25. März 2024Murat Volkan Dülger, Gülçin GümüşBeitrag

Einleitung

Dieses Werk ist in türkischer Sprache erschienen. Die Zusammenfassung auf dieser Seite ist eine Übersetzung; der Originaltitel steht in Klammern.

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 6698 über den Schutz personenbezogener Daten (KVKK) und den Anpassungsmaßnahmen der Verantwortlichen waren in der Praxis verschiedene Probleme aufgetreten. Seit geraumer Zeit wurde eine Gesetzesänderung erwartet, die diese Probleme beheben sollte. Das Gesetz Nr. 7499 zur Änderung der türkischen Strafprozessordnung und einiger Gesetze („Gesetz Nr. 7499“), das diese Änderung enthält, wurde am 2. März 2024 verabschiedet und am 12. März 2024 im Amtsblatt (Resmî Gazete) veröffentlicht. Als Datum des Inkrafttretens der Artikel, die das KVKK ändern, wurde der 1. Juni 2024 festgelegt.

Wichtig ist an dieser Stelle der Hinweis, dass der bisherige Art. 9 Abs. 1 KVKK neben der geänderten Fassung bis zum 1. September 2024 in Kraft bleibt. Die Gesetzesänderungen konzentrieren sich erwartungsgemäß auf die Art. 6 und 9 KVKK, die die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten und die Übermittlung personenbezogener Daten ins Ausland betreffen, wirken sich aber auch auf einige andere Artikel aus. Diese Änderungen werden weiter unten für jeden Artikel im Einzelnen untersucht. Die grundlegende Frage, die hier geklärt werden soll, ist jedoch, ob die Probleme der Praxis nun endlich behoben sind. Denn in der Praxis sind die Bemühungen um die Anpassung an das KVKK in mancher Hinsicht gewissermaßen festgefahren. Die Verantwortlichen wollen einerseits die Vorgaben des KVKK vollständig einhalten, stecken andererseits aber in einer Sackgasse, weil unklar ist, wie sie ihre Geschäftstätigkeit dann fortführen sollen.

Verwandte Publikationen