21. Mai 2019Murat Volkan DülgerBeitrag

Einleitung

Dieses Werk ist in türkischer Sprache erschienen. Die Zusammenfassung auf dieser Seite ist eine Übersetzung; der Originaltitel steht in Klammern.

Die türkische Datenschutzbehörde hat die Verordnung über die Löschung, Vernichtung oder Anonymisierung personenbezogener Daten (Kişisel Verilerin Silinmesi, Yok Edilmesi veya Anonim Hale Getirilmesi Hakkında Yönetmelik) vom 28. Oktober 2017 und die Verordnung über das Register der Verantwortlichen (Veri Sorumluları Sicili Hakkında Yönetmelik) vom 30. Dezember 2017 geändert. Die Änderungsverordnungen wurden im Amtsblatt (Resmî Gazete) Nr. 30758 vom 28. April 2019 veröffentlicht.

Die zweite Entwicklung im Datenschutzrecht wurde im Amtsblatt Nr. 30777 vom 17. Mai 2019 veröffentlicht. Hier hat die Behörde die Verordnung über die Disziplinarvorgesetzten der türkischen Datenschutzbehörde (Kişisel Verileri Koruma Kurumu Disiplin Amirleri Yönetmeliği) erlassen und die Verordnung über das Verfahren und die Grundsätze der Arbeit des Datenschutzausschusses (Kişisel Verileri Koruma Kurulu Çalışma Usul ve Esaslarına Dair Yönetmelik) geändert. In diesem Beitrag werde ich behandeln, was diese Änderungen bedeuten und welche Erleichterungen oder Schwierigkeiten sie in der Praxis mit sich bringen werden.

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