28. November 2018Murat Volkan DülgerBeitrag

Einleitung

Dieses Werk ist in türkischer Sprache erschienen. Die Zusammenfassung auf dieser Seite ist eine Übersetzung; der Originaltitel steht in Klammern.

Die „Verordnung über die Verarbeitung personenbezogener Gesundheitsdaten und die Gewährleistung ihrer Vertraulichkeit“ war mehrfach Gegenstand von Diskussionen und hat, wenn man so sagen darf, bis heute keinen festen Platz gefunden. Die erste Fassung der Verordnung wurde als verfrühte Regelung kritisiert. Sie wurde veröffentlicht, als das Gesetz Nr. 6698 über den Schutz personenbezogener Daten (KVKK) gerade erst verkündet war, einige der darin enthaltenen Begriffe und Definitionen noch nicht vollständig verstanden waren und vor allem der Datenschutzausschuss (Kişisel Verileri Koruma Kurulu), auf den häufig verwiesen wird, seine Tätigkeit noch nicht aufgenommen hatte, sodass seine Stellungnahme hierzu nicht eingeholt worden war. Der Staatsrat hat die Vollziehung der Verordnung denn auch ausgesetzt. Daraufhin wurden einige Änderungen vorgenommen, und die Verordnung wurde in geänderter Fassung erneut veröffentlicht.

Die Änderungen lassen meines Erachtens klar das Ziel erkennen, Regelungen zu schaffen, die mit den Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten im Einklang stehen und ihnen entsprechen. Gleichwohl muss ich festhalten, dass auch die geänderte Fassung der Verordnung einige ernsthafte Zweifel daran weckt, ob der Schutz personenbezogener Daten gewährleistet ist. So habe ich bereits in meiner vorangegangenen Würdigung zu diesem Thema meine Kritik zu jeder einzelnen Änderung dargelegt. Weil die Verordnung auch in ihrer geänderten Fassung keine zufriedenstellenden Neuerungen für den Schutz personenbezogener Gesundheitsdaten gebracht hat, haben der Türkische Ärztebund (Türk Tabipleri Birliği) und der Türkische Zahnärzteverband (Türk Dişhekimleri Birliği) vor dem Staatsrat Klage gegen sie erhoben.

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