18. Februar 2019Murat Volkan DülgerBeitrag

Einleitung

Dieses Werk ist in türkischer Sprache erschienen. Die Zusammenfassung auf dieser Seite ist eine Übersetzung; der Originaltitel steht in Klammern.

In einer Zeit, in der es auf dem Gebiet des Schutzes personenbezogener Daten täglich neue Entwicklungen gibt, hat der Datenschutzausschuss (Kişisel Verileri Koruma Kurulu) zuletzt erneut einen wichtigen Schritt unternommen, der eine Reihe öffentlicher Bekanntmachungen umfasst. Dazu ist festzuhalten, dass die Entstehung eines Rechtsgebiets weit mehr verlangt als den Erlass eigener Rechtsvorschriften und die Entwicklung einer Theorie. Der Erlass von Normen des positiven Rechts ist für die Entstehung eines Rechtsgebiets zwar zwingend erforderlich, reicht für sich allein aber nicht aus. Vielmehr müssen konkrete Fälle auftreten, die erlassenen Rechtsnormen auf diese Fälle angewandt und Entscheidungen dazu getroffen werden. Neben den einschlägigen Rechtsvorschriften muss es also auch einen Bereich geben, in dem diese Vorschriften angewandt werden.

Auf diese Weise bildet sich die Rechtsprechung heraus, ein unverzichtbares und zugleich ergänzendes Element des Rechts. Denn nur so kann von der Entstehung eines Rechtsgebiets die Rede sein. Genau an diesem Punkt steht das Gebiet des Schutzes personenbezogener Daten. Seit der Verkündung des Gesetzes Nr. 6698 über den Schutz personenbezogener Daten (KVKK) ist vor allem durch die Schritte auf der Ebene der Rechtsetzung ein umfassender Bestand an Rechtsvorschriften entstanden. Die Entscheidungen, die der Ausschuss auf die an ihn gerichteten Beschwerden hin und in konkreten Fällen trifft, lassen eine eigene Praxis und Rechtsprechung auf diesem Gebiet entstehen. Wichtig ist außerdem die Veröffentlichung der nach dem KVKK gestellten Anträge, der Beschwerden und der Meldungen von Datenschutzverletzungen, weil dadurch konkrete Beispiele sichtbar werden.

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