20. März 2020Murat Volkan Dülger, Ruhsar KöseBeitrag

Einleitung

Dieses Werk ist in türkischer Sprache erschienen. Die Zusammenfassung auf dieser Seite ist eine Übersetzung; der Originaltitel steht in Klammern.

Verschiedene Medien berichten über die Lage der Untersuchungsgefangenen in den Haftanstalten angesichts des Risikos einer Coronavirus-Epidemie und darüber, dass das Justizministerium an einer entsprechenden Neuregelung der Strafvollstreckung arbeitet. Es heißt sogar, die Regierungspartei habe hierzu bereits einen Beschluss gefasst und die anderen Parteien unterstützten ihn.

Den Berichten zufolge ist Folgendes vorgesehen: Durch eine Änderung des Strafvollstreckungssystems sollen rund 100.000 Strafgefangene und/oder Untersuchungsgefangene entlassen werden, bevor das Virus sie erreicht. Die Strafen sollen anteilig herabgesetzt werden; ausgenommen sind Terrorstraftaten, organisierte Kriminalität, Herstellung von und Handel mit Betäubungs- oder Aufputschmitteln, sexueller Missbrauch, vorsätzliche Tötung und Rückfalltaten. Auf diese Weise soll die Belegung der Haftanstalten gesenkt und das Risiko einer Ausbreitung des Virus so gering wie möglich gehalten werden. Als Alternative zu diesem Vorschlag wird auch erörtert, für alle Straftaten außer Terrorstraftaten eine Herabsetzung um einen bestimmten Anteil vorzusehen.

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