16. April 2020Murat Volkan Dülger, Cansu Ceren KahramanBeitrag

Einleitung

Dieses Werk ist in türkischer Sprache erschienen. Die Zusammenfassung auf dieser Seite ist eine Übersetzung; der Originaltitel steht in Klammern.

Der Datenschutzausschuss (Kişisel Verileri Koruma Kurulu) hat am 15. April 2020 zwei Entscheidungen veröffentlicht, die früher veröffentlichten Entscheidungen ähneln. Bevor wir zu ihrer Bewertung übergehen, möchten wir eines festhalten: Wer das Datenschutzrecht wirklich beherrschen will, darf nicht deshalb darauf verzichten, Entscheidungen zu bewerten, zu diskutieren und zu besprechen, weil sie einander ähneln. Denn in diesem Rechtsgebiet ist eine Bewertung nach den Umständen des Einzelfalls erforderlich (im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten ist eine qualifiziertere Würdigung der Sachlage geboten). Eine zutreffende Bewertung ist nur möglich, wenn man die besonderen, voneinander abweichenden Fallgestaltungen kennt.

Ein kleines Beispiel verdeutlicht dies: Die Angabe, ob jemand raucht, ist mitunter ein personenbezogenes Datum aus der Kategorie der Personalaktendaten, kann in anderen Fällen aber als Gesundheitsangabe zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten gehören. Das lässt sich einzig und allein durch die Würdigung des konkreten Falls feststellen. Die erste der veröffentlichten Entscheidungen betrifft den ordnungsgemäßen Antrag an den Verantwortlichen und dessen Pflicht, einen solchen Antrag nach Treu und Glauben zu beantworten. Die zweite betrifft den Verstoß gegen die Pflicht, die erforderlichen organisatorischen und technischen Maßnahmen zu treffen, die ein angemessenes Sicherheitsniveau gewährleisten und die rechtswidrige Verarbeitung personenbezogener Daten verhindern sollen. Gegenstand unseres Beitrags ist die Bewertung dieser beiden Entscheidungen.

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