7. Mai 2018Murat Volkan DülgerBeitrag

Einleitung

Dieses Werk ist in türkischer Sprache erschienen. Die Zusammenfassung auf dieser Seite ist eine Übersetzung; der Originaltitel steht in Klammern.

In diesen Tagen werden in rascher Folge Rechtsvorschriften erlassen sowie Entscheidungen und Mitteilungen veröffentlicht, um den Bereich des Schutzes personenbezogener Daten umfassend zu regeln. Zuletzt gab es dazu eine weitere aktuelle Entwicklung: Die „Organisationsverordnung der türkischen Datenschutzbehörde“ (Kişisel Verileri Koruma Kurumu Teşkilat Yönetmeliği) wurde im Amtsblatt (Resmî Gazete) Nr. 30403 vom 26. April 2018 veröffentlicht. Sie legt den organisatorischen Aufbau der Behörde, die Aufgaben, Befugnisse und Verantwortlichkeiten ihrer Diensteinheiten sowie die Verfahren und Grundsätze ihrer Arbeit fest.

Dass der organisatorische Aufbau der Behörde und ihre Diensteinheiten durch Verordnung geregelt würden, war wie bei den zuvor veröffentlichten Verordnungen eine erwartete Entwicklung. Denn Art. 25 Abs. 5 des Gesetzes Nr. 6698 über den Schutz personenbezogener Daten (KVKK), der die Überschrift „Bildung und Aufgaben des Präsidiums“ trägt, hatte bestimmt, dass die Diensteinheiten sowie die Verfahren und Grundsätze ihrer Arbeit durch Verordnung festgelegt werden. Damit ist ein weiterer im KVKK vorgesehener Schritt getan.

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