29. März 2020Prof. Dr. Murat Volkan DülgerVideo · Livestream · 36:02

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Dies ist der zweite Teil der am selben Tag gehaltenen Vorlesung Strafprozessrecht II, aufgenommen nach der Pause. Behandelt wurde die Entschädigung wegen Zwangsmaßnahmen. Anhand des Gesetzestextes wurde erläutert, für welche Zwangsmaßnahmen Entschädigung verlangt werden kann, in welchem Verhältnis die Regelung zur Verfassung und zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) steht und welche Fälle der einschlägige Artikel der türkischen Strafprozessordnung (CMK) aufzählt. Angesprochen wurden die Kritik an der Höhe der Entschädigungen und an der Wirksamkeit der Praxis, der Umstand, dass Entschädigungsklagen wegen Entscheidungen von Richtern und Staatsanwälten gegen den Staat erhoben werden, und die Möglichkeit des Rückgriffs durch den Staat. Anschließend ging es um die Fristen für den Entschädigungsantrag, das zuständige Gericht, das Verfahren und die Auszahlung, die Rückforderung gezahlter Entschädigung und die Personen, die keine Entschädigung verlangen können. Die Themen Abfassung und Rückgabe der Anklageschrift wurden auf die nächste Vorlesung verschoben. Die Darstellung beruht auf der zum Zeitpunkt der Aufzeichnung geltenden Rechtslage.

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