Einleitung
Dieses Werk ist in türkischer Sprache erschienen. Die Zusammenfassung auf dieser Seite ist eine Übersetzung; der Originaltitel steht in Klammern.
In diesem Beitrag bewerten wir die Neuregelung der Aufgaben und Befugnisse der Nachtwächter („Bekçi“) unter drei Gesichtspunkten: ihre Auswirkungen auf die Rechte und Freiheiten des Einzelnen nach der Verfassung von 1982 und den internationalen Übereinkommen, die in der Praxis zu erwartenden Schwierigkeiten und die Erforderlichkeit der Regelung. Der derzeit diskutierte Gesetzentwurf über die Markt- und Viertelwächter (Çarşı ve Mahalle Bekçileri Kanunu Teklifi), dessen erste 9 Artikel der Innenausschuss der Großen Nationalversammlung der Türkei angenommen hat, hat bekanntlich zahlreiche Diskussionen ausgelöst.
Nach den ersten 9 Artikeln des Entwurfs sollen die Markt- und Viertelwächter zu Folgendem verpflichtet und befugt sein: Sie halten Personen und Fahrzeuge an, um eine bestehende oder mögliche Gefahr abzuwehren, und treffen an der angehaltenen Person oder dem angehaltenen Fahrzeug die erforderlichen Maßnahmen, einschließlich des äußerlichen Abtastens mit der Hand. Sie verlangen den Ausweis und durchsuchen Personen. Sie nehmen Beschuldigte fest, während eine Straftat begangen wird oder nachdem sie begangen wurde, solange ihre Spuren noch sichtbar sind, und treffen Maßnahmen, die verhindern, dass die Festgenommenen sich selbst oder anderen Schaden zufügen. Sie treffen die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen, damit Beweismittel nicht verloren gehen oder verändert werden, stellen Identität und Anschrift etwaiger Zeugen des Geschehens fest und teilen sie den allgemeinen Polizeibehörden mit. Umstritten ist in diesem Zusammenhang ferner, dass den Markt- und Viertelwächtern die Befugnis eingeräumt wird, Zwang anzuwenden und Waffen zu gebrauchen.
