15. Mai 2021Murat Volkan DülgerBeitrag

Einleitung

Dieses Werk ist in türkischer Sprache erschienen. Die Zusammenfassung auf dieser Seite ist eine Übersetzung; der Originaltitel steht in Klammern.

Um Umfang, Form, Verfahren und Grundsätze der Weitergabe und Übermittlung von Informationen festzulegen, die dem Bankgeheimnis und dem Kundengeheimnis unterliegen, ist im Amtsblatt (Resmî Gazete) Nr. 31501 vom 4. Juni 2021 die „Verordnung über die Weitergabe vertraulicher Informationen“ („Verordnung“) veröffentlicht worden; sie tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Was bedeutet das zunächst einmal? Alle, die unter die Verordnung fallen, müssen ab dem 1. Januar 2022 deren Vorschriften entsprechen!

Wer welche Anforderungen erfüllen muss, erläutere ich im Folgenden.