen dieselbe Sendung verfolgten, konnte der Zugriff trotz günstiger Lage nicht durchgeführt werden; bei dem später auf dem Flughafen unter ungünstigen Bedingungen durchgeführten Zugriff verloren sodann alle israelischen Sportler und einige Sicherheitskräfte ihr Leben. Dies bildet vielleicht das eindrücklichste Beispiel für die Fälle, in denen die Medien, wenn auch ungewollt, eine negative Rolle gespielt haben.
An der Berichterstattung während der andauernden Tat wird kritisiert, dass sich manche Pressevertreter mit Angelegenheiten außerhalb ihrer Aufgaben befassen, mit den geiselnehmenden Tätern unmittelbar oder mittelbar in Verhandlungen eintreten und Informationen weitergeben, die den gewöhnlichen Straftäter ebenso wie den Terroristen in Erregung versetzen und zu unerwarteten Handlungen veranlassen können – etwa wenn der als Geisel festgehaltenen Person gesagt wird, dass die Polizei in den umliegenden Gebäuden Scharfschützen postiert hat –; es wird angenommen, dass derartige Verhaltensweisen die Arbeit der Amtsträger erschweren58.
b. Die Berichterstattung der Massenkommunikationsmittel über Terrorakte nach der Tat
Zwar gibt es hinsichtlich der Berichterstattung nach Beendigung des Terrorakts keine nennenswerte Kritik an den Medien, doch wird ausgeführt, dass sich Personen mit terroristischen Neigungen, um in der Presse zu erscheinen, ermutigt fühlen könnten, wenn die Berichterstattung ins Übermaß gerät59.
Im Hinblick auf die Berichterstattung in dieser Phase ist in der Lehre die Auffassung vertreten worden, die Terroristen, die die Tat verübt haben, sollten „… nicht als Idealisten, die zur Verwirklichung sozialer Ziele falsche Mittel einsetzen, nicht wie Helden, die einen Fehler begangen haben, präsentiert, sondern unter Benennung ihrer Tat als Straftäter bezeichnet werden …“60.
In der Tat ist bisweilen zu beobachten, dass manche Organe der Printpresse, gleich welcher Richtung sie angehören, bestrebt sind, Terroristen hinter einem Schleier des Heldentums zu zeigen. In diesem Zusammenhang bestätigen die Vergabe von Beinamen an Terroristen, die eingehende Untersuchung ihres Lebens und geradezu die Verherrlichung dieser Personen und ihrer Taten die oben genannte Auffassung zumindest teilweise. In Wirklichkeit aber sind dies Personen, die die demokratische Gesellschaftsordnung so oder so gestört, die Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens nicht eingehalten und zur Gewalt gegriffen haben, statt ihre Ideen und ihren Kampf in einem demokratischen Umfeld nach den Regeln der Demokratie zu vertreten. Dass diese Personen Auffassungen vertreten, die denen der Mitglieder der demokratischen Gesellschaft nahestehen oder mit ihnen übereinstimmen, ändert nichts an der Tatsache, dass die von ihnen verübten Taten Gewalt beinhalten und nach den Strafgesetzen eine Straftat darstellen. Gleichwohl kann bisweilen schon der Umstand, dass in Presse und Rundfunk auf Gewalt nicht reagiert wird, obwohl dies zumindest geboten wäre, zu Missverständnissen und zu der Vorstellung führen, die Terroristen würden gleichsam unterstützt.
3. Bewertung der Diskussionen über die Berichterstattung der Massenkommunikationsmittel über Terrorakte unter dem Gesichtspunkt der Pressefreiheit
Die Diskussionen über die Methoden der Berichterstattung der Massenkommunikationsmittel über Terrorakte haben auch Befürchtungen hinsichtlich einer Beschränkung der Pressefreiheit mit sich gebracht61; denn die „relative Freiheit“, die die Presse heute erlangt hat, konnte erst durch einen Kampf über sehr viele Jahre hinweg errungen werden. Die Befürchtungen hinsichtlich einer Beschränkung der Pressefreiheit rühren insbesondere von den Beschränkungen her, deren Einführung für die Art und Weise der Berichterstattung über den Terrorakt vorgeschlagen wird62. Hierzu ist darüber diskutiert worden, wie die Beschränkung vorzunehmen ist, und es sind verschiedene Auffassungen vertreten worden63; diese lassen sich unter zwei Hauptüberschriften untersuchen: die Auffassung, dass die Beschränkung durch Gesetz erfolgen müsse, und die Auffassung, dass die Beschränkung durch Selbstkontrolle erfolgen müsse.
a. Die Auffassung, dass die Beschränkung durch Gesetz erfolgen müsse
Nach dieser Auffassung ist es unter Verweis auf die in manchen Ländern im innerstaatlichen Recht geltenden Gesetze erforderlich und möglich, die Berichterstattung über Terrorakte gegenüber der Gesellschaft bestimmten Beschränkungen zu unterwerfen.
Diese Auffassung ist jedoch heftiger Kritik ausgesetzt, und es wird angenommen, dass gesetzliche Regelungen dieser Art insbesondere in demokratischen Ländern dem „Erforderlichkeitstest“ (test of necessity) nicht standhalten und daher für die Pressefreiheit nachteilige Folgen haben würden64. Hier ist nachdrücklich zu betonen, dass eine derartige „allgemeingültige und allzu einschränkende“ Regelung der Beschränkung insbesondere auch für einen Mitgliedstaat des Europarats, der die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) unterzeichnet und ratifiziert hat, ein erhebliches Problem darstellen könnte und, falls sie zum Gegenstand einer Beschwerde gemacht wird, vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) – vorbehaltlich der Berücksichtigung der Umstände des konkreten Falls – höchstwahrscheinlich als Verletzung der Konvention gewertet würde. Denn auch nach dieser Rechtsordnung ist die Freiheit die Regel und die Beschränkung die Ausnahme; insbesondere eine Beschränkung der Meinungsfreiheit kommt einzig und allein dann in Betracht, wenn sie „in einer demokratischen Gesellschaft notwendig“ ist65.
Demgegenüber ist festzuhalten, dass, falls eine solche Regelung und ihre Anwendung Gegenstand einer Beschwerde werden, in jedem Fall der konkrete Einzelfall gewürdigt wird und es auch möglich ist, dass der Gerichtshof für den konkreten Fall entscheidet, dass die Regelung und ihre Anwendung die Konvention nicht verletzen, wenn sie im Einklang mit Art. 10 Abs. 2 der Konvention „in einer demokratischen Gesellschaft notwendig“ sind und insoweit „ein soziales Bedürfnis besteht“.
Trotz der oben wiedergegebenen Auffassungen ist festzuhalten, dass in einigen westeuropäischen Ländern beschränkende Regelungen über die Berichterstattung der Presse über Terrorakte bestehen. So werden etwa in Großbritannien im Rahmen der als „Defence Notice System“ bezeichneten Praxis, die bei einer Gefährdung des Staates Anwendung findet, die Presseorgane vorab darüber unterrichtet, dass die Veröffentlichung einer bestimmten Nachricht die Sicherheit des Staates beeinträchtigen und die einschlägigen Gesetze verletzen würde. Halten sich die vorab unterrichteten Presseorgane nicht an diese Beschränkung, so stellt dies einen Verstoß gegen das Staatsgeheimnisgesetz (Official Secrets Act) von 1920 dar66.
b. Die Auffassung, dass die Beschränkung durch Selbstkontrolle erfolgen müsse
Da die Selbstkontrolle der Presse als „… die Entstehung einer Ordnung, die das Eintreten der schädlichen Folgen verhindert, die aus dem Missbrauch der Pressefreiheit erwachsen können, und auf diesem Wege die Herausbildung einer Presseethik …“67 angesehen wird, wird ausgeführt, dass es für den Schutz der Pressefreiheit von Nutzen wäre, diesen Weg auch bei der Berichterstattung über Terrorakte zu beschreiten68.
Wird die Selbstkontrolle anerkannt, so geht es darum, dass sich die Massenkommunikationsmittel bei der Berichterstattung über Terrorereignisse aus freien Stücken an bestimmte Regeln oder Leitlinien halten, die sie selbst aufstellen. Die bemerkenswerteste Praxis zu dieser Methode findet sich in den USA. „CBS News“, eines der größten Medienunternehmen dieses Landes, hat für die Vermittlung von Terrorakten an die Öffentlichkeit Leitlinien (guidelines) geschaffen, an die sich das eigene Personal zu halten hat. Das Ziel, das dieses Medium mit seiner Regelung erreichen will, besteht darin, die Wirkung des Terrorismus auf die Gesellschaft unter Kontrolle zu halten und zu verhindern, dass es – wenn auch ungewollt – zum Werkzeug für die von den Terroristen angestrebten Ziele wird.
Doch selbst die Befürworter derartiger Leitlinien und der Methode der Selbstkontrolle wenden sich dagegen, dass über Terrorereignisse überhaupt nicht oder nur sehr wenig berichtet wird. Ihnen zufolge darf die Presse in einer bestimmten Angelegenheit nicht unter Außerachtlassung des Grundsatzes der Aufklärung der Öffentlichkeit handeln; entscheidend sei hier, zwischen dem Recht der Gesellschaft auf Information einerseits und der Verhütung des Terrors und der Sicherheit andererseits die richtige Wahl zu treffen.
ERGEBNIS UND VORSCHLÄGE
Es zeigt sich, dass sich der Terrorismus, der entsteht, wenn er das geeignete gesellschaftliche Umfeld vorfindet, mit den im 20. Jahrhundert rasch voranschreitenden technologischen Entwicklungen und insbesondere mit den raschen Entwicklungen in den Bereichen Verkehr, Kommunikation, Waffentechnologie und Informationstechnik ausgebreitet hat und leichter durchführbar geworden ist. Diese Entwicklungen haben dem Terrorismus eine internationale Dimension verliehen; der heute erreichte Stand ist, dass der Terror zur Plage der gesamten Menschheit geworden ist. Deshalb ist für eine erfolgreiche Bekämpfung des Terrorismus neben allen anderen Maßnahmen die internationale Zusammenarbeit eine vorrangige und unabdingbare Voraussetzung. So sind auf diesem Gebiet verschiedene internationale Übereinkommen geschlossen worden; eines der wichtigsten ist beispielsweise das im Rahmen des Europarats entstandene „Europäische Übereinkommen zur Bekämpfung des Terrorismus“. Mit der Umsetzung dieses und ähnlicher Übereinkommen durch die Vertragsstaaten werden wichtige Schritte gegen den Terrorismus getan sein69.
Betrachtet man das Problem unter dem Gesichtspunkt der Beschränkung der individuellen Nutzung der Technologie durch Terroristen, so zeigt sich, dass groß angelegte Beschränkungen zu präventiven Zwecken eigentlich kaum möglich sind. Wie oben dargelegt, ist es nicht möglich, insbesondere die Nutzung von Mitteln zu verhindern, die der individuellen Nutzung offenstehen, wie Mobiltelefon, Satellitentelefon und Internet. Eine gute Seite dieser Mittel besteht jedoch darin, dass sie – sofern dies rechtmäßig geschieht – die Möglichkeit eröffnen, die Terroristen, die diese Mittel nutzen, technisch zu überwachen, und es den Amtsträgern so erleichtern, der Straftäter habhaft zu werden. Daneben müssen beim Einsteigen in Verkehrsmittel, die wie Flugzeuge häufig für Terrorakte benutzt werden, strenge Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden, und Gegenstände, die zur Begehung von Straftaten dienen können, dürfen keinesfalls in diese Verkehrsmittel gelangen. So ist zu beobachten, dass nach den in den USA verübten Anschlägen vom 11. September in nahezu allen Ländern der Welt die diesbezüglichen Sicherheitsmaßnahmen geändert wurden.
Im Hinblick auf den virtuellen Terrorismus wird heute die Verwendung des „Intranets“, das als geschlossenes Datenübertragungsnetz definiert werden kann, in staatlichen Einrichtungen – insbesondere zur Gewährleistung der Sicherheit der Daten staatlicher Einrichtungen – in gewisser Hinsicht als wirksamer Weg gegen den virtuellen Terrorismus vorgeschlagen. Es wird jedoch betont, dass es unvermeidlich ist, dass auch dieses System mit wachsender Größe des Netzes Sicherheitslücken aufweist70. Eine weitere Maßnahme, deren Ergreifung im Hinblick auf den virtuellen Terrorismus vorgeschlagen wird, ist die ständige Überwachung des virtuellen Raums durch die Staaten; diese Maßnahme wird jedoch stark kritisiert, weil sie einen unmittelbaren Eingriff in die Grundrechte und Grundfreiheiten des Einzelnen darstellt. Da die genannte Maßnahme außerhalb des virtuellen Terrorismus ebenso zu guten wie zu bösen Zwecken eingesetzt werden kann und theoretisch die Kommunikationsfreiheit des Einzelnen und die Unverletzlichkeit des Privatlebens unmittelbar verletzt, kann sie als Menschenrechtsverletzung gewertet werden. Deshalb muss der Anwendungsbereich dieser Regelungen eng und müssen ihre Grenzen klar sein71.
Betrachtet man die in unserem Land geltenden Rechtsvorschriften, so zeigt sich, dass, obwohl der Terrorismus viele Jahre lang bekämpft wurde und weiterhin bekämpft wird und obwohl insoweit großer Schaden erlitten und viel Leid ertragen wurde, gegen den virtuellen Terrorismus, der eine ernste Bedrohung darstellt, und gegen virtuelle terroristische Handlungen, die unter Einsatz informationstechnischer Systeme verübt werden können, strafrechtlich keinerlei Regelung getroffen worden ist. Wie eine Untersuchung der im türkischen Strafgesetzbuch Nr. 5237 und in Sondergesetzen geregelten Tatbestände der Computerkriminalität zeigt, findet sich hierzu nicht die geringste Erwähnung72. Dabei sollte unter Berücksichtigung des Phänomens des virtuellen Terrorismus die Verübung von Terrorakten unter Nutzung von Datenübertragungsnetzen bei dem jeweiligen Straftatbestand als Strafschärfungsgrund gelten. Denn während die Täter, die einen Terrorakt verüben, bei den klassischen Deliktstypen sogar ihr eigenes Leben aufs Spiel setzen, verringern sich bei einer Begehung der Taten mittels informationstechnischer Systeme sowohl das von den Tätern eingegangene persönliche Risiko als auch das Risiko, ermittelt und gefasst zu werden, und die Begehung der Straftat wird erleichtert73.
Aus der Sicht der Massenkommunikationsmittel stellt sich das Problem wie folgt dar. Es zeigt sich, dass die vom Terror in der Gesellschaft ausgelöste Furcht und Erregung durch die Massenkommunikationsmittel eine Zeit lang unbemerkt und gleichsam durch eine „ungewollt entstandene Zusammenarbeit“ verstärkt wurde, dass sich jedoch verantwortungsbewusste Presse- und Rundfunkorgane, die die Interessen der Gesellschaften, in denen sie tätig sind, über kommerzielle Erwägungen stellen, binnen kurzer Zeit darauf verlegt haben, Maßnahmen zu ergreifen, die dem entgegenwirken.
Alle Organe der Print- und Bildmedien, die sich kurz als Medien bezeichnen lassen, beziehen ihre Macht eigentlich aus dem Recht der Gesellschaft auf Information. In den in der Lehre angestellten Bewertungen zur Verantwortung der Massenkommunikationsmittel wird ausgeführt, dass „an der Spitze der Grundfunktionen der Medien die Funktion der Nachrichtenvermittlung steht; dass eine Berichterstattung und Kommentierung, die wahrheitsgemäß und unverfälscht ist, die Rechte der Person, das Privatleben sowie lokale, nationale und universelle Werte achtet, die individuellen und nationalen Freiheiten wahrt, bei der das Verantwortungsbewusstsein niemals aufgegeben wird und die Gesetze nicht verletzt werden, die Grundfunktion der Medien und eigentlich die ethischen Grundsätze ausmacht“74. Von diesen ethischen Grundsätzen enthält bereits die Forderung, „die Rechte der Person sowie lokale, nationale und universelle Werte zu achten, die individuellen und nationalen Freiheiten zu wahren und das Verantwortungsbewusstsein niemals aufzugeben“, die Antwort auf die Fragen, die diese Arbeit stellt. Werden diese Grundsätze eingehalten, so wird verhindert, dass die Technologie und insbesondere die Massenkommunikationsmittel – wenn auch ungewollt – für die Interessen des Terrors eingesetzt werden.
Die oben wiedergegebenen Vorschläge und Auffassungen zur Beschränkung der Berichterstattung über terroristische Handlungen sind entwickelt worden, um zu verhindern, dass die Massenkommunikationsmittel den Terroristen und terroristischen Handlungen Nutzen verschaffen. Es erscheint nicht möglich, die Nutzung der Entwicklungen in Wissenschaft und Technologie durch Terroristen vollständig zu unterbinden, denn eigentlich nutzen auch diese Personen als Teil der Gesellschaft, aus der sie hervorgegangen sind, technische Geräte wie Mobiltelefon, Personalcomputer usw. Gleichwohl muss so weit wie möglich verhindert werden, dass die Terroristen insbesondere die Massenkommunikationsmittel ungehindert für ihre eigenen Interessen nutzen können.
Dabei sind jedoch beim Recht des Einzelnen auf Information und bei der Freiheit der Presse zur Berichterstattung möglichst geringe Abstriche zu machen, und es muss auch verhindert werden, dass die vorzunehmende Beschränkung von der politischen Macht als Mittel benutzt wird, um die Presse zum Schweigen zu bringen. Deshalb erscheint für die Presseunternehmen, die mit dem gesunden und geordneten Funktionieren der Gesellschaft, in der sie tätig sind, eng verbunden sind, die Methode der Selbstkontrolle als die geeignetste Beschränkungsmethode. Insoweit kommen insbesondere den Gremien und/oder Einrichtungen, die die Presseunternehmen unter einem Dach vereinen, wichtige Aufgaben zu; diese Beschränkung darf jedoch lediglich eine Methode der Selbstkontrolle im erforderlichen Umfang sein und darf sich niemals in eine Zensur verwandeln.
Die Auffassung, die hierzu vertreten werden kann und die beiden oben genannten Auffassungen zur Beschränkung miteinander verbindet, ist die Übernahme einer gemischten Methode. Danach sind – wie in der britischen Regelung – die Taten, über die nach der getroffenen Entscheidung gegenüber der Gesellschaft nicht berichtet werden soll, der Presse vorab mitzuteilen. Die Entscheidung darüber, über welche Taten nicht berichtet werden darf, muss jedoch beispielsweise vom Presserat oder von einem anderen aus Vertretern der Presse bestehenden Gremium getroffen werden, und auch die Mitteilung muss durch dieses Organ erfolgen. Wird die Beschränkung trotz dieser Entscheidung und Mitteilung nicht eingehalten, so ist dies straf- und/oder verwaltungsrechtlich mit einer Sanktion zu belegen. Auf diese Weise wird zum einen durch Gesetz ein allgemeiner Rahmen für die Materie festgelegt, zum anderen werden die Ausfüllung und die Anwendung dieses Rahmens im Wege der Selbstkontrolle der Print- und Bildmedien verwirklicht.
Dies erfordert bei allen in der Presse Tätigen die Herausbildung eines ausgeprägten Verantwortungsbewusstseins. „Da es keine Verantwortung ohne Befugnis und keine Befugnis ohne Verantwortung geben kann, wird die Macht der Presse von selbst verschwinden, wenn wir ihr das Verantwortungsgefühl nehmen. Dieses Verantwortungsgefühl muss von jedem empfunden werden, vom Reporter über den Chefredakteur bis hin zum Eigentümer der Zeitung75.“ Der Presse kommen daher insbesondere im Hinblick auf die Beschränkung der Berichterstattung über Terrorereignisse eine große Aufgabe und Verantwortung zu.
Abschließend ist noch einmal festzuhalten, dass die richtigste Methode zum Schutz der Pressefreiheit und des Rechts des Einzelnen auf Nachrichten und Information darin besteht, dass die Massenkommunikationseinrichtungen die Berichterstattung über Terrorakte nach Regeln beschränken, die sie aus eigenem Willen aufstellen.
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Fußnoten
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- Hamide Zafer, Ceza Hukukunda Terörizm, İstanbul, Beta Yayıncılık, 1999, s.9-12. ↑
- Paul Wilkinson, Political Terorism, London, Macmillan, Press Ltd., 1974, s.9-11. ↑
- Hamide Zafer, Sosyolojik Boyutuyla Terörizm, İstanbul, Beta Yayıncılık, 1999, 20 vd. ↑
- Edward Hyams, Terrorists and Terrorism, London, J M Dent&Sons Ltd., 1975, s.10. ↑
- Murat Volkan Dülger, “Kitle İletişim Araçları ve Terörizm”, Çevrimiçi: http://www.hukukcu.com/bilimsel/kitaplar/kitleiletisim _teror.htm, 02.04.2007. ↑
- Andrew J. Pierre, “The Politics of International Terorizm”, ORBIS, Vol.XIX, No.4, Winter 1976, s.1253; David Krieger, “What Happens If Terrorists, Revolutionaries and Nuclear Weapons”, The Annals Of The American Academy, Vol.430, March 1977, s.4 vd.; Walter Laqueur, Terorism, London, Weidenfeld and Nichdson, 1977, s.82. ↑
- Lawrence Byford, “Terrorism and Democracy”, New Dimensions in Transnational Crime, Ed: Donald E. J. MacNamara/Philip John Stead, New York, The Jonh Jay Press, 1982, s.66-71. ↑
- Ward Elcock, “Submission to the Special Committee of the Senate on Security and Intelligence”, june 24, 1998. ↑
- Zu den von internationalen Organisationen vorgenommenen Definitionen dieses Begriffs siehe: Alia Yılmaz, Uluslararası Ceza Hukuku, 2. Bası, İstanbul, Beta Yayıncılık, 2001, s.222-228. ↑
- Für eine ausführliche Erläuterung des Begriffs des internationalen Terrorismus siehe: Bogdan Zlataric, “History of International Terrorism and Its Legal Control”, International Terrorism and Political Crimes, Ed. M. Cherif Bassiouni, Springfield Illinois, Charles C. Thomas Publisher, 1975, s.474 – 484; M. Cherif Bassiouni, “Methodological Options for International Legal Control of Terrorism”, International Terrorism and Political Crimes, Springfield Illinois, Charles C. Thomas Publisher, 1975, s.484 – 492. ↑
- Anne R. Sabetta, “Transnational Terror: Causes And Implications for Response”, Stanford Journal of International Studies, Vol.XII, Spring 1977, s.150; Sulhi Dönmezer, “Tedhişcilik Üzerine”, Devir, 11.12.1972, S.6, s.20. ↑
- Michael C. McClintoc, “Skyjacking: Its Domestic, Civil and Criminal Ramifications”, Journal of Air Law and Commerce, Vol.39, 1973, s.34. ↑
- Alona E. Evans, “Aircraft Hijacking: What Is Being Done”, International Terrorism and Political Crimes, Ed. M. Cherif Bassiouni, Springfield Illinois, Charles C. Thomas Publisher, 1975, s.223,224. ↑
- Andrew Lee, “International Suppression Of Hijacking”, International Terrorism and Political Crimes, Ed. M. Cherif Bassiouni, Springfield Illinois, Charles C. Thomas Publisher, 1975, s.249,250. ↑
- Ronald D. Crelinsten/Danielle Laberge–Altmejd/Denis Szabo, Terrorism and Criminal Justice, Massachusetts, Lexington Books, 1979, s.39. ↑
- Dieses Übereinkommen wurde mit dem Gesetz Nr. 1889 vom 17.04.1975 angenommen und im Amtsblatt (Resmî Gazete) vom 08.12.1975 veröffentlicht. ↑
- Dieses Übereinkommen wurde mit dem Gesetz Nr. 1634 vom 30.11.1972 angenommen und im Amtsblatt (Resmî Gazete) vom 31.03.1973 veröffentlicht. ↑
- Dieses Übereinkommen wurde mit dem Gesetz Nr. 1888 vom 17.04.1975 angenommen und im Amtsblatt (Resmî Gazete) vom 29.11.1975 veröffentlicht. ↑
- Zu den Originaltexten dieser Übereinkommen siehe: M. Cherif Bassiouni, International Terrorism and Political Crimes, Springfield Illinois, Charles C. Thomas Publisher, 1975, s.257 - 281; zu ihren türkischen Übersetzungen siehe: Feridun Yenisey, Milletlerarası Ceza Hukuku Ceza Yargılarının Milletlerarası Değeri ve Mevzuatı, İstanbul, Beta Yayıncılık, 1988, s.387-407. ↑
- Laqueur, a.g.e., s.64. ↑
- Peter Calvert, A Study Of Revulation, Oxford, 1970, s.22. ↑
- Lymann H. Shaffer, “Illegal Arms Traffic”, New Dimensions in Transnational Crime, Ed: Donald E. J. MacNamara/Philip John Stead, New York, The Jonh Jay Press, 1982, s.103. ↑
- Peter Janke, “The Response to Terrorism”, Royal United Services Institude for Defence Studies Ten Years of Terrosim, New York, 1979, s.23. ↑
- Krieger, a.g.y., s.45,51; Elcock, a.g.y., s.4. ↑
- Elcock, a.g.y., s.4. ↑
- Murat Volkan Dülger, Bilişim Suçları, Ankara, Seçkin Yayıncılık, 2004, s.9. ↑
- Nilüfer Narlı, “Yeni Küresel Tehditler ve Yeni Paradigma”, Polis Bilimleri Dergisi, C:4, S:1-2, Ocak-Haziran 2002, s.13. ↑
- Dülger, Bilişim Suçları, s.323. ↑
- Uğur Alacakaptan, “Terörün Değişen Yüzü ve Dünya - 1”, Hukuk ve Adalet Eleştirel Hukuk Dergisi Y.1, S.1, Ocak-Mart 2004, s.134,135. ↑
- Mehmet Özcan, “Siber Terörizm ve Ulusal Güvenlik”, İnternet ve Hukuk, Der: Yeşim M. Atamer, İstanbul, İstanbul Bilgi Üniversitesi Yayını, 2004, s.308,309. ↑
- Fatih Yamaç/Semih Dokurer/MehmetÖzcan, “Bilişim Suçları” (Çevrimiçi) http://inet-tr.org/inetconf7/bildiriler/86.doc, 11.04.2004; Salıcı/Güneş, a.g.y. ↑
- Michael Whine, “Cyberspice – A New Medium for Communication Command and Control by Extremist”, Studies in Conflict and Terrorism, Routledge, Vol.22, N.3, July 1999, s.231; Elcock, a.g.m., s.3. ↑
- Whine, Cyberspice, s.234; zur Anonymität führt der Verfasser aus: „…der virtuelle Raum ermöglicht geheime Kommunikation und Unerkennbarkeit; dies ist eine Tendenz, die in den letzten Jahren auch bei terroristischen Handlungen zu beobachten ist…“. ↑
- James Ellis/David Fisher/Thomas Longstaff/Linda Pesante/Richard Pethia, Report to the President’s Commision on Critical Infrastructure Protection, Pittsburgh, January 1997, s.3. ↑
- Tuğrul Tanyol, “Anarşizm ve İnternet”, Cogito-İnternet: Üçüncü Devrim, Yapı Kredi Yayınları, S.30, Kış 2002, s.207. ↑
- Jonn F. Murphy, “Computer Network Attacks by Terrorists: Some Legal Dimensions” SSRNEL, (Çevrimiçi) http://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=208671, 02.05.2004. ↑
- Stephen F. Thaman, “ABD’de 11 Eylül Açısından Önleyici ve Baskılayıcı Tedbirler”, Hukuki Perspektifler Dergisi, S.5, Aralık 2005, s.110-115. ↑
- Berfu Salıcı/İsmail Güneş, “İnternette Güvenlik ve Denetim: Masumiyet Yitiriliyor Mu?” (Çevrimiçi) http://www.bilgiyonetimi.org/cm/pages/mkl_gos.php?nt=243, 14.04.2004. ↑
- Näher dazu siehe: Olgun Değirmenci, Mukayeseli Hukukta ve Türk Hukukunda Suçtan Kaynaklanan Malvarlığı Değerlerini Aklama Suçu, Ankara, Turhan Kitabevi, 2007, s.125 vd. ↑
- Whine, Cyberspice., s.232. ↑
- Michael Whine, “Communication on Criminal Use of the Internet, European Comission/Europol Report”, April 9, 1997, s.3. ↑
- Michael Whine, “Cyber-Terrorism, Foreign Report”, London, September 25, 1997; in dem genannten Bericht wird ausgeführt, dass die Website, die zeigt, wie Bomben und andere Sprengstoffe hergestellt und verwendet werden, in England erstellt wurde, wo sich die Europazentrale der Organisation Hamas befindet. ↑
- Zu den Daten und zur Liste der Unterzeichnungen und Ratifikationen des Übereinkommens siehe: http://www.conventions.coe.int/Treaty/Commun/ChercheSig. asp?NT=185&CM=8&DF=4/3/2007&CL=ENG, 03.04.2007. ↑
- Dülger, Bilişim Suçları, s.105. ↑
- Dülger, Bilişim Suçları, s.105,106. ↑
- Kayıhan İçel/Yener Ünver, Kitle Haberleşme Hukuku, 6. Bası, İstanbul, Beta Yayıncılık, 2005, s.9-11. ↑
- Sevil Yıldız, Suçta Araç Olarak İnternetin Teknik ve Hukuki Yönden İncelenmesi, Ankara, Nobel Yayıncılık, 2007, s.8,9. ↑
- M. Şükrü Alpaslan, “21. Yüzyılda Da Terör Gündemde Olacak”, Güncel Hukuk, S.1, Ocak 2004, s.13. ↑
- Sulhi Dönmezer, Kriminolji, 5. Bası, İstanbul, İstanbul Üniversitesi Hukuk Fakültesi Yayını, 1975, s.239. ↑
- Benjamin Netanyahu, “Terrorism and the Media. Abdication of Responsibility”, The Jonathan Institute, The Jerusalem Conference on International Terrorism, July 2 – 5, 1979, s.35. ↑
- Sabetta, a.g.y., s.150. ↑
- Franco Salomone, “Terrorism and the Mass Media”, International Terrorism and Political Crimes, Ed. M. Cherif Bassiouni, Springfield Illinois, Charles C. Thomas Publisher, 1975, s.44. ↑
- J.S. Rosen/R. Frank, “Measures Against International Terorism”, International Terorism and World Security, Ed. David Carlton/Carlo Schaerf, New York, Halsted Press, 1975, s.63. ↑
- M. Cherif Bassiouni, “The Media and Terrorism”, A Seminar Sponsored by Chicago Sun Times and Chicago Daily News, 1977, QUDARNI, Vol II, 1978, s.137. ↑
- Dülger, Kitle İletişim Araçları, s.6. ↑
- Dülger, Kitle İletişim Araçları, s.6. ↑
- Patric Murphy, “The Media and Terrorism”, A Seminar Sponsored by Chicago Sun Times and Chicago Daily News, 1977, QUDARNI, Vol II, 1978, s.141. ↑
- Murphy, The Media and Terrorism, s.141. ↑
- Sulhi Dönmezer, “Her Yönü İle Tedhiş”, Son Havadis, 10 – 13 Kasım 1977, s.7. ↑
- Çetin Özek, Basın Özgürlüğünden Bilgilenme Hakkına, İstanbul, Alfa Yayıncılık, 1999, s.15–36. ↑
- Çetin Özek, Türk Basın Hukuku, İstanbul, İstanbul Üniversitesi Hukuk Fakültesi Yayını, 1978, s.283 vd. ↑
- Zu den hierzu im Bereich des Internets geführten Diskussionen und den vertretenen Auffassungen siehe: Dülger, Bilişim Suçları, s.328-330. ↑
- M. Şükrü Alpaslan, “Avrupa İnsan Hakları Sözleşmesi Uygulamasında Düşünce ve Basın Özgürlüğü”, Prof. Dr. Sahir Erman’a Armağan, İstanbul, İstanbul Üniversitesi Hukuk Fakültesi Eğitim Öğretim ve Yardımlaşma Vakfı Yayını, 1999, s.30. ↑
- Murat Volkan Dülger, “Avrupa İnsan Hakları Sözleşmesi’nde Düşünce Özgürlüğü”, Prof. Dr. Çetin Özek Armağanı, İstanbul, Galatasaray Üniversitesi Yayını, 2004, s.297,298. ↑
- John B. Wolf, “Controlling Political Terrorism in a Free Society”, ORBIS, Vol.XIX, No.34, Winter 1976, s.1298. ↑
- Sulhi Dönmezer, “Basında Oto-Kontrol”, İstanbul Üniversitesi Hukuk Fakültesi Mecmuası, C.XLI, S.1-4, 1969, s.3; Sulhi Dönmezer, Basın ve Hukuku, İstanbul, İstanbul Üniversitesi Hukuk Fakültesi Yayını, 1976, s.344. ↑
- William J. Small, “The Media and Terrorism”, A Seminar Sponsored by Chicago Sun Times and Chicago Daily News, 1977, QUDARNI, Vol II, 1978, s.143. ↑
- Näher dazu siehe Durmuş Tezcan, “Terörle Mücadelede İşbirliği Sorunu”, Hukuki Perspektifler Dergisi, S.5, Aralık 2005, s.103-107. ↑
- Özcan, a.g.y., s335,336. ↑
- Dülger, Bilişim Suçları, 324,325. ↑
- Dülger, Bilişim Suçları, 325. ↑
- Dülger, Bilişim Suçları, 333. ↑
- Ali Murat Vural, “Medyanın Toplumsal İşlevleri ve Medya Profesyonellerinin Sorumluluğu”, Güncel Hukuk, S.40, Nisan 2007, s.22. ↑
- Nurdoğan Rigel, Kağıt Kaplanlar, İstanbul, Der Yayınları, 1993, s.125. ↑
