1. April 2020Murat Volkan Dülger, Ruhsar KöseBeitrag

Einleitung

Dieses Werk ist in türkischer Sprache erschienen. Die Zusammenfassung auf dieser Seite ist eine Übersetzung; der Originaltitel steht in Klammern.

Die Verordnung über die Neuregelungen zum Gesetz über die Vollstreckung von Strafen und Sicherungsmaßregeln wurde am 29. März 2020 ohne jedes Aufsehen im Amtsblatt (Resmî Gazete) veröffentlicht und ist damit in Kraft getreten. Eine Durchsicht der Verordnung zeigt, dass eine Vorschrift in die Neuregelung aufgenommen wurde, die mit dem Rechtsstaatsprinzip unvereinbar ist, das Verteidigungsrecht des Rechtsanwalts vollständig beschränkt und überdies zuvor vom Verfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt und aufgehoben worden war. Auf diese Vorschrift gehen wir im Folgenden näher ein.

Art. 72 Abs. 2 Buchst. e der Verordnung, der die Überschrift „Recht auf Besprechung mit Rechtsanwalt und Notar“ trägt, bestimmt: „Im Verhältnis zwischen Verurteilten, die wegen der in Art. 220 des Gesetzes Nr. 5237 sowie im Zweiten Buch, Vierter Teil, Vierter, Fünfter, Sechster und Siebter Abschnitt desselben Gesetzes bestimmten Straftaten oder wegen Straftaten im Anwendungsbereich des Antiterrorgesetzes Nr. 3713 vom 12. April 1991 verurteilt worden sind, und ihren Rechtsanwälten können Unterlagen und Akten, die der Rechtsanwalt als die Verteidigung betreffend bezeichnet, körperlich durchsucht werden. Die Bestimmungen dieses Buchstabens gelten auch für Aufzeichnungen, die die Gespräche während der Besprechung des Rechtsanwalts mit dem Verurteilten in der Anstalt wiedergeben und vom Rechtsanwalt selbst handschriftlich angefertigt werden.“

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