30. Juli 2020Murat Volkan Dülger, Onur ÖzkanBeitrag

Einleitung

Dieses Werk ist in türkischer Sprache erschienen. Die Zusammenfassung auf dieser Seite ist eine Übersetzung; der Originaltitel steht in Klammern.

Das Gesetz Nr. 7253, das in der Öffentlichkeit als „Zensurgesetz“ bekannt ist, Regelungen für die sozialen Medien einführt und das Gesetz Nr. 5651 (Internetgesetz) ändert, wurde am 29. Juli 2020 von der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) verabschiedet. In diesem kurzen Beitrag versuchen wir zu erläutern, was die Änderungen bringen. Wir versuchen außerdem zu bewerten, warum sie erhebliche Bedenken hervorrufen, in welchen Punkten sie „zum Nachteil“ von der Regelung in Deutschland abweichen, die als Vorbild gedient haben soll, und ob sie verfassungswidrig sind. Über gesetzliche Regelungen, die sich auf die sozialen Medien auswirken, wird im Grunde schon seit geraumer Zeit gesprochen.

Zu diesem Zweck wurde zunächst im Entwurf des Artikelgesetzes Nr. 7244 ein Vorschlag für Änderungen in ähnlicher Richtung eingebracht. Dieser Vorschlag wurde in der Öffentlichkeit als „WhatsApp-Gesetz“ bezeichnet, stieß auf breite Ablehnung und wurde anschließend aus dem Entwurf gestrichen. Danach wurden der Öffentlichkeit unter der Bezeichnung „Ethikregeln für soziale Medien“ zwölf Regeln vorgestellt. Am 21. Juli 2020 wurde dem Präsidium der TBMM ein neuer Entwurf vorgelegt, der am 24. Juli 2020 vom Justizausschuss der TBMM angenommen wurde und auf die Tagesordnung des Parlaments kam. Der Entwurf wurde vom Parlament angenommen und ist am 29. Juli 2020 Gesetz geworden.

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