2017Murat Volkan DülgerAufsatz

Zusammenfassung

Dieses Werk ist in türkischer Sprache erschienen. Die Zusammenfassung auf dieser Seite ist eine Übersetzung; der Originaltitel steht in Klammern.

Seit meiner Kindheit gilt meine größte Neugier der Raumfahrt und, damit verbunden, Science-Fiction-Romanen und -Erzählungen. Ich gehe wohl nicht fehl, wenn ich sage, dass dieses Interesse meine Arbeitsgebiete und meine Laufbahn unmittelbar beeinflusst hat. Es war allein diese Neugier, die mich zunächst zum IT-Recht und später zur Arbeit auf dem Gebiet der Künstlichen Intelligenz (KI) geführt hat. Zu lesen, was zu diesen Gebieten geschrieben wird, und darüber nachzudenken, ist für mich mehr als Arbeit: Es ist der Versuch, eine unerschöpfliche Neugier zu stillen. Erst recht lässt sich die Freude nicht in Worte fassen, die es bereitet zu sehen, dass die Science-Fiction von gestern die Wirklichkeit von heute ist. Den Titel dieses Aufsatzes habe ich bewusst als „rechtsfiktionalen Versuch“ gewählt.

Denn was ich gleich darlegen werde, enthält ein wenig Recht, ein wenig Wissenschaft und ein wenig Science-Fiction. Zudem gibt es auf diesem Gebiet noch keine gesicherten Ergebnisse und Urteile; es gibt mehr Fragen als Antworten, und deshalb heißt der Beitrag „Versuch“. Um Missverständnissen vorzubeugen, schreibe ich es gleich vorweg: In der Science-Fiction wird ausgehend von wissenschaftlichen Erkenntnissen die Zukunft vorhergesagt und dies meist im Rahmen einer Erzählung dargestellt. Die Science-Fiction-Geschichte von gestern ist daher die Wirklichkeit von heute. Der anschaulichste Beleg dafür sind die Geschichten des berühmten Schriftstellers Jules Verne. Die Reise zum Mond und die Unterseefahrten, die er ausgehend von den wissenschaftlichen Entdeckungen seiner Zeit weit über diese hinaus vorhersah, sind heute vertraute Vorgänge unseres Lebens. Zu diesen Autoren gesellt sich nun ein weiterer: Isaac Asimov.

Volltext

Dieser Text ist eine für diese Website angefertigte Übersetzung des türkischen Originals. Die Zahlen in eckigen Klammern sind die Seitenzahlen des Originals; die Quellenangaben in den Fußnoten sind unverändert übernommen. Maßgeblich für Zitate ist die Originalveröffentlichung (PDF).

Doz. Dr. Murat Volkan DÜLGER, Wissenschaftler/Rechtsanwalt

Ein Rechts-Fiction-Essay:

DIE RECHTLICHE VERANTWORTLICHKEIT DES KÜNSTLICH INTELLIGENTEN WESENS (KANN ES SIE GEBEN?)

„WENN EIN ÄLTERER UND ANGESEHENER WISSENSCHAFTLER SAGT, DASS ETWAS MÖGLICH IST, IST ER FAST MIT SICHERHEIT Im Recht. WENN ER SAGT, DASS ETWAS UNMÖGLICH IST,

Seit meiner Kindheit galt meine größte Neugier der Raumfahrt und, damit verbunden, den Science-Fiction-Romanen und -Erzählungen. Es ist wohl nicht falsch zu sagen, dass dieses Interesse meine Arbeitsgebiete und meine Laufbahn unmittelbar beeinflusst hat. Es war allein diese Neugier, die mich zunächst zum IT-Recht und später zur Arbeit auf dem Gebiet der künstlichen Intelligenzen geführt hat.

Zu lesen, was über diese Gebiete geschrieben wird, und darüber nachzudenken, ist für mich mehr als Arbeit: Es ist der Versuch,

eine unerschöpfliche Neugier zu stillen. Und die Freude, die es bereitet zu sehen, dass die Science-Fiction von gestern die Wirklichkeit von heute ist, vermag ich erst recht nicht in Worte zu fassen.

Als Titel dieses Aufsatzes habe ich bewusst einen „Rechts-Fiction-Essay“ gewählt. Denn was ich gleich darlegen werde, ist teils Recht, teils Wissenschaft und teils Science-Fiction. Zudem gibt es auf diesem Gebiet noch keine gesicherten Ergebnisse und Urteile; es gibt mehr Fragen als Antworten, und deshalb steht im Titel das Wort „Essay“.

Um Missverständnisse auszuräumen, sei es gleich zu Beginn gesagt: Was im Bereich der Science-Fiction geschrieben wird, ist die Vorhersage der Zukunft auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse, die in der Regel im Rahmen einer Erzählung dargestellt wird. Die Science-Fiction-Geschichte von gestern ist daher die Wirklichkeit von heute. Der anschaulichste Beleg dafür sind die Erzählungen des berühmten Schriftstellers Jules Verne. Dass er, von den wissenschaftlichen Entdeckungen seiner Zeit

IST ER HÖCHSTWAHRSCHEINLICH Im Irrtum.“

*ARTHUR C. CLARKE

ausgehend, die seiner Zeit vorauseilende Reise zum Mond oder die Fahrten im Unterseeboot vorhersagte – das sind heute vertraute Erscheinungen unseres Lebens. Zu diesen Autoren gesellt sich nun ein weiterer: Isaac Asimov. • Asimov, der von 1920 bis 1992 lebte und sowohl Professor für Biochemie als auch Science-Fiction-Autor war, ist der Erste, der in seinem 1950 erstmals erschienenen Buch Ich, der Robot (I Robot) über Roboter, über das, was sie zu tun vermögen, und über die moralischen Folgen dessen geschrieben hat. Asimov ist einer der Kultautoren der Science-Fiction und der populärwissenschaftlichen Literatur. In diesem Buch hat der Autor auch die drei Gesetze über Roboter niedergeschrieben, die heute als Grundlage dieses Gebiets gelten. Danach lauten die drei Grundgesetze, die (mit künstlicher Intelligenz ausgestattete) Roboter zu befolgen haben: (1) Ein Roboter darf einem Menschen keinen Schaden zufügen und auch nicht durch Unterlassen zulassen, dass ein Mensch zu Schaden kommt; (2) Ein Roboter muss den ihm von Menschen erteilten Befehlen gehorchen – es sei denn, diese Befehle stehen im Widerspruch zur ersten Regel; (3) Ein Roboter muss seine eigene Existenz schützen, solange dies nicht der ersten oder der zweiten Regel widerspricht.

Was Asimov schrieb, war nicht nur in den 1950er Jahren, sondern selbst Mitte der 1980er Jahre, als ich diese Geschichten las, etwas, dessen Verwirklichung man sich nicht einmal vorstellen konnte. Dabei wurden gerade in jenen Jahren die Entdeckungen gemacht, die die Verwirklichung des von ihm Geschriebenen ermöglichen sollten. Heute bezeichnen wir die Gesamtheit dieser Entdeckungen allgemein als „informationstechnische Revolution“. Die Erfindung des Digitalrechners, die fortwährende exponentielle Steigerung der Prozessor- und Speicherkapazitäten (Mooresches Gesetz), die Zunahme der Funktionen trotz stetig schrumpfender Abmessungen und die drahtlose Verbindung mit dem Internet haben diesen Entwicklungen den Weg bereitet. Heute können wir ohne informationstechnische Systeme und das, was sie in unseren Alltag gebracht haben, nicht mehr leben. Im Grunde ist selbst das soeben Geschilderte aus heutiger Sicht in gewisser Weise schon Geschichte; denn in der IT-Branche werden heute ganz andere Themen besprochen und deren Anwendungen diskutiert: Technologie 4.0, das Internet der Dinge, künstliche Intelligenz usw.

Heute wird in vielen Branchen in Fabriken produziert, die mit informationstechnisch arbeitenden Geräten ausgestattet sind; vom Mobiltelefon aus kann man sich mit dem Auto oder dem heimischen Backofen verbinden, Befehle erteilen und Informationen abrufen; das halbautonome Auto kann selbständig einparken. Auf unser Mobiltelefon kommt laufend Werbung zu Themen, die uns interessieren. Wenn wir das Haus verlassen, erhalten wir, noch ehe wir danach gefragt haben, auf unserem Telefon Angaben zur Verkehrslage auf der Strecke, die wir auf dem Weg zur Arbeit nutzen, und dazu, in wie vielen Minuten wir ankommen können. Im Grunde werden wir alle, ohne es zu bemerken, Teil dieser neuen Welt.

All diese Begriffe hängen miteinander zusammen; am meisten aber fasziniert mich unter ihnen die künstliche Intelligenz. Der Begriff der künstlichen Intelligenz umfasst neben den Informationstechnologien zahlreiche weitere Gebiete wie die Philosophie (Ontologie/Seinslehre), die Ethik und das Recht. Genau an diesem Punkt sehen wir nun, dass das von Asimov Geschriebene im Begriff ist, Wirklichkeit zu werden. Heute sehen wir, dass in nahezu allen Bereichen – von der Automobilindustrie bis zur Medizin, vom Militär bis zur Wissenschaft, vom Bank- und Finanzsektor bis zu den Computerspielen und sogar bis zum Recht – autonome oder halbautonome Geräte und Programme eingesetzt werden, ja dass, wenn auch mit begrenzter Kapazität, künstliche Intelligenzen zum Einsatz kommen. Die durchschnittlichen Prognosen hierzu gehen dahin, dass KI-Software und künstlich intelligente Roboter noch vor dem Jahr 2050 in alle Bereiche unseres Lebens Einzug halten werden.

Der erste Schritt, der getan werden muss, um künstliche Intelligenzen verstehen und erörtern zu können, ob sie rechtlich verantwortlich sein können, besteht darin zu definieren, was Intelligenz ist. Solange nicht dargelegt ist, was ein intelligentes

Wesen ist, oder, anders gesagt, solange nicht bestimmt ist, welche Eigenschaften es erlauben, ein Wesen als intelligent zu bezeichnen, ist es nicht möglich, ein konstruiertes Wesen intelligent zu nennen.

Bevor diese Eigenschaften genannt werden, ist ein wichtiger Punkt hervorzuheben: Seit einigen Jahren wird über die Frage, ob künstlich

intelligente Wesen tatsächlich existieren können, eine bemerkenswerte Debatte geführt.

Die Zukunftsforscher (futurologists) verkünden die Geburt einer neuen Art, die als intelligentes Geschöpf

„SOLANGE NICHT DARGELEGT IST, WAS EIN Intelligentes Wesen IST, ODER, ANDERS GESAGT, SOLANGE NICHT BESTIMMT IST, WELCHE EIGENSCHAFTEN ES ERLAUBEN, EIN WESEN ALS Intelligent ZU BEZEICHNEN, IST ES NICHT MÖGLICH, EIN KONSTRUIERTES WESEN Intelligent ZU NENNEN.“

neben dem Menschen auf der Erde steht: „Machina sapiens“. Die Kritiker dieser Auffassung machen dagegen geltend, die denkende Maschine sei ein Widerspruch in sich. Ihnen zufolge werden Maschinen einschließlich der Computer mit ihrer kalten Logik, die ihr Grundbaustein ist, niemals über Eigenschaften wie Einsicht oder Kreativität verfügen können, wie Menschen sie haben. Diese Debatte wird anhand einiger grundlegender Fragen zur Existenz der Menschheit und der künstlichen Intelligenzen geführt: Können denkende Maschinen

wie Menschen funktionieren? Kann es denkende Maschinen geben?

Die fünf Eigenschaften, die ein intelligentes Wesen aufweisen muss (das Wort Intelligenz verwende ich hier für das durchschnittliche Niveau, das bei normal verstandesbegabten Wesen vorhanden sein muss), sind folgende: Erstens muss es kommunizieren. Jedermann muss mit dem intelligenten Wesen kommunizieren können. Je leichter es ist, mit einem Wesen zu kommunizieren, desto intelligenter erscheint es. Mit einem Hund lässt sich kommunizieren, doch über Einsteins allgemeine Relativitätstheorie lässt sich mit ihm nicht diskutieren. Mit einem kleinen Kind kann man über Einsteins Theorie kommunizieren; um aber darüber diskutieren zu können, muss das Kind den Gegenstand erfassen. Die zweite Eigenschaft: Es muss über inneres Wissen verfügen. Ein intelligentes Wesen muss gewisse Kenntnisse von seiner eigenen Existenz besitzen. Die dritte Eigenschaft ist, dass es über äußeres Wissen verfügt. Ein intelligentes Wesen muss Kenntnis von der Welt außerhalb seiner selbst haben, über sie lernen und das Gelernte anwenden können. Die vierte Eigenschaft ist die Fähigkeit zu zielgerichtetem (teleologischem/finalem) Handeln – auch im Strafrecht definieren wir die Handlung ja als zweckgerichtetes menschliches Verhalten –. Ein intelligentes Wesen muss auf das von ihm angestrebte Ziel hin handeln können. Die fünfte Eigenschaft schließlich ist die Kreativität (creativity). Ein intelligentes Wesen muss in einem gewissen Maß kreativ sein. Kreativität ist in diesem Zusammenhang die Fähigkeit, eine alternative Handlung vorzunehmen, wenn sich die erste Handlung als fehlerhaft erweist. Versucht etwa eine Fliege, aus einem Zimmer hinauszugelangen, so wiederholt sie vergeblich immer wieder dieselbe Bewegung, obwohl sie jedes Mal gegen die Fensterscheibe prallt. Ein künstlich intelligenter Roboter dagegen versucht, wenn er gegen die Scheibe stößt, durch die Tür hinauszugelangen. Die große Mehrheit der künstlich intelligenten Wesen weist alle fünf in der Definition genannten Eigenschaften auf. Die Eigenschaften, die manche künstlich intelligenten Wesen vom Typ des einundzwanzigsten Jahrhunderts besitzen, ermöglichen es ihnen darüber hinaus, sich in weitaus raffinierterer Weise zu verhalten.

Es ist festzustellen, dass heute auch darüber Unklarheit herrscht, was unter dem Begriff der künstlichen Intelligenz zu verstehen ist. Von Maschinen, die schnell rechnen können, bis hin zu Geräten, die • tatsächlich lernfähig sind, wird alles als künstliche Intelligenz bezeichnet.

Dabei ist es verfehlt, sie ohne die oben genannten Eigenschaften als künstliche Intelligenz zu bezeichnen. Demnach gibt es bei solchen Geräten zunächst Geräte, die von einem Menschen oder einem künstlich intelligenten Wesen gesteuert werden (etwa Roboterarme, die in der Fabrik schweißen, oder Operationsroboter, die sich nach den Vorgaben des Chirurgen bewegen), sodann halbautonome Fahrzeuge oder Programme (etwa Autos, die bestimmte Bewegungen selbständig ausführen, Satelliten, Raumfahrzeuge, die auf dem Mars forschen) und schließlich künstlich intelligente Wesen, die vollständig autonom handeln, selbständig lernen und Entscheidungen treffen können. Einen Schritt darüber hinaus stehen Cyborgs, die ihresgleichen hervorbringen können und auch biologische Eigenschaften aufweisen.

In einer vielleicht ferneren Zukunft dann künstlich intelligente, vom Menschen nur äußerst schwer zu unterscheidende humanoide Wesen von vollständig biologischer Beschaffenheit (wie die biologischen Zylonen in der zweiten Fassung der Serie Battlestar Galactica).

Die als Neuronen bezeichneten Nervenzellen hochentwickelter biologischer Lebewesen arbeiten durch den Durchfluss elektrischen Stroms; auf unserem Körper sitzt also ein äußerst hochentwickelter biologischer Quantencomputer (kein digitaler, denn er arbeitet nicht allein mit Zahlen im Binärsystem). Was ich unter einem künstlich intelligenten Wesen verstehe und dessen rechtliche Verantwortlichkeit ich hier erörtere, sind eben die vollständig autonom handelnden, selbständig lernenden und zu eigenen Entscheidungen fähigen künstlichen Intelligenzen und die Wesen, die darüber noch hinausgehen.

An dieser Stelle muss ich noch auf einen weiteren Punkt hinweisen. Heute gibt es verschiedene Arten künstlicher Intelligenz.

Tatsächlich unterscheiden sich die Ideen, die in den 1950er Jahren beim ersten Aufkommen der künstlichen Intelligenzen vorgebracht wurden, erheblich von den Ideen, die heute von den in dieses Gebiet investierenden Unternehmen gefördert und genutzt werden. Wenn heutzutage von Technologie die Rede ist, wird in einem sehr weiten Feld von künstlichen Intelligenzen gesprochen. Auf den Technik- und Wirtschaftsseiten der Zeitungen und Zeitschriften erscheinen nahezu jede Woche Berichte über künstliche Intelligenzen. Während große IT-Unternehmen wie Microsoft, IBM, Google und Apple

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in großem Umfang in die Erforschung und Entwicklung künstlicher Intelligenzen investieren, ziehen auch viele andere Unternehmen mit entsprechenden Investitionen nach, um mit dieser Entwicklung Schritt zu halten.

So gab Toyota im November 2015 bekannt, eine Milliarde Dollar in dieses Gebiet zu investieren, und im Dezember 2015 erklärte Elon Musk, das gemeinnützige Unternehmen OpenAI (Offene Künstliche Intelligenz) mit einer weiteren Milliarde Dollar zu finanzieren. Was hat das alles zu bedeuten?

Bei genauerem Hinsehen zeigt sich, wozu diese Millionen von Dollar den Weg bereiten sollen. Es ist festzustellen, dass die Technologie inzwischen in anderer Gestalt hervortritt als die Arten künstlicher Intelligenz in den Science-Fiction-Büchern und -Filmen vergangener Zeiten. Von intelligenten humanoiden Robotern (wie im Film Blade Runner) oder gar von körperlosen künstlichen Intelligenzen hoher Leistungsfähigkeit (wie HAL 9000 im Film 2001: Odyssee im Weltraum) ist heute nur noch sehr selten die Rede. Tatsächlich wäre es zutreffender, diese Art der von den Technologieunternehmen entwickelten künstlichen Intelligenzen als „adaptives maschinelles Lernen“ (adaptive machine learning / AML) zu bezeichnen. AML bedeutet, ganz allgemein gesprochen, die Schaffung von Computersystemen, die durch die Arbeit an sehr großen Datenmengen lernen können, bestimmte intelligente Verhaltensweisen zu zeigen. Tatsächlich zeigt sich, dass der aktuelle Antrieb, auf dem die Arbeiten zur künstlichen Intelligenz

beruhen, überwiegend in den potenziellen Anwendungen großer Datenmengen (big data) liegt. Der ältere Wissenschaftler, von dem in den eingangs zitierten Worten von Arthur C. Clarke die Rede ist, stellt im Grunde Überlegungen zur Möglichkeit künstlicher Intelligenzen an und geht dabei von einer Regel des wissenschaftlichen Fortschritts aus. Folgt man dieser Regel, so ist die Verwirklichung künstlicher Intelligenzen so gut wie sicher. Das ist eine Auffassung, die auch ich teile. Nichts von dem, was wir bis heute gelernt haben, reicht aus, um das Gegenteil zu behaupten. Wenn aber die Verwirklichung künstlicher Intelligenz tatsächlich möglich ist, warum ist sie dann bis heute nicht gelungen? Das Jahr 2001 ist gekommen und gegangen, doch sind wir noch immer in keiner Hinsicht nahe daran, den künstlich intelligenten HAL aus dem Film 2001: Odyssee im Weltraum zu verwirklichen. Auf diese Frage gibt es zwei grundlegende Antworten: Die erste liegt auf der Hand; wir liegen weit hinter denen zurück, die auf diesem Gebiet Prognosen abgegeben haben (zu ihnen gehört auch Marvin Minsky, der den Film 2001 beraten hat); denn wir haben noch nicht vollständig verstanden, was erforderlich ist. Es gibt noch zahlreiche bedeutende wissenschaftliche Schwierigkeiten, die überwunden werden müssen. Darüber hinaus besteht, selbst wenn alle wissenschaftlichen Schwierigkeiten behoben wären, noch immer eine gewaltige ingenieurtechnische Herausforderung darin, zu erreichen, dass eine Maschine hinreichend lernt und sich vollständig intelligent verhält. Der zweite Grund ist vielleicht noch umstrittener: Bis heute ist keine Nachfrage entstanden, die ausgereicht hätte, um die Verwirklichung künstlicher Intelligenzen herbeizuführen.

Die Menschheit hat ihre großen wissenschaftlichen und technologischen Sprünge in der Regel vollzogen, um den durch Kriege hervorgerufenen Bedarf zu decken. Vielleicht wären auf diesem Gebiet größere Fortschritte erzielt worden, wenn der Kalte Krieg angedauert hätte (wenn es darum geht, einander zu vernichten, ist der Mensch äußerst willig und kreativ!).

Die Bestimmung der rechtlichen Verantwortlichkeit bereitet bei den oben genannten Geräten der ersten und der zweiten Kategorie (ferngesteuerte und halbautonome Geräte) keine Schwierigkeiten. Denn diejenigen, die die Software entwickeln, oder diejenigen, die das Gerät – selbst wenn die Software fehlerfrei ist – nicht regelgerecht benutzen, sind für die von ihnen begangene Tat entweder allein oder nach dem Maß des Unrechts ihres Verhaltens sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich verantwortlich.

Selbst wenn weder in der Software noch in der Benutzung ein Unrecht liegt, kann zivilrechtlich der Grundsatz der verschuldensunabhängigen Haftung zur Anwendung kommen. Die universellen Rechtsgrundsätze, die wir heute anerkennen, die Theorien der verschiedenen Rechtsdisziplinen und die geltenden rechtlichen Regelungen sind daher geeignet und ausreichend, um die rechtlichen Probleme zu lösen, die diese beiden Gerätekategorien aufwerfen.

Das eigentliche Problem, das zu erörtern ist, liegt dagegen bei der künstlichen Intelligenz im eigentlichen Sinne und bei den künstlich intelligenten Wesen, also bei denjenigen, die selbständig lernen, Entscheidungen treffen und diese umsetzen können.

Zwar werden Wesen dieser Art zunächst von Menschen entwickelt, programmiert und hergestellt, doch ist es möglich, dass die nachfolgenden Generationen von ihresgleichen, also von künstlich intelligenten Wesen, programmiert und hergestellt werden.

Auch wenn derjenige, der sie zuerst entwickelt, programmiert und herstellt, ein Mensch ist, werden Wesen mit einer solchen künstlichen Intelligenz, weil sie über die Fähigkeit zum Lernen und zur Selbstentwicklung verfügen werden, über die Verhaltensweisen hinausgehen, auf die sie ursprünglich programmiert wurden; in manchen Fällen wird man sogar erwarten, dass sie darüber hinausgehen. Das heißt, diese Wesen werden, nachdem sie in den Grundzügen programmiert worden sind, ihre Entscheidungen selbst treffen;

ja, in dem Maße, in dem sie sich weiterentwickeln, wird die Vielfalt der (guten oder schlechten) Entscheidungen, die sie treffen, und ihrer Verhaltensweisen zunehmen. Genau an diesem Punkt stellt sich die Grundfrage erneut.

Wer wird für die Entscheidungen dieser künstlichen Intelligenzen und für die Verhaltensweisen, die sie aufgrund dieser Entscheidungen an den Tag legen, verantwortlich sein? Diejenigen, die dieses Wesen hergestellt haben? Diejenigen, die es benutzen? Das Wesen selbst?

Auf diese Frage gibt es heute keine abschließende Antwort. Es gibt hierzu zahlreiche Auffassungen, aber keine eindeutig richtige. Es wird vertreten, dass diejenigen, die künstliche Intelligenzen programmieren, diejenigen, die sie benutzen, die künstlich intelligenten Wesen selbst oder sie alle in gemischter Form verantwortlich sein sollten. Offen gestanden habe auch ich keine völlig ausgereifte Auffassung. Der Grund dafür ist folgender:

Unser heutiges Rechtssystem, das seine Quellen im römischen Recht hat, ist unzureichend, um diese Frage zu beantworten.

Und zwar:

Ich hatte ausgeführt, dass ein im vollen Sinne künstlich intelligentes Wesen lernen können und sich seiner

DAS EIGENTLICHE PROBLEM, DAS ZU ERÖRTERN IST, LIEGT DAGEGEN BEI DER Künstlichen Intelligenz IM EIGENTLICHEN SINNE UND BEI DEN Künstlich Intelligenten Wesen, ALSO BEI DENJENIGEN, DIE SELBSTÄNDIG LERNEN, ENTSCHEIDUNGEN TREFFEN UND DIESE UMSETZEN KÖNNEN.

eigenen Existenz bewusst sein muss und folglich auch die Fähigkeit besitzen muss, sich selbst weiterzuentwickeln. Außerdem hatte ich dargelegt, dass auch wir Menschen ein biologischer Computer sind und unsere Neuronen mit elektrischem Strom arbeiten. Der Mensch beginnt sein Leben mit den Grundcodes aus den Genen, die er von Mutter und Vater erhalten hat, er öffnet die Augen also mit einer Betriebssoftware. Danach durchläuft er sowohl in der Familie als auch in der Schule einen langen Erziehungs- und Bildungsprozess, das heißt, es werden Anwendungsprogramme aufgespielt. Schließlich setzt er sein Leben als eigenständiges, unabhängiges Individuum fort. Machen wir nun aber die Mutter, den Vater oder die Lehrer eines Menschen rechtlich und mitunter sogar ethisch dafür verantwortlich, dass seine genetischen Codes schlecht sind (etwa dass er mit der Anlage zur Welt gekommen ist, an einer erblichen Geisteskrankheit zu erkranken, die der Straftat den Boden bereitet), dass er wegen einer schlechten Erziehung in Familie und/oder Schule (etwa weil er ständig Gewalt ausgesetzt war) zu Straftaten neigt oder dass er im Erwachsenenleben eine Straftat begeht? Die Antwort ist eindeutig: Nein. Nach dem von uns anerkannten Rechtssystem ist das nicht möglich und darf es auch nicht sein. Denn jeder soll für seine eigene rechtswidrige und schuldhafte Tat verantwortlich gemacht werden. Was also ändert sich, wenn es um künstlich intelligente Wesen geht, die ähnliche Prozesse durchlaufen?

Es ändert sich Folgendes: Künstlich intelligente Wesen sind im geltenden Rechtssystem kein Subjekt, das heißt kein Rechtssubjekt. Sie sind lediglich ein Objekt, also Sachen, die den Gegenstand eines Rechts bilden. Dabei stellen diese Wesen weit mehr dar als einen Tisch, einen Schrank oder einen Sessel. Die uns vom römischen Recht überkommene Unterscheidung „Person – Sache“ lässt es jedoch nicht zu, sie an anderer Stelle einzuordnen. Dasselbe gilt für die medizinische Wissenschaft, die insbesondere auf dem Gebiet der künstlichen Befruchtung und der Embryologie unglaubliche Fortschritte erzielt hat. Es ist möglich, auf Zellen einzuwirken, die noch nicht einmal ein Fötus, aber befruchtet sind und sich zu teilen begonnen haben (und die doch die Grundbausteine des Menschen sind); rechtlich sind sie indessen bloße Sachen • (und werden vom Strafrecht nicht geschützt).

Dabei sind diese Zellen, in denen alle unsere Grundcodes enthalten sind, der erste Augenblick der Existenz des Menschen, der weit mehr ist als eine Sache.

Wie sich zeigt, sind die uns vom römischen Recht hinterlassene Unterscheidung „Person – Sache“ und die daran geknüpften Folgen auch in diesem Wissenschaftszweig unzureichend.

Demnach brauchen wir eine dritte, eine fünfte und sogar eine sechste Art. Inhalt und Grenzen ihrer Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten müssen bestimmt werden. Kurz gesagt: Unser klassisches Rechtsverständnis, das seit über zweitausend Jahren fortbesteht, muss sich nun ändern. Die Menschheit braucht auf diesem Gebiet eine Revolution.

Das größte Hindernis auf diesem Weg ist jedoch wiederum der Mensch selbst. Denn der Mensch besitzt den Narzissmus, sich für die intelligenteste und einzige intelligente Art im gesamten Universum zu halten. Dabei zeigen die Forschungen auf diesem Gebiet, dass wir nicht die einzige intelligente Art sind, dass wir in der Vergangenheit gleichzeitig mit vielen Menschenarten zusammengelebt haben, dass aber auf irgendeine Weise (dies zu schildern wäre sehr lang und ist auch nicht unser Thema) wir als einzige Menschenart übrig geblieben sind.

Zudem zeigen die Entdeckungen des Hubble-Teleskops, dass es im Universum unzählige Planeten gibt (selbst hier setzt sich unsere selbstgefällige Haltung fort: Wir suchen für das Leben nach kohlenstoffbasierten Elementen, als müsse jedes Lebewesen unbedingt uns ähneln – kann es keine Lebewesen auf Methanbasis geben? Warum nicht!). Auf diesen Planeten kann es durchaus unzählige intelligente Lebensformen geben, die uns

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ähneln oder nicht ähneln (meiner Ansicht nach wäre nicht das Vorhandensein, sondern das Fehlen anderer intelligenter Lebewesen im Universum ein Wunder; das Problem ist lediglich das Kommunikationsproblem, das aus der Größe der Entfernungen herrührt). Was also hindert daran, dass es in unserer eigenen Welt andere intelligente Wesen gibt? Was steht dem entgegen, dass sie sowohl Träger von Rechten als auch Träger von Verantwortung sind? Wir sind es, die Menschen. Sprechen wir nicht selbst im Recht ständig von universellen Grundsätzen?

„WAS ALSO HINDERT DARAN, DASS ES IN UNSERER EIGENEN WELT ANDERE INTELLIGENTE WESEN GIBT? WAS STEHT DEM ENTGEGEN, DASS SIE Sowohl Träger von Rechten als auch Träger von Verantwortung sind? WIR SIND ES, DIE MENSCHEN.“

Ich wüsste nur zu gern, ob in der Ordnung, die die intelligenten Lebensformen in der Andromeda-Galaxie oder auf den Planeten im Sternbild Orion geschaffen haben, die „verschuldensunabhängige Haftung“ und die „Grundsätze der Gesetzlichkeit von Straftat und Strafe“ gelten. Schon dieses Wort Universalität zeigt, wie egozentrisch wir sind. Solange wir das nicht überwinden, werden wir als Menschheit weit davon entfernt bleiben, auch nur die Probleme unter uns selbst zu lösen, geschweige denn die Frage der rechtlichen Verantwortlichkeit künstlich intelligenter Wesen. Vor der Frage, ob künstlich intelligente Wesen rechtlich verantwortlich sein können, sind daher folgende Fragen zu stellen und zu beantworten: Frage (1) Ist es möglich, dass künstlich intelligente Wesen als neue Art in unser Leben treten? (Meiner Ansicht nach ja.) Frage (2) Sind sie als Subjekt oder als Objekt anzuerkennen? (Meiner Ansicht nach muss sich dieses Rechtssystem ändern, und sie müssen als eigene Art definiert werden und die gleichen Rechte und Verantwortlichkeiten haben wie die Menschen.) (3) Können künstlich intelligente Wesen rechtlich und strafrechtlich verantwortlich sein? (Meiner Ansicht nach selbstverständlich ja, allerdings nur, wenn wir sie als Träger von Rechten und Verantwortung auf gleicher Stufe mit einem Menschen anerkennen.) (4). Werden die Rechts-Fiction-Gedanken von heute eines Tages Wirklichkeit werden? Werden sie Erscheinungen sein, die die Rechtswissenschaft erörtert, die in juristischen Büchern stehen und Gegenstand rechtlicher Regelungen sind? (Ich habe nicht den geringsten Zweifel. Ob ich es erleben kann, weiß ich nicht. Ich hoffe, dass das, was ich hier geschrieben habe, in jener Zukunft nicht vergessen wird und die künftigen künstlich intelligenten Wissenschaftswesen die Höflichkeit besitzen, dieses sterbliche biologische Wesen der Vergangenheit zu zitieren.)

Doz. Dr. Murat Volkan DÜLGER Wissenschaftler / Rechtsanwalt [email protected]

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