24. Oktober 2026Prof. Dr. Murat Volkan DülgerVideo · Kurzvideo · 0:58

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Das Video ist in türkischer Sprache.

Über das Video

Nein. Die Untersuchungshaft ist die schwerste Schutzmaßnahme im Strafverfahren und darf nur angeordnet werden, wenn die strengen gesetzlichen Voraussetzungen zusammen vorliegen.

Das Video erläutert kurz die Voraussetzungen der Untersuchungshaft, die Bedeutung des dringenden Tatverdachts, die Fälle, in denen statt der Haft eine gerichtliche Kontrolle angeordnet werden kann, und warum die Untersuchungshaft eine Ausnahmemaßnahme ist. Sie ist keine Strafe, sondern eine vorläufige Schutzmaßnahme während des laufenden Verfahrens.

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