28. Juli 2020Murat Volkan Dülger, Onur ÖzkanBeitrag

Einleitung

Dieses Werk ist in türkischer Sprache erschienen. Die Zusammenfassung auf dieser Seite ist eine Übersetzung; der Originaltitel steht in Klammern.

In diesem Beitrag geben wir unsere Stellungnahme zum Entwurf des Social-Media-Gesetzes wieder, die wir für den Verein für eine bessere Justiz (Daha İyi Yargı Derneği) verfasst haben. Der der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) vorgelegte „Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Regelung von Veröffentlichungen im Internet und die Bekämpfung der durch diese Veröffentlichungen begangenen Straftaten“ sieht Folgendes vor: Der Begriff des Anbieters sozialer Netzwerke wird definiert. Anbieter sozialer Netzwerke mit Sitz im Ausland, auf die aus der Türkei täglich mehr als eine Million Zugriffe entfallen, müssen in der Türkei eine Vertretung einrichten. Gegen Anbieter, die dieser Pflicht nicht nachkommen, sind Sanktionen vorgesehen, und zwar zunächst zehn Millionen Türkische Lira, anschließend dreißig Millionen Türkische Lira, ein Werbeverbot und die Drosselung der Internetbandbreite um bis zu neunzig Prozent. Über den Änderungsentwurf, der sich im Kern auf die sozialen Medien auswirken wird, wird seit geraumer Zeit diskutiert.

Zu diesem Zweck wurde zunächst im Entwurf des Artikelgesetzes Nr. 7244 ein Vorschlag mit ähnlichen Änderungen eingebracht. Dieser Vorschlag wurde in der Öffentlichkeit als „WhatsApp-Gesetz“ bezeichnet, stieß auf erhebliche Kritik und wurde anschließend aus dem Entwurf gestrichen. Danach wurden der Öffentlichkeit unter der Bezeichnung „Ethikregeln für soziale Medien“ zwölf Regeln vorgestellt. Am 21. Juli 2020 wurde dem Präsidium der TBMM schließlich ein neuer Entwurf vorgelegt. Der Justizausschuss der TBMM nahm ihn am 24. Juli 2020 an, womit er auf die Tagesordnung des Parlaments gelangte.

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