28. August 2020Murat Volkan DülgerBeitrag

Einleitung

Dieses Werk ist in türkischer Sprache erschienen. Die Zusammenfassung auf dieser Seite ist eine Übersetzung; der Originaltitel steht in Klammern.

Die „Verordnung zur Änderung der Verordnung über kommerzielle Kommunikation und kommerzielle elektronische Nachrichten“ („Änderungsverordnung“), die neue Regelungen für den Versand kommerzieller elektronischer Nachrichten einführt, war im Amtsblatt (Resmî Gazete) Nr. 30998 vom 4. Januar 2020 veröffentlicht worden. Die Änderungsverordnung hat im Wesentlichen das Nachrichtenverwaltungssystem (İleti Yönetim Sistemi, „İYS“) eingeführt und damit für das Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs eigentlich eine neue Phase eingeleitet.

Danach mussten sich Diensteanbieter, die kommerzielle elektronische Nachrichten versenden wollen, bis zum 1. Juni 2020 beim İYS registrieren und auch die zuvor eingeholten Einwilligungen in das İYS übertragen. Welche Pflichten mit dem İYS eingeführt wurden und wer ihnen unterliegt, werde ich zusammen mit allen weiteren Grundlagen des İYS in einem ausführlicheren Beitrag behandeln. Hier möchte ich mit Blick auf die jüngste Verschiebung nur auf die Antragsfristen für das İYS eingehen.

Verwandte Publikationen