12. September 2019Murat Volkan DülgerBeitrag

Einleitung

Dieses Werk ist in türkischer Sprache erschienen. Die Zusammenfassung auf dieser Seite ist eine Übersetzung; der Originaltitel steht in Klammern.

Gehen wir auf einen wichtigen Punkt ein, der bei der Verarbeitung personenbezogener Daten in der Praxis häufig verwechselt und falsch gehandhabt wird: Sind personenbezogene Daten, die in einem Vertrag enthalten sind oder aufgrund eines Vertrags verarbeitet werden, schon deshalb, weil sie im Vertrag genannt sind, in jedem Fall nach der Verarbeitungsbedingung des Art. 5 Abs. 2 Buchst. c des Gesetzes Nr. 6698 über den Schutz personenbezogener Daten (KVKK) zu verarbeiten? Oder gibt es auch dann Fälle, in denen eine ausdrückliche Einwilligung einzuholen ist? Ich meine, dass hier die im Folgenden erläuterten Unterscheidungen zu treffen sind und dass sie wirksame Lösungsvorschläge sein können. Wird die Verarbeitung der betreffenden personenbezogenen Daten allein „wegen ihrer Aufnahme in den Vertrag“ in jedem Fall auf diese Verarbeitungsbedingung gestützt, so führt dies zu rechtswidrigen Ergebnissen.

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