2. August 2019Murat Volkan DülgerBeitrag

Einleitung

Dieses Werk ist in türkischer Sprache erschienen. Die Zusammenfassung auf dieser Seite ist eine Übersetzung; der Originaltitel steht in Klammern.

Der Begriff des Verantwortlichen ist uns inzwischen recht vertraut. Denn der Verantwortliche steht gleichsam im Herzen des Gesetzes Nr. 6698 über den Schutz personenbezogener Daten (KVKK) und des Datenschutzrechts. Für die Gewährleistung und den Schutz dieses Rechts kommt ihm eine zentrale Rolle zu. Es gibt jedoch einen weiteren Begriff, der uns weniger geläufig ist: die gemeinsam Verantwortlichen (joint controllers). Am 29. Juli 2019 verkündete der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) seine seit einiger Zeit erwartete Entscheidung zu Fashion ID und Facebook Ireland und gab uns damit Gelegenheit, dieses Thema zu erörtern. Veranschaulichen wir den Begriff der gemeinsam Verantwortlichen an einem Beispiel.

So können etwa Reisebüros, die touristische Reisen veranstalten, die Daten der Reiseteilnehmer mit Fluggesellschaften und Hotels teilen und diese Daten gemeinsam mit ihnen verarbeiten. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Fluggesellschaft, das Hotel und das Reisebüro gemeinsam Verantwortliche sind. Hier verarbeitet jeder Beteiligte die Daten für seine eigenen, unterschiedlichen Zwecke und mit unterschiedlichen Mitteln; jeder verfügt über ein eigenes Dateisystem. Selbstverständlich kommen auch Fälle vor, in denen es sich umgekehrt verhält. Diese Fälle werde ich anhand der Entscheidungen darstellen, die ich im Folgenden untersuche.

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