19. August 2018Murat Volkan DülgerBeitrag

Einleitung

Dieses Werk ist in türkischer Sprache erschienen. Die Zusammenfassung auf dieser Seite ist eine Übersetzung; der Originaltitel steht in Klammern.

Der Datenschutzausschuss (Kişisel Verileri Koruma Kurulu) hat einstimmig beschlossen, vier seiner einschlägigen Entscheidungen auf der Internetseite der türkischen Datenschutzbehörde und im Amtsblatt (Resmî Gazete) zu veröffentlichen. Daraufhin wurden diese Entscheidungen im Amtsblatt Nr. 30513 vom 18. August 2018 veröffentlicht. In diesem Beitrag werde ich die Entscheidungen würdigen und dabei auch die zuvor erlassenen Regelungen zum Register der Verantwortlichen berücksichtigen.

Auf der Grundlage dieser Würdigung werde ich Empfehlungen dazu geben, worauf Verantwortliche, die Projekte zur Anpassung an das Gesetz Nr. 6698 über den Schutz personenbezogener Daten (KVKK) durchführen, in den einzelnen Phasen der Pflicht zur Eintragung in das Register achten sollten. Die „Pflicht zur Eintragung in das VERBİS“ ist für Verantwortliche mit erheblichen Unsicherheiten und offenen Fragen verbunden. Ich möchte dazu beitragen, dass sie im Hinblick auf die ergangenen Entscheidungen wenigstens ein Stück weit verständlicher wird.

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