30. März 2020Murat Volkan DülgerBeitrag

Einleitung

Dieses Werk ist in türkischer Sprache erschienen. Die Zusammenfassung auf dieser Seite ist eine Übersetzung; der Originaltitel steht in Klammern.

Der Datenschutzausschuss (Kişisel Verileri Koruma Kurulu) hat am 27. März 2020 eine öffentliche Bekanntmachung dazu veröffentlicht, was bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Bekämpfung des COVID-19-Virus zu beachten ist. Wie auch der Ausschuss feststellt, ist es in der außergewöhnlichen Pandemielage, in der wir uns befinden, unvermeidlich, dass Daten von Personen (türkische Identitätsnummer, Anschrift, Arbeitsstätte, Reisedaten) sowie besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet werden, die ihrer Art nach als sensibler gelten als die übrigen.

Dazu gehören auch Daten über die „Gesundheit von Personen“. Diese Daten genießen im Vergleich zu anderen Daten einen stärkeren Schutz durch das Gesetz Nr. 6698 über den Schutz personenbezogener Daten (KVKK). Ich stimme dem Ausschuss darin zu, dass personenbezogene Daten auch in der Ausnahmesituation einer Pandemie rechtmäßig und nach den allgemeinen Grundsätzen zu verarbeiten sind und dass irreversible Schäden an den Grundrechten und Grundfreiheiten verhindert werden müssen. Ich muss jedoch anmerken, dass diese Erklärungen recht spät gekommen sind.

Verwandte Publikationen