Einleitung
Dieses Werk ist in türkischer Sprache erschienen. Die Zusammenfassung auf dieser Seite ist eine Übersetzung; der Originaltitel steht in Klammern.
Dürfen die mit der Rechtsanwendung betrauten Justizorgane noch einen Schritt weiter gehen und auch die Anwendung von Rechtsvorschriften verlangen, die noch nicht in Kraft getreten sind? Dürfen sie eine Rechtsverletzung feststellen, weil sich jemand nicht nach einer gesetzlichen Regelung gerichtet hat, die irgendwann einmal in Kraft treten wird? Dürfen Personen, Einrichtungen oder Organisationen wegen einer Handlung sanktioniert werden, die zu einem Zeitpunkt begangen wurde, als die betreffende Regelung nicht in Kraft war? Kann man von jemandem, den die mit dieser Regelung eingeführte Pflicht unter den damaligen Umständen nicht traf, wirklich erwarten, dass er sich danach richtet? Das Verfassungsgericht hat eine Entscheidung erlassen, in der es all diese Fragen mit „Ja“ beantwortet. Was aber ist aus den Grundsätzen und Regeln geworden, die schon im ersten Studienjahr der juristischen Fakultät in der Vorlesung „Einführung in das Recht“ gelehrt werden?
In diesem Beitrag untersuche ich diese Entscheidung des Verfassungsgerichts anhand der allgemeinen Grundsätze und Regeln des Rechts sowie der nationalen und internationalen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten, allen voran des Gesetzes Nr. 6698 über den Schutz personenbezogener Daten (KVKK). Dabei treffe ich Feststellungen zu der Frage, in welchem Umfang und in welchen Grenzen Arbeitgeber die E-Mails ihrer Beschäftigten einsehen dürfen.
