15. Mai 2021Murat Volkan DülgerBeitrag

Einleitung

Dieses Werk ist in englischer Sprache erschienen. Die Zusammenfassung auf dieser Seite ist eine Übersetzung; der Originaltitel steht in Klammern.

Zur Festlegung von Umfang, Form, Verfahren und Grundsätzen der Weitergabe und Übermittlung von Informationen, die dem Bankgeheimnis und dem Kundengeheimnis unterliegen, wurde die „Verordnung über die Weitergabe vertraulicher Informationen“ („Verordnung“) im Amtsblatt (Resmî Gazete) Nr. 31501 vom 4. Juni 2021 veröffentlicht; sie tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Was bedeutet das zunächst? Alle, die in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen, müssen deren Vorschriften ab dem 1. Januar 2022 einhalten! Wer welche Anforderungen erfüllen muss, erläutere ich weiter unten.

In diesem Beitrag versuche ich zu erläutern, wer infolge dieser Verordnung was zu tun hat. Wo unklar ist, was zu tun ist, lege ich meine eigene Auffassung und meinen Vorschlag dar.